In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln (LG Köln, 08.02.2023, Az. 26 O 12/22) entschieden, dass die Zurich Deutscher Herold Lebens-Versicherung den Rentenfaktor eines Riester-Sparers nicht einfach herabsetzen durfte. Der Kläger durfte auf den im Versicherungsschein festgelegten Rentenfaktor vertrauen und als verbindlich ansehen. Die Zurich argumentierte, dass es sich dabei lediglich um eine unverbindliche Information handele und der Versicherer sich daher das Recht vorbehalten dürfe, den Rentenfaktor nachträglich abzuändern.
Diese Argumentation hat das Gericht jedoch nicht überzeugt: Sollte es sich bei dem im Versicherungsschein angegebenen Faktor tatsächlich nur um eine unverbindliche Information handeln, so hätte sich die Zurich in ihren Produkt-Bedingungen nicht das Recht vorbehalten, den Rentenfaktor nachträglich abzuändern. Zumal die Änderung von der Zustimmung eines Treuhändlers abhängig ist. Demzufolge durfte der Versicherte auf die Angabe vertrauen, auch wenn der Versicherer hierfür keine „Garantie“ übernehmen wollte.
Der aktuelle Rentenfaktor und sein Einfluss auf Ihre Rente
Bei Abschluss einer Renten-Versicherung wird der Rentenfaktor anhand der jeweiligen Rechnungsgrundlagen ermittelt. Dabei spielen die Sterblichkeit bzw. Erlebens-Wahrscheinlichkeit, der Zins und die Kosten eine Rolle. Der aktuelle Rentenfaktor wird mittels einer individuellen Berechnung ermittelt und gibt an, wie hoch die Rente ausfallen würde, wenn die Rechnungsgrundlagen am Ende der Aufschubfrist dieselben wären wie zum Zeitpunkt des Abschlusses der Renten-Versicherung.
Obwohl der aktuelle Rentenfaktor in den Angeboten der Versicherer als Grundlage für die Berechnung der späteren Rente dient, gibt es keine Garantie dafür. Darüber hinaus ist oft nicht klar, wie der Wert zustande kommt, da nicht alle Versicherer Transparenz hinsichtlich des aktuellen Rentenfaktors bieten. In vielen Fällen fehlen sogar vollständige Angaben dazu.
Garantierter Rentenfaktor: Was bedeutet er?
Der garantierte Rentenfaktor gibt an, welcher monatliche Rentenbetrag bei Renteneintritt mindestens ausgezahlt wird. Er wird bei Vertragsabschluss von der Versicherungsgesellschaft garantiert und ist unabhängig von der zukünftigen Entwicklung der Rechnungsgrundlagen wie Sterblichkeit, Zinsen und Kosten. Der garantierte Rentenfaktor ist somit eine wichtige Kennzahl für die Höhe der späteren Rente in der privaten Altersvorsorge.
Anpassungsklauseln in der Altersvorsorge: Wie sie den Rentenfaktor verändern können
Doch selbst der garantierte Rentenfaktor scheint nicht sicher: Viele Versicherer haben sich in ihren Produkt-Bedingungen vorbehalten, diese vermeintliche Garantie unter bestimmten Umständen zu ändern. Eine Möglichkeit hierfür bietet die Anpassungsklausel, welche auch in den Produkt-Bedingungen der Zurich Versicherung enthalten war. Diese regelt, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer den Rentenfaktor nachträglich und einseitig herabsetzen kann. In neueren Verträgen berufen sich die Versicherer auf § 163 VVG.
Ab wann gilt ein Rentenfaktor als garantiert?
Das Landgericht Köln hatte auch in dem vorliegenden Fall zu diskutieren, ab wann ein Rentenfaktor tatsächlich garantiert ist oder nur per Wortlaut garantiert wird. Das Urteil machte jedoch klar, dass ein Rentenfaktor als garantiert gilt, sofern im Versicherungsschein keine ausdrückliche Erwähnung erfolgt, dass es sich lediglich um den aktuellen Rentenfaktor handelt. Ausschlaggebend ist immer die Sichtweise des Versicherungs-Nehmers bezüglich der Vertrags-Vereinbarungen. Dadurch soll eindeutiger formuliert werden, was als garantiert gilt.
Auswirkungen für Riester-Sparer: Wawra & Gaibler berät kostenlos und unverbindlich
Das Urteil hat eine Signalwirkung, da erstmals in der Frage einer einseitigen Rentenkürzung zugunsten der Verbraucher entschieden wurde. Dies ebnet den Weg für andere Betroffene und verbessert ihre Chancen im Falle eines Streits erheblich.
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