Endlich Urlaub – Du möchtest deine freie Zeit bei einem Urlaub mit deinem Hund in der Schweiz genießen und keine unangenehmen Überraschungen erleben? Hier erfährst du alles über die Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz und erhältst viele nützliche Tipps, die deinen Aufenthalt mit deinem Vierbeiner in der Eidgenossenschaft vereinfachen.
Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz
Auf der Webseite bazg.admin.ch informiert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) über die Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz. Um die individuellen Einreisebestimmungen für deinen Hund zu erfahren, bietet die Schweizer Behörde eine empfehlenswerte Online-Abfrage an. Dort kannst du das Herkunftsland deines Hundes sowie die Anzahl und das Alter der Tiere angeben. Innerhalb weniger Sekunden erhältst du eine konkrete Liste der Anforderungen für die Einreise deines Hundes in die Schweiz.
Einreisebestimmungen für Hunde über 7 Monate alt
Hunde, die älter als 7 Monate sind, müssen einen gültigen Mikrochip (nach ISO-Norm 11784) oder eine deutlich erkennbare Tätowierung haben. Eine Tätowierung wird jedoch nur anerkannt, wenn sie vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurde. Zusätzlich zur Kennzeichnung muss der Hund gegen Tollwut geimpft sein. Ein EU-Heimtierpass, in dem die Tollwutimpfung dokumentiert ist, ist ebenfalls erforderlich. Hunde aus Nicht-EU-Ländern müssen einen entsprechenden Pass aus dem Herkunftsland vorlegen.
Sonderregelungen für Welpen und Junghunde
Auch für Welpen und Junghunde gelten bestimmte Einreisebestimmungen. Welpen im Alter bis zu 56 Tagen müssen grundsätzlich von ihrer Mutter begleitet werden. Eine Tollwutimpfung ist bei Welpen frühestens im Alter von 12 Wochen sinnvoll. Für Welpen ab 16 Wochen bis 7 Monaten gelten ähnliche Bestimmungen wie für erwachsene Hunde.
Heimtierregelung
Die Einreisebestimmungen für Hunde in die Schweiz beziehen sich auf Hunde als Heimtiere. Tiere, die in der Schweiz verkauft werden sollen, unterliegen gesonderten Bestimmungen. Als Heimtiere gelten Hunde, die als Hausgenossen leben und ihren Besitzer oder eine von ihm beauftragte Person auf der Reise begleiten. Die Begrenzung liegt in der Regel bei maximal 5 Tieren.
Keine Einreise für kupierte Hunde
Hunde mit kupierten Ohren und/oder Schwänzen dürfen nicht in die Schweiz eingeführt werden. Kurzaufenthalte und Urlaubsreisen sind hiervon ausgenommen.
Leinen- und Maulkorbpflicht
Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Städte. Informiere dich daher vor deinem Urlaub mit Hund in der Schweiz über die konkreten Bestimmungen an deinem Reiseziel.
Hunde in der Schweizer Öffentlichkeit
Die Mitnahme von Hunden in touristischen Fortbewegungsmitteln wie Bergbahnen, Seilbahnen und Schifffahrtslinien ist in der Regel problemlos möglich. Die genauen Bestimmungen variieren jedoch je nach Verkehrsmittel und sollten beachtet werden.
Das Baden mit Hund ist an vielen Schweizer Badeseen in separaten Bereichen gestattet. Achte jedoch immer auf die örtlichen Regelungen und informiere dich im Voraus.
Die Höflichkeit des Gastes gebietet es…
Die Schweizer Kantone haben bei ihrer Gesetzgebung hinsichtlich des Umgangs mit Hunden eine hohe Autonomie. Daher können die Richtlinien je nach Landesteil oder Gemeinde unterschiedlich sein. Als Hundebesitzer ist es jedoch immer ratsam, sich an die örtlichen Regelungen zu halten und die Umwelt sauber zu halten.
Nun steht deinem entspannten Urlaub mit deinem Hund in der schönen Schweiz nichts mehr im Weg!