Reiserücktrittsversicherung: Alles, was du wissen musst

Reiserücktrittsversicherung: Alles, was du wissen musst

Der Countdown bis zum langersehnten Urlaub läuft, die Vorfreude steigt – und dann kommt etwas dazwischen. Die Folge: Du kannst die gebuchte Reise nicht antreten. Eine Erkrankung, ein Todesfall in der Familie oder ein Sturm, der dein Haus das Dach abdeckt – es gibt unzählige Gründe, die dafür sorgen können, dass du deinen Urlaub absagen musst. Aber bei welchen greift eine Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Kosten?

Reiserücktritt: Gute Gründe, schlechte Gründe

Eine gute Reiserücktrittsversicherung kann dich vor hohen Stornokosten schützen, wenn du deinen bereits gebuchten Urlaub nicht antreten kannst. Denn auch wenn du den Urlaub lange vor Reisebeginn stornierst, dürfen der Veranstalter und/oder das Hotel einen Teil des Preises dafür von dir verlangen. Schließt du jedoch eine Reiserücktrittsversicherung ab, dann zahlt diese die Gebühr für dich. Allerdings muss sie das nicht in jedem Fall tun.

Grundregel Nr. 1 bei Reiserücktrittsversicherungen: Der Grund, der deine Reisepläne durchkreuzt, muss unerwartet gekommen sein. Du darfst also nicht vorher damit gerechnet oder davon gewusst haben. Und das musst du sogar beweisen. So wollen sich die Versicherungen davor schützen, dass sie ungerechtfertigt zahlen. Oder anders ausgedrückt: betrogen werden. Denn dann hätten die Versicherungsgesellschaften sehr hohe Ausgaben, und das würde Reiserücktrittsversicherungen deutlich teurer machen.

Was als berechtigter Grund für einen Reiserücktritt gilt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. In diesem Artikel erfährst du, in welchen Situationen eine Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren übernehmen kann. Allerdings hängt das immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist nämlich, welche Risiken laut Versicherungsvertrag abgesichert sind. Das können mal weniger oder mal andere sein als diejenigen in diesem Artikel. Es kommt also – wie so oft – auf das Kleingedruckte an.

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Gesundheit: Bei diesen Beschwerden greift der Schutz

Selbst denjenigen, die sich ganz besonders um ihre Gesundheit bemühen, macht der Körper manchmal einen Strich durch die Rechnung. Und das nicht nur unerwartet, sondern auch noch genau dann, wenn es gerade gar nicht passt. Bei folgenden gesundheitlichen Problemen kommt die Reiserücktrittsversicherung für die Stornierung deines Urlaubs auf.

Schwere Erkrankungen und Verletzungen

Eine unerwartete schwere Erkrankung akzeptiert jede Versicherung als Grund für eine abgesagte Reise. Oft steht in den Vertragsbedingungen aber nicht genau, ab wann eine Erkrankung schwerwiegend genug dafür ist. Lass dir deshalb am besten deine Reiseunfähigkeit vom Arzt bescheinigen (Attest).

Eine Erkältung beispielsweise oder leichtes Fieber reichen meistens nicht, um eine Entschädigung für die Reiserücktrittsgebühren zu bekommen. Eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall hingegen schon.

Ähnliches gilt für die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls: Leichte Verletzungen erkennt die Versicherung kaum an, schwerwiegende – wie zum Beispiel Knochenbrüche – doch.

Eine Krankheit vorzutäuschen, um Geld von der Reiserücktrittsversicherung zu kassieren, ist übrigens ein klarer Fall von Versicherungsbetrug. Die Versicherung wird ein ärztliches Attest verlangen, um das zu verhindern. Im Zweifel schaut sie also sehr genau hin und hakt bei dir und deinem Arzt nach.

Defekte Prothesen, Implantate oder Herzschrittmacher

Lockert sich ein künstliches Gelenk oder geht eine Prothese kaputt, dann ist das ein gerechtfertigter Grund für den Rücktritt von einer Reise. Das gilt auch für einen defekten Herzschrittmacher.

Probleme wegen Impfungen

Für manche Reiseziele benötigst du bestimmte Impfungen, zum Beispiel gegen Gelbfieber. Diese bekommt allerdings nicht jeder Körper gleich gut. Verträgst du erforderliche Impfungen nicht und musst deshalb auf die Reise verzichten, greift die Reiserücktrittsversicherung und übernimmt die Stornokosten.

Gewebe- oder Organspenden

Werden Spender von Gewebe wie Knochenmark oder eines Organs (Niere oder Teil der Leber) gebraucht, zählt das für die meisten Versicherungen als Grund für einen Reiserücktritt. Umgekehrt erkennen viele Gesellschaften ebenso den Empfang eines Spenderorgans als Rücktrittsgrund an.

Schwangerschaft: Was sagt die Reiserücktrittsversicherung?

„Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit!“ Auch wenn sie unerwartet kommt, ist eine Schwangerschaft für viele Versicherungsgesellschaften grundsätzlich kein Grund für eine erstattungsfähige Reisestornierung. Anders sieht es aus, wenn es während der Schwangerschaft zu gesundheitlichen Problemen kommt. Sollte dir ein Arzt deswegen von einer geplanten Reise abraten, dann lass dir das schriftlich geben.

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Job: Diese beruflichen Gründe zählen

Wer überraschend seine Stelle verliert, der wird kaum seinen Urlaub genießen wollen. Und vielleicht kann er ihn sich ohne Job auch nicht mehr leisten. Bei einem unerwarteten, nicht selbst verschuldeten Arbeitsplatzverlust – also einer betriebsbedingten Kündigung – leisten grundsätzlich alle Reiserücktrittsversicherungen Schadenersatz.

Und wenn dir kurz vor dem Urlaub ein unerwartetes Jobangebot einen Strich durch die Reise macht? Manche Versicherungsgesellschaften versichern dieses Risiko mit, doch viele erkennen es nicht als Grund für einen Reiserücktritt an. Aber: Einige erstatten sogar die Kosten, wenn deine Urlaubsvertretung im Job ausfällt und du deshalb arbeiten musst. Dies ist aber eher die Ausnahme als die Regel und kostet höhere Versicherungsbeiträge.

Zuhause: Ausnahmezustände daheim als Reiserücktrittsgrund

Wurde kurz vor deinem Urlaub in deine Wohnung eingebrochen, hast du bestimmt viel zu regeln und musst die Reise wahrscheinlich absagen. Gleiches gilt bei Wohnungsbränden oder Sturmschäden am Haus. Bei Schäden am Eigentum durch Straftaten Dritter, Naturgewalten (zum Beispiel Sturm oder Blitzeinschläge) oder Brände erstattet eine Reiserücktrittsversicherung daher in der Regel die Kosten der Stornierung.

Familie: Bei diesen besonderen Ereignissen gibt’s Geld zurück

Wenn es in der Familie nicht nach Plan läuft, kann das ein guter Grund sein, den Urlaub zu stornieren. Sich mit dem Partner beim Kofferpacken über die Frage zu streiten, was mit muss und was nicht, reicht dafür allerdings nicht aus. Was unter „nicht nach Plan laufen“ fällt, haben die Versicherungen ziemlich genau festgelegt.

Todesfall in der Familie

Der Tod eines nahen Angehörigen ist ein Grund, den jede Reiserücktrittsversicherung gelten lässt. Allerdings gibt es bei den Anbietern unterschiedliche Auffassungen davon, welche Personen zu den nahen Angehörigen zählen. Eingeschlossen sind in der Regel Eltern und Schwiegereltern, Kinder und Adoptiv-/Stiefkinder, Enkelkinder, Geschwister sowie Ehe- und Lebenspartner.

Unerwartete Prüfungen bei Schülern und Studenten

Nachprüfung statt Entspannungsurlaub nach dem Abitur: Müssen Schüler oder Studenten Prüfungen wiederholen, können die in die geplante Reisezeit fallen. War das nicht vorhersehbar oder wurde ein Prüfungstermin nach der Buchung einer Urlaubsreise verschoben, zahlen Reiserücktrittsversicherungen in der Regel.

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Haustiere: Risiken auf vier Beinen nur in Ausnahmefällen abgedeckt

Auch wenn dein Hund oder deine Katze für dich wie ein Familienmitglied ist – Versicherungen sehen das in der Regel anders. Ist dein Haustier krank oder findest du niemanden, der es füttert, lehnen das die meisten Versicherungsgesellschaften als Grund für einen Reiserücktritt ab. Die Stornierungsgebühren musst du dann selbst tragen.

Es gibt allerdings einige wenige Versicherungsanbieter, die speziell auf die Bedürfnisse von Haustierbesitzern ausgerichtet sind. Bei ihnen können Hund oder Katze sogar als Mitreisende versichert werden. Es gelten für das Tier ähnliche Bedingungen wie für menschliche Urlauber. So ist dann zum Beispiel auch eine Impfunverträglichkeit des Hundes mitversichert. Dieser sehr spezielle Schutz ist allerdings nur selten zu finden und ziemlich teuer.

Scheidung

Völlig klar, dass frisch getrennte Paare nicht unbedingt zwei Wochen lang gemeinsam auf einem Kreuzfahrtschiff verbringen möchten. Manche Versicherungsgesellschaften sind da allerdings nicht sehr feinfühlig: Eine laufende Scheidung genügt bei einigen als Reiserücktrittsgrund, bei anderen nicht. Und wer ohne Trauschein zusammen war, hat noch schlechtere Chancen, Geld nach einer abgesagten Reise zurückzubekommen: Eine Trennung unverheirateter Paare als Rücktrittsgrund ist nur selten mitversichert.

Sonstige Gründe: Wann die Versicherung außerdem leistet

Neben Gesundheit und Familie lassen Versicherungen noch einige andere Gründe gelten, bei denen es bei einer Stornierung Geld zurück gibt.

Wichtige Verpflichtungen außerhalb des eigenen Einflussbereichs

Erhältst du eine Vorladung, um vor Gericht als Zeuge auszusagen, wird dies von allen Reiserücktrittsversicherungen als Grund hingenommen. Gleiches gilt, wenn du von der Bundeswehr zu einer Wehrübung einberufen wirst.

Du wurdest Opfer einer Straftat

Auch Opfer einer schweren Straftat können einen Urlaub absagen, ohne auf den daraus entstehenden Kosten sitzenzubleiben. Welche Art von Verbrechen das umfasst, kann sich allerdings von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterscheiden.

Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Ausgerechnet am Abreisetag kommt es zu einer Betriebsstörung bei der S-Bahn, sodass du verspätet am Flughafen ankommst und deine Maschine verpasst. Das ist zwar ärgerlich, aber wenigstens übernehmen dann die meisten Reiserücktrittsversicherungen die Kosten. Das tun sie grundsätzlich, wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden später als geplant am Abreiseort eintreffen. Steckst du hingegen auf der Fahrt dorthin mit deinem Auto im Stau fest, ist dies kein Fall für die Versicherung.

Grundlos: Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch ohne Angabe von Gründen?

Nein! Stelle dich in jedem Fall darauf ein, dass du einen guten, mitversicherten Grund für einen Reiserücktritt brauchst. Und belegen musst du ihn auch. Zum Beispiel mit ärztlichen Bescheinigungen oder einem Kündigungsschreiben deines Arbeitgebers.

Es gibt allerdings Verträge mit erweiterten Gründen. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel unverhofft dein Kind an einem Sportwettkampf teilnimmt oder du zu einer Hochzeit eingeladen wirst. Natürlich kostet dieser umfassendere Schutz auch entsprechend mehr.