Früher mit dem Arbeiten aufhören und den Ruhestand genießen – das ist der Traum vieler Menschen. Doch nicht jeder kann es sich leisten, frühzeitig in Rente zu gehen. Doch es gibt eine Möglichkeit, die Renten-Abzüge auszugleichen und den vorzeitigen Ruhestand zu finanzieren. Experten zeigen, wie Extra-Beiträge dabei helfen können und geben wertvolle Tipps zu beachtenen.
Immer mehr Menschen wählen die Rente mit 63
Die Zahl der Rentenanträge für langjährig Versicherte ab 63 Jahren ist erneut gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden rund 260.000 Anträge auf die Altersrente ab 63 Jahren gestellt. 2019 waren es noch 257.000 Anträge. Seit Inkrafttreten der Rente mit 63 im Jahr 2014 stieg die Zahl der gestellten Anträge insgesamt auf rund 1,7 Millionen. Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt haben, können diese Altersrente ab dem Alter von 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Dabei steigt die Altersgrenze für diese abschlagsfreie Altersrente bis 2029 schrittweise auf 65 Jahre.
Antragsrekord bei Rente mit 63
Im Jahr 2020 gab es einen Antragsrekord bei der Rente mit 63. Die Deutsche Rentenversicherung hat 260.932 Anträge bewilligt, was so viele wie nie zuvor waren. Etwa jeder fünfte Neurentner (18 Prozent) nutzte die Möglichkeit, sich vor dem gesetzlichen Rentenalter ohne Abschläge zur Ruhe zu setzen. Insgesamt profitieren inzwischen rund 1,6 Millionen Senioren von der Rente mit 63.
Ausgleich von Abschlägen mit Sonderzahlungen
Wer früher in Rente gehen möchte, muss Abschläge bei der gesetzlichen Rente in Kauf nehmen. Doch es gibt eine Möglichkeit, diese Einbußen auszugleichen. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte Extra-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und dadurch die Abschläge verringern. Die Höhe der Sonderzahlungen wird anhand der verbleibenden Restarbeitszeit und der Zeit, die man früher geht, berechnet. Dabei ist flexibel, ob die Zahlungen in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Eine Erstattung der Sonderbeiträge ist jedoch nicht möglich.
Rentenauskunft informiert über Rentenhöhe und Abschläge
Um vorzeitig in Rente zu gehen, sollte man sich frühzeitig informieren. Eine spezielle Rentenauskunft informiert über die Rentenhöhe zum gewünschten vorzeitigen Rentenbeginn, die Höhe der daraus entstehenden Rentenminderung und über den Betrag, der zum Ausgleich der Rentenminderung geleistet werden kann. Ab dem 50. Lebensjahr können Versicherte diese Auskunft von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten. Dabei kann man anhand eines Beispiels sehen, wie hoch die Sonderzahlungen für den Ausgleich der Abschläge sein können.
Früher in Rente? Nicht erst mit 67 Jahren!
Früher als mit 67 Jahren in Rente zu gehen, ist für viele eine attraktive Option. Doch unter bestimmten Bedingungen ist das möglich. Die Rente mit 63 kann von Versicherten in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Es gibt auch weitere Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen. Wer 35 Jahre in der Rentenversicherung nachweisen kann, kann ebenfalls früher in Rente gehen. Dabei sollte jedoch genau ausgerechnet werden, ob sich das finanziell lohnt, da die Rentenzahlung pro Monat um 0,3 Prozent verringert wird.
Fazit
Früher in Rente zu gehen, ist ein Wunsch vieler Menschen. Doch die finanziellen Auswirkungen sollten nicht unterschätzt werden. Mit Extra-Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können die Abschläge ausgeglichen werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig zu informieren und die Rentenauskunft einzuholen, um die finanziellen Möglichkeiten abzuwägen. So können Sie Ihren Ruhestand genießen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen.
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