Rentensplitting: Wie funktioniert es?

Rentensplitting: Wie funktioniert es?

Du hast wahrscheinlich schon oft erlebt, dass einer der Partner oder die Partnerin sich um die Kindererziehung kümmert und deshalb ein paar Jahre beruflich kürzer tritt. Doch das wirkt sich auf die spätere Rente aus. Denn wer weniger arbeitet oder schlechter verdient, sammelt weniger Rentenansprüche als der Partner oder die Partnerin in Vollzeit.

Wenn du die Rentenansprüche fair aufteilen möchtest, dann ist das sogenannte Rentensplitting die Lösung. Aber wie funktioniert das genau und was musst du beachten? Wir erklären es dir im Folgenden.

Wie funktioniert das Rentensplitting?

Seit 2002 haben Ehepaare und eingetragene Lebenspartner die Möglichkeit, die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche partnerschaftlich zu teilen. Das nennt man Rentensplitting.

Hier ist eine einfache Erklärung: Beim Rentensplitting gibt der Partner oder die Partnerin mit den höheren Rentenansprüchen die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen ab.

Ein Beispiel: Susanne und Hardy haben sich für das Rentensplitting entschieden. Susanne hat während der Ehe Rentenansprüche in Höhe von 100 Euro erworben, Hardy in Höhe von 200 Euro. Der Wertunterschied beträgt also 100 Euro. Dank Rentensplitting bekommt Susanne die Hälfte des Wertunterschieds, also 50 Euro, von Hardy. Am Ende haben beide einen Rentenanspruch von jeweils 150 Euro.

Durch das Rentensplitting werden also beide Partner so gestellt, als hätten sie während der Ehe die gleichen Rentenansprüche erworben.

Voraussetzungen für das Rentensplitting

Damit du und dein Partner oder deine Partnerin das Rentensplitting nutzen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ihr habt nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet oder wart zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet und seid beide nach dem 31. Dezember 1961 geboren.
  • Beide Partner haben mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten.
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Die Splittingzeit

Das Rentensplitting gilt nur für Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden. Die sogenannte Splittingzeit beginnt am Ersten des Monats der Eheschließung und endet üblicherweise am Letzten des Monats, in dem der jüngere Partner oder die jüngere Partnerin die Regelaltersgrenze erreicht. Wenn jemand über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, endet die Splittingzeit mit Ablauf des Monats vor Rentenbeginn.

Rentensplitting beantragen

Das Rentensplitting muss nicht beantragt werden. Als Ehepaar müsst ihr jedoch eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Das könnt ihr frühestens sechs Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze tun, wenn ihr Anspruch auf eine Altersrente habt. Wenn nur einer der Partner eine Altersrente erhält, ist entscheidend, wann der andere Partner die Regelaltersgrenze erreicht.

Wenn ein Ehepartner stirbt, kann der Hinterbliebene das Rentensplitting beantragen, jedoch nur, wenn zu Lebzeiten beider Partner die Möglichkeit des Splittings noch nicht bestand.

Besondere Punkte beim Rentensplitting

Wenn ihr euch verbindlich für das Rentensplitting entscheidet, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Im Todesfall gibt es keine Witwenrente.

Deshalb solltet ihr vor der Entscheidung eine Prognose für die Zukunft machen. Denn das Rentensplitting ist nicht für jedes Ehepaar sinnvoll. Die Deutsche Rentenversicherung berät euch und errechnet die Rentenbeträge, die euch nach einem Rentensplitting oder mit einer Witwenrente zustehen würden.

Vorteile und Nachteile des Rentensplittings

Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche fair aufgeteilt. Egal, ob einer der Partner zuhause geblieben ist oder beruflich kürzer getreten ist, die gemeinsamen Lebensleistungen werden anerkannt. Das ist ein klarer Vorteil.

Ein weiterer Vorteil ist, dass eine spätere Scheidung, der Tod des Partners oder der Partnerin oder eine neue Ehe keinen Einfluss auf die Rentenansprüche haben. Es spielt auch keine Rolle, wie viel der hinterbliebene Partner verdient oder ob er erneut heiratet.

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Allerdings ist die Entscheidung für das Rentensplitting verbindlich. Nach Abgabe der gemeinsamen Erklärung gibt es keine Möglichkeit mehr, bei Tod des Partners oder der Partnerin eine Hinterbliebenenrente zu bekommen. Daher empfiehlt es sich, die Entscheidung nicht ohne eine ausführliche Beratung durch die Rentenversicherung zu treffen.

Für wen lohnt sich das Rentensplitting?

Das Rentensplitting lohnt sich vor allem für den Partner oder die Partnerin, der bzw. die während der Ehe deutlich weniger verdient hat. Durch das partnerschaftliche Teilen der Rentenansprüche profitiert diese Person im Rentenalter. Auch der Tod des Partners oder der Partnerin, eine Scheidung oder eine neue Ehe können diesem Partner die höheren Rentenansprüche nicht mehr nehmen.

Rentensplitting bei privater Altersvorsorge

Das Rentensplitting gilt nur für die gesetzliche Rente. Rentenansprüche aus einer betrieblichen Altersvorsorge können nicht auf diese Weise aufgeteilt werden.

Rentensplitting und Steuererklärung

Die Entscheidung für das Rentensplitting hat keinen direkten Einfluss auf deine Steuererklärung. Ob du als Rentner eine Steuererklärung abgeben musst und wann du Steuern bezahlen musst, erklären wir in unserem Artikel “Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen?”.