Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849

Revolution und Frankfurter Nationalversammlung 1848/1849

Die Revolution von 1848/1849 war eine beispiellose Welle des Wandels, die ganz Europa ergriff. Auch in Deutschland wurden auf Versammlungen und Demonstrationen Grund- und Freiheitsrechte sowie nationale Einheit gefordert. Die restaurativen Kräfte in Deutschland mussten schließlich nachgeben und Zugeständnisse machen. Die Zensur wurde aufgehoben, politische Aktivitäten zugelassen und reformbereite Regierungen ernannt. Zu diesem Zweck wurde eine Nationalversammlung einberufen, die den Weg zur Errichtung eines deutschen Nationalstaats ebnen sollte.

Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt am Main

Ende März 1848 entschied das aus Landtagsabgeordneten und führenden Vertretern der liberalen und demokratischen Opposition zusammengesetzte Vorparlament, dass die Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung nach einem allgemeinen und gleichen Mehrheitswahlrecht von volljährigen, “selbständigen” Männern gewählt werden sollten. Die Durchführung der Wahlen oblag den Einzelstaaten und wurde unterschiedlich gehandhabt. Die gesetzliche Mitgliederzahl des Paulskirchenparlaments betrug 649 Abgeordnete, aufgrund von Wahlboykotten gab es jedoch nur 587 reguläre Parlamentarier. Insgesamt haben bis zur Auflösung des sogenannten Stuttgarter Rumpfparlaments am 18. Juni 1849 insgesamt 809 Abgeordnete an den Verhandlungen des ersten deutschen Nationalparlaments teilgenommen.

Am 18. Mai 1848 kamen in der Frankfurter Paulskirche die Mitglieder des ersten gesamtdeutschen Parlaments zusammen, um über eine freiheitliche Verfassung und die Bildung eines deutschen Nationalstaats zu beraten. Zum ersten Präsidenten wählte die Nationalversammlung den angesehenen liberalen Politiker Heinrich von Gagern. Das Parlament setzte zur vorbereitenden Beratung Ausschüsse und Kommissionen ein, darunter der Verfassungsausschuss, der maßgeblich an der später von der Paulskirche verabschiedeten Verfassung mitwirkte.

Fraktionsgründungen

Zur Vorbereitung der Arbeit in Plenum und Ausschüssen kamen Abgeordnete mit ähnlichen politischen Zielvorstellungen und Interessen in Klubs zusammen. Diese Klubs waren Vorläufer parlamentarischer Fraktionen und spielten eine wichtige Rolle bei der Organisation und Strukturierung der Debatten und Entscheidungen. Die Klubs der Paulskirche repräsentierten verschiedene politische Strömungen der Zeit. Die monarchistische Rechte setzte sich für die Wahrung der Vorrechte der Einzelstaaten und der Monarchen ein. Die verschiedenen liberalen Gruppierungen des rechten und linken Zentrums befürworteten eine föderal strukturierte, konstitutionelle Monarchie mit einem Parlament und einem erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt. Die Fraktionen der demokratischen Linken forderten die Errichtung einer parlamentarisch-demokratischen Republik auf Grundlage der Volkssouveränität.

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Grundrechte und Reichsverfassung

Eine herausragende Leistung der Frankfurter Nationalversammlung war das am 21. Dezember 1848 verabschiedete “Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes”. Es war das erste Gesetz in Deutschland, das Menschen- und Bürgerrechte festlegte und hatte einen maßgeblichen Einfluss auf die Weimarer Verfassung und das Grundgesetz. Der Grundrechtskatalog umfasste die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Abschaffung von Standesvorrechten, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs- und Gewerbefreiheit sowie die Abschaffung der Todesstrafe.

Die am 27. März 1849 verabschiedete Reichsverfassung sollte einen föderalen deutschen Einheitsstaat konstituieren, dem mit Ausnahme des Kaisertums Österreich alle Staaten des Deutschen Bundes angehörten. Sie sah einen erblichen Kaiser als Staatsoberhaupt vor, der das Recht zur Einsetzung der Regierung hatte. Der Reichstag, bestehend aus einem Staatenhaus und einem demokratisch gewählten Volkshaus, war für Gesetzgebung, Budgetrecht und die Kontrolle der Exekutive zuständig. Die Frage der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament blieb jedoch offen und sollte später geregelt werden.

Scheitern der Revolution

Als im April 1849 der preußische König Friedrich Wilhelm IV. das ihm angetragene Amt des “Kaisers der Deutschen” ablehnte, waren die Bemühungen der Paulskirche um eine Verfassung und die Errichtung eines deutschen Nationalstaats praktisch gescheitert. Angesichts des Wiedererstarkens der monarchisch-restaurativen Kräfte in den deutschen Einzelstaaten resignierte das Parlament, das auch in der Bevölkerung an Rückhalt verlor, und löste sich Ende Mai selbst auf. Auch das nach Stuttgart verlegte Rumpfparlament und die gewaltsam geführte Kampagne zur Verteidigung der Reichsverfassung konnten die konterrevolutionäre Entwicklung nicht aufhalten. Mit der Auflösung des Stuttgarter Rumpfparlaments und der Eroberung der badischen Festung Rastatt im Sommer 1849 war auch der letzte revolutionäre Widerstand gebrochen und die liberale und demokratische Einheits- und Freiheitsbewegung von 1848/49 endgültig gescheitert.

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