Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder der Tod eines Angehörigen – all diese Ereignisse können Ihre Urlaubspläne abrupt beenden. Das Geld, das Sie in Ihre gebuchte Reise investiert haben, wäre in den meisten Fällen verloren. Doch mit einer Reiserücktrittsversicherung haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihres Geldes zurückzuerhalten. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, denn nicht immer lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung.
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Zahlung einer Reiserücktrittsversicherung hängt vom gewählten Tarif ab. Grundsätzlich muss ein ausreichender Grund vorliegen, der den Verzicht auf die gebuchte Urlaubsreise rechtfertigt. Die genauen Gründe werden im Vertrag festgelegt. In den meisten Fällen sind folgende Situationen versichert:
- Schwere Unfälle
- Schwere und unvorhersehbare Krankheiten
- Gerichtsvorladungen (als Zeuge)
- Todesfälle in der Familie
- Plötzlicher Arbeitsplatzverlust
- Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft
- Unerwartete und schwerwiegende Vermögensverluste (z. B. durch einen Brand)
Jedoch werden Gründe wie Scheidungen, verschobene Schulprüfungen oder Verpflichtungen durch eine neue Arbeitsstelle nicht in allen Fällen als Grund für einen Reiserücktritt akzeptiert. Auch bei Streiks, Trennungen oder höherer Gewalt zahlt die Versicherung nicht. Deshalb sollten Verbraucher im Voraus prüfen, welche Ursachen für einen Reiserücktritt für sie ein hohes Risiko darstellen und versichert sein sollten.
Achtung: Reiserücktritt ungleich Reiseabbruch
Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung auch eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet. Ein Reiseabbruch wird notwendig, wenn die Reise bereits angetreten wurde und dann beispielsweise ein Todesfall den Abbruch erforderlich macht. Dieser Punkt wird oft auch als Urlaubsgarantie bezeichnet. Je nach Versicherung werden bei einem Abbruch in der ersten Hälfte der Reise die kompletten Kosten übernommen.
Gute Reiserücktrittsversicherungen decken auch den Reiseabbruch ab. Wenn ein Anbieter einer Rücktrittsversicherung mit einer besonders niedrigen Prämie lockt, ist ein Reiseabbruch bzw. eine Urlaubsgarantie häufig nicht gewährleistet.
Leistungen einer Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel nicht die gesamten Kosten, die bei einer Urlaubsbuchung entstanden sind. In der Regel werden jedoch die Stornokosten und die nicht genutzten Reiseleistungen, die durch einen Reiseabbruch entstehen, erstattet. In einigen Fällen werden auch zusätzliche Kosten für die Rückreise zurückerstattet.
Viele Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor. Wenn keine Selbstbeteiligung gewünscht wird, ist die zu zahlende Prämie höher. Außerdem richtet sich der zurückerstattete Betrag nach dem Zeitpunkt der Reisestornierung. Je kurzfristiger die Urlaubsreise abgesagt wird, desto geringer fällt die Rückerstattung aus.
Wann lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung?
Nicht in jedem Fall ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Wenn Sie kurzfristig verreisen und der Reisepreis nicht mehr als 1000 Euro beträgt, benötigen Sie in der Regel keine Reiserücktrittsversicherung. Es lohnt sich jedoch, eine solche Versicherung in den folgenden Situationen abzuschließen:
- Der Verlust des investierten Geldes würde sich stark auf die Haushaltskasse auswirken.
- Es handelt sich um eine teure Urlaubsreise, bei der eine Rückerstattung eines Teilbetrags hoch ausfallen würde.
- Es besteht ein erhöhtes Risiko einer Stornierung der Reise, insbesondere bei Familien mit Kindern und älteren Menschen.
- Zwischen der Buchung und dem Antritt der Reise liegt ein großer Zeitraum.
- Die gebuchten Flüge oder Hotelaufenthalte können nicht kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr storniert werden.
Reiserücktrittsversicherung dank Kreditkarte
Bevor Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, sollten Sie prüfen, ob Sie bereits über eine solche Versicherung verfügen. Insbesondere im Premiumsegment werden Kreditkarten angeboten, die eine Reiserücktrittsversicherung beinhalten. Dazu gehören häufig auch eine Auslandskrankenversicherung, eine Mietwagenversicherung oder eine Reisegepäckversicherung. Diese Angebote richten sich jedoch eher an Personen, die häufig im Ausland und auf Reisen sind. Es ist nicht ratsam, eine Premium-Kreditkarte allein wegen einer Reiserücktrittsversicherung zu beantragen.
6 Tipps zur Reiserücktrittsversicherung
Nicht alle Reiserücktrittsversicherungen sind überzeugend. Besonders auf die folgenden Punkte sollten Sie beim Abschluss achten:
1. Kostenfalle Reiserücktrittsversicherung
Bei Online-Buchungen über Fluggesellschaften oder Buchungsseiten ist das Preis-Leistungs-Verhältnis der angebotenen Reiserücktrittsversicherungen oft unzureichend. Neben vergleichsweise hohen Abschlussgebühren fällt in vielen Fällen auch eine Selbstbeteiligung an. Daher sollten entsprechende Tarife vor dem Abschluss sorgfältig geprüft werden. Das Setzen eines Häkchens bei der entsprechenden Versicherungsoption sollte gut überlegt sein!
2. Geld sparen durch einen Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich
Es gibt eine Vielzahl von Anbietern für Rücktrittsversicherungen auf dem Markt. Bei der Auswahl spielt daher nicht nur das Leistungsspektrum, sondern vor allem der Preis eine Rolle. Es lohnt sich, mithilfe eines Tarifrechners die Preise der verschiedenen Anbieter zu vergleichen.
3. Jahresreiseversicherung für Vielreisende sinnvoll
Für Urlauber, die nur gelegentlich verreisen und deren Reisekosten begrenzt sind, ist ein Jahresvertrag in der Regel nicht sinnvoll. Viele Versicherungen bieten jedoch Jahresverträge an, die für alle Reisen innerhalb eines Jahres gelten. Wenn Sie jedoch mehrmals im Jahr verreisen oder teure Urlaubsreisen buchen, können Sie von den gedeckelten Kosten einer Jahresreiseversicherung profitieren. Beachten Sie jedoch, dass der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird, wenn Sie die Kündigung innerhalb der vereinbarten Frist versäumen!
4. Rücktrittsversicherung für Geschäftsleute und Gruppen
Selbstständige und Freiberufler, die oft auf Geschäftsreisen sind, können von speziellen Tarifen profitieren. Da sie die Stornokosten im Gegensatz zu Angestellten selbst tragen müssen, lohnen sich Reiserücktrittsversicherungen besonders. Versicherer bieten auch häufig spezielle Reiseversicherungen für größere Personengruppen, z. B. bei Jugendfahrten, an.
5. Kreis der versicherten Risikopersonen so groß wie möglich halten
Beim Abschluss einer Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung ist es wichtig zu beachten, welche Personen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Im Idealfall sind nicht nur der Reisende selbst bei Unfall, Krankheit und anderen Ereignissen versichert, sondern auch nahestehende Personen. Diese werden oft als “Risikopersonen” bezeichnet. Es gibt Tarife, die neben den eigenen Kindern und Ehepartnern auch Geschwister, Enkelkinder, Tanten, Onkel und weiter entfernte Verwandte in die Reiseversicherung einschließen. Je größer der Kreis der versicherten Personen ist, desto besser.
6. Frühzeitig stornieren
Nach Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist es wichtig, die Reise frühzeitig zu stornieren. Je später Sie die Reise absagen, desto höhere Stornokosten entstehen. Sobald feststeht, dass die gebuchte Reise nicht stattfinden kann, müssen Sie diesen Umstand umgehend der Reiseversicherung mitteilen und die entsprechenden Gründe angeben.
Mit diesen Tipps können Sie sicherstellen, dass Sie im Falle einer Reisestornierung oder eines Reiseabbruchs optimal abgesichert sind und Ihr Geld zurückerhalten. Denken Sie daran, die verschiedenen Angebote sorgfältig zu vergleichen, um die für Sie passende Reiserücktrittsversicherung zu finden. Reisen Sie sorglos und holen Sie sich Ihr Geld zurück!