Rentenversicherung: Gesetzlich und privat

Rentenversicherung: Gesetzlich und privat

Sicherung der Rente im Alter durch lebenslanges Sparen. Der Staat hat mit der gesetzlichen Rentenversicherung ein Instrument gegen Altersarmut geschaffen. Jeder kann einzahlen, um sich und seinen Partner abzusichern. Auch private Rentenversicherungen können staatlich gefördert werden.

Was ist eine Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung zahlt regelmäßige Rentenzahlungen. Ein angespartes Kapital wird verzinst, um dem Sparer nach Renteneintritt lebenslang monatliche Teilbeträge auszuzahlen. Die bekannteste Form ist die Altersrente. Es werden auch Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder für Hinterbliebene ausgezahlt. Bei einer Rentenversicherung wird zunächst Kapital aufgebaut, das dann in der Auszahlungsphase lebenslang ausgezahlt wird.

Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein (§ 35 SGB VI, Sechstes Buch Sozialgesetzbuch). Dazu gehören versicherungsrechtliche (z. B. Mindesteinzahlungsdauer), wartezeitrechtliche und persönliche Voraussetzungen (Alter, Erwerbsminderung, Tod).

Wie funktionieren Rentenversicherungen?

Es gibt gesetzliche und private Rentenversicherungen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich zur Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung verpflichtet. Zusätzliche private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen unterstützen die private Altersvorsorge. Einige private Produkte werden auch staatlich gefördert.

Während der Berufstätigkeit zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberufler können freiwillige Zahlungen in die Rentenkasse leisten, um für ihre Altersvorsorge zu sorgen. Nach Erreichen des Rentenalters wird lebenslang eine monatliche Rente ausgezahlt.

Auch private Rentenversicherungen bieten die Möglichkeit des klassischen Ansparvertrags, bei dem monatlich oder jährlich feste Beträge über einen vereinbarten Zeitraum eingezahlt werden. Bei der Sofortrente leistet der Sparer einen Einmalbetrag, der sofort als Rente ausgezahlt wird.

Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Rentenversicherung und Altersvorsorge?

Die Höhe der gesetzlichen Rente wird aus den Einkommen der beitragspflichtigen Jahre ermittelt (“Rentenformel”). Die Höhe der privaten Rente hängt von der Vertragsgestaltung ab. Die eingezahlten Sparbeiträge werden mit einem Garantiezins verzinst, abzüglich der vom Anbieter in Rechnung gestellten Vertriebs- und Verwaltungskosten. Häufig werden Überschüsse an die Versicherungsnehmer ausgezahlt, was zu einer Erhöhung der Rentenzahlungen führt. Der Vertragsnehmer erhält jedoch nur die im Vertrag festgelegte “Garantierente”.

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Die private Rentenversicherung funktioniert also ähnlich wie ein Sparvertrag, bei dem der Anbieter die Einzahlungen gewinnbringend anlegt. Wenn man ein langes Leben plant und viele Rentenzahlungen erwartet, kann die private Rentenversicherung eine gute Option sein. Stirbt der Versicherungsnehmer frühzeitig, macht der Anbieter einen hohen Gewinn. Anders als bei einer Kapitallebensversicherung ist die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen grundsätzlich nicht Bestandteil einer privaten Rentenversicherung.

Welche Formen der privaten Rentenversicherung gibt es?

Der Staat fördert verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung für die private Altersvorsorge. Dazu gehören die Rürup-Rente oder Basisrente sowie die Riester-Rente bzw. Wohnriester. Neben der klassischen privaten Rentenversicherung und der betrieblichen Altersvorsorge werden auch fondsgebundene Rentenversicherungen oder “Neue Klassik”-Verträge angeboten.

  1. Sofortrente: Die Rentenzahlung beginnt sofort nach Vertragsabschluss. Je höher die Einmal-Einzahlung in die private Rentenversicherung, desto höher ist auch die monatliche Rente. Die Sofortrente ist interessant für ältere Menschen oder wenn größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Kapitalversicherung eingezahlt werden können.

  2. Fondsgebundene Rentenversicherung: Der Anbieter legt den Sparanteil der monatlichen Beitragszahlung in Investmentfonds an. Der Kunde kann die Fonds oft selbst auswählen. Es sind auch Mischformen zwischen klassischen und fondsgebundenen Versicherungen möglich (Hybrid-Rentenversicherung).

Private Renten werden, wie auch die gesetzliche Rente, lebenslang garantiert. Zusatzversicherungen zur Absicherung bei Berufsunfähigkeit, Unfall oder Pflege können ergänzt werden. Ein Vergleich der verschiedenen Angebote ist empfehlenswert.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung kann das Kapital zum Ende der Ansparphase als Einmalzahlung oder Rente ausgezahlt werden. Es können folgende Rentenzahlungen vereinbart werden:

  • Dynamische Renten: Steigen jährlich an.
  • Konstante Rente: Der anfängliche Rentenbetrag ist höher.

Vorteile der privaten Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung bietet einige Vorteile. Zum einen ermöglicht sie eine individuelle Gestaltung der Altersvorsorge, da die Höhe der Rentenzahlungen von der Vertragsgestaltung abhängt. Zudem können private Rentenversicherungen staatlich gefördert werden. Es ist ratsam, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die besten Konditionen zu finden.

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Wer muss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Auch bestimmte selbständige Erwerbstätige und andere Personen können gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB VI) zur Zahlung in die Rentenkasse verpflichtet sein. Personen, die nicht zur Zahlung verpflichtet sind, können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.

Sind freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll?

Ja, freiwillige Einzahlungen können sich lohnen. Aufgrund der aktuellen niedrigen Arbeitslosigkeit zahlen viele Menschen in die Rentenkasse ein. Erst in 12 bis 15 Jahren könnte die gesetzliche Rentenversicherung wieder unter Druck geraten, wenn die sogenannten “Babyboomer” in Rente gehen. In Zeiten hoher Beschäftigung stieg die Rentenhöhe um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten (Sommer 2016).

Nach einer Mindestversicherungszeit von 5 Jahren besteht Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer bereits Beiträge gezahlt hat, kann die fehlenden Jahre mit freiwilligen Zahlungen ausgleichen.

Zur Mindestversicherungszeit zählen:

  • Zeiten der Beschäftigung und Beitragszahlung
  • Kindererziehungszeiten
  • Wehr- oder Zivildienstzeiten
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Krankengeld

Wie hoch ist die Rente aus der Rentenkasse?

Die Rente wird geleistet, wenn das Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit Kürzungen der monatlichen Rente rechnen. Wer hingegen später als 67 in Rente geht, erhöht die Rente nicht. Die gesetzliche Rentenversicherung soll das weggefallene Arbeitsinkommen ersetzen. Falls eine Erkrankung vorliegt, die ein früheres Rentenalter bedingt, gilt “Reha vor Rente”. Der Rentenversicherungsträger zahlt zunächst Rehabilitationsleistungen, um die Erwerbstätigkeit des Versicherten wiederherzustellen.

Die Höhe der monatlichen Rente wird über die “Rentenformel” berechnet. Im Jahr 2002 erhielten etwa 72 Prozent (13 Millionen) der Senioren eine Rente von 500 bis 1.000 Euro. Sechs Millionen Rentner erhielten eine Rente von bis zu 500 Euro.

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Gesetzlich oder privat – die Rentenversicherung für Selbständige

Grundsätzlich sind Selbständige und Freiberufler nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet. Sie können jedoch freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Wenn sie in der Vergangenheit bereits rentenversichert waren, aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht haben, kann es sinnvoll sein, die fehlenden Beiträge nachzuzahlen.

Selbständige können sich in jedem Fall eine lebenslange Altersrente sichern.

Mit der Hinterbliebenenrente die Familie absichern

Verstirbt der Empfänger der Rente, kann ein Auszahlungsanspruch auf Hinterbliebene übergehen. Wenn der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen hat oder mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, wird eine Witwen- oder Witwerrente (§ 46 SGB VI) gezahlt. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Der überlebende Ehepartner muss einen Antrag auf Witwen- oder Witwerrente stellen. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Rente in voller Höhe weiter ausgezahlt.

Wenn vor 2002 geheiratet wurde und der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, besteht Anspruch auf die Witwenrente nach altem Recht (60 Prozent der Rente). Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht nur noch 55 Prozent der Rente des Verstorbenen oder der Rente, die ihm die Rentenversicherung zum Todeszeitpunkt gezahlt hätte. Es wird ein Kinderzuschlag zur Witwen- oder Witwerrente gezahlt. Nur bei der Witwenrente nach altem Recht gibt es keinen Zuschlag.

Der überlebende Ehepartner muss mindestens 45 Jahre und 8 Monate alt sein (2019), um Zahlungen zu erhalten. Im Jahr 2023 beträgt das Mindestalter 46 Jahre und ab 2029 47 Jahre. Wenn der Partner jünger ist, erhält er nur in den ersten zwei Jahren nach dem Tod des Partners die “kleine Witwenrente”. Diese wird jedoch lebenslang ausgezahlt, wenn vor 2002 geheiratet wurde und der Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Mit der kleinen Witwenrente werden 25 Prozent der Rente gezahlt. Eine Risikolebensversicherung kann zur weiteren Absicherung der Hinterbliebenen dienen.

Hinterbliebenen-Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen

Bei privaten Verträgen werden Zahlungen an Hinterbliebene meist nur für einen bestimmten Zeitraum (5, 10, 15 Jahre) garantiert. Es ist jedoch nicht immer Bestandteil des privaten Vertrags, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Mit dem Zusatzbaustein “Hinterbliebenenrente” erhält eine mitversicherte Person eine lebenslange Rente, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.

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