Restschuldversicherung kündigen: Das musst du beachten

Restschuldversicherung kündigen: Das musst du beachten

Die Restschuldversicherung ist ein Produkt, das oft zusammen mit einem Kredit abgeschlossen wird. Jedoch handelt es sich dabei um zwei separate Produkte von verschiedenen Unternehmen. Aus diesem Grund wird die Versicherungsprämie nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits miteinbezogen.

Restschuldversicherung und Kredit

Bei einem Kredit mit Restschuldversicherung handelt es sich um zwei voneinander getrennte Produkte. Aus diesem Grund wird die Prämie nicht in den effektiven Jahreszins mit einbezogen. Die Prämie für die Restschuldversicherung wird in der Regel bei Kreditaufnahme in einer Summe fällig und auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Dieses Vorgehen verteuert den Kredit und verwässert den effektiven Jahreszins.

Die Versicherungsprämie

Die Prämie für die Restschuldversicherung wird bei Kreditaufnahme in einer Summe fällig und auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Dies ist umstritten, da es den Kredit selbst verteuert und den effektiven Jahreszins verwässert. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen vor Vertragsabschluss zu prüfen, um Einschränkungen zu kennen, die im Fall einer Leistungsfreiheit des Versicherers gelten können.

Restschuldversicherung kündigen bei laufendem Kredit

In der Regel kann eine Restschuldversicherung während der Vertragsdauer nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher zwingend erforderlich, um die Bedingungen für eine Kündigung zu kennen. Insbesondere bei Zusatzbausteinen wie der Übernahme der Raten bei Arbeitslosigkeit oder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sollten die Fallstricke beachtet werden.

Kündigung bei Umschuldung oder vorzeitiger Ablösung möglich

Es gibt zwei Ausnahmen, bei denen eine Restschuldversicherung gekündigt werden kann und Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der Prämie besteht. Eine Sonderkündigung ist möglich, wenn der Kreditnehmer das Darlehen umschulden möchte oder es zu einer vorzeitigen Ablösung des Kredits kommt. Bei einer Umschuldung kann jedoch der neu zu finanzierende Darlehensbetrag durch die Kosten der im ersten Kredit mitfinanzierten Restschuldversicherung höher ausfallen.

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So gehst du bei der Kündigung der Restschuldversicherung vor

Bei einer vorzeitigen Darlehenstilgung oder Umschuldung muss die Restschuldversicherung schriftlich gekündigt werden. Dazu benötigt der Kreditnehmer eine Bestätigung der Bank darüber, dass das Darlehen abgelöst wurde. Erst dann hat er Anspruch auf die Rückzahlung der zu viel gezahlten Prämie.

Alternative zur Ratenschutzversicherung

Wer seine Hinterbliebenen im Fall des eigenen Todes durch Kreditraten nicht belasten möchte, kann auf eine klassische Risikolebensversicherung zurückgreifen. Im Gegensatz zur Restschuldversicherung kann der Kreditnehmer den Vertrag auch bei Fortbestand des Darlehens kündigen und frei am Markt einen Versicherer wählen. Dadurch kann er das günstigste Angebot finden und der effektive Jahreszins bleibt als Vergleichsfaktor für die einzelnen Darlehen gültig.