Rezepte in der Apotheke einlösen: Das müssen Sie beachten

Rezepte in der Apotheke einlösen: Das müssen Sie beachten

Viele Medikamente erhält man in der Apotheke nur mit einem ärztlichen Rezept. Das dient dem Schutz der Patienten vor einer falschen und möglicherweise gefährlichen Selbstmedikation. Doch wie funktioniert das Einlösen eines Rezepts in der Apotheke genau? Welche Arten von Rezepten gibt es? Und wie lange sind sie gültig? In diesem Artikel beantworten wir diese Fragen und geben Ihnen nützliche Tipps rund um das Einlösen von Rezepten in der Apotheke.

Das rote Kassenrezept

Gesetzlich versicherte Personen erhalten ein rotes Kassenrezept. In der Regel ist es 28 Tage gültig. Bei bestimmten Wirkstoffen kann die Gültigkeitsdauer abweichen, beispielsweise bei Medikamenten zur Behandlung von Akne. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich an Ihren Apotheker, Ihre Apothekerin oder Ihre Krankenkasse wenden.

Das Privatrezept (meist blau)

Privatversicherte erhalten Privatrezepte, die in der Regel blau sind, aber theoretisch auch andere Farben haben können. Diese Rezepte sind normalerweise drei Monate lang gültig. Die Patientinnen und Patienten zahlen den vollen Preis des verschriebenen Medikaments in der Apotheke. Bevor Sie das abgestempelte Rezept bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, empfiehlt es sich, eine Kopie für Ihre Unterlagen anzufertigen.

Privatversicherte, die einen Basistarif bei ihrer Versicherung abgeschlossen haben, erhalten eine Erstattung für die verschriebenen Arzneimittel nur dann, wenn das Rezept von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin ausgestellt wurde und innerhalb eines Monats eingelöst wird.

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Das grüne Rezept

Das grüne Rezept wird von Ärzten und Ärztinnen genutzt, um nicht verschreibungsfähige Arzneimittel zu empfehlen. Die Patientinnen und Patienten zahlen den vollen Preis in der Apotheke, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Das grüne Rezept ist in der Regel unbegrenzt gültig.

Es lohnt sich, das abgestempelte Formular zusammen mit einer Quittung aufzubewahren und bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für die Arzneimittel ganz oder teilweise. Alternativ können Sie das Rezept auch bei Ihrer Einkommenssteuererklärung einreichen.

Das gelbe Rezept

Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) wird vom Arzt oder von der Ärztin für Arzneimittel ausgestellt, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel starke Schmerzmittel, Medikamente gegen ADHS oder Drogenersatzstoffe wie Methadon. Aufgrund der potenziell gefährlichen Wirkungen dieser Medikamente bei Missbrauch sind die Rezepte nur sieben Tage lang gültig. Sie bestehen aus drei Teilen: Ein Teil verbleibt beim Arzt, ein Teil in der Apotheke und ein Exemplar geht zur Abrechnung an die Krankenkasse. Die Rezepte sind seit einiger Zeit individuell codiert und somit relativ fälschungssicher.

Das weiße, zweiteilige Rezept

Auf dem weißen, zweiteiligen Rezept werden nur Medikamente mit den Inhaltsstoffen Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid verordnet. Diese können potenziell fruchtschädigend (“teratogen”) sein und bei schwangeren Frauen zu Fehlbildungen des Embryos führen. Die Formulare sind nur sechs Tage lang einlösbar.

Das Entlass-Rezept

Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus können Klinikärzte und -ärztinnen den Patientinnen und Patienten ein sogenanntes Entlassrezept ausstellen. Es ähnelt dem roten Kassenrezept, trägt jedoch zusätzlich den Aufdruck “Entlassmanagement”. Entlassrezepte sollen die Versorgung mit Medikamenten in den ersten Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt sicherstellen. Sie sind nur drei Werktage gültig. Beachten Sie, dass der Entlasstag bereits als erster Tag zählt.

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Bis wann muss ich mein Rezept einlösen?

Die Gültigkeitsdauer von Rezepten variiert je nach Farbe. Grüne Rezepte, also Verordnungen für nicht verschreibungsfähige Arzneimittel, können unbegrenzt eingelöst werden. Rote Rezepte sind in der Regel 28 Tage gültig. Rezepte für Betäubungsmittel (gelb) oder fruchtschädigende Medikamente (weiß) haben eine noch kürzere Gültigkeitsdauer. Entlassrezepte aus dem Krankenhaus sind nur drei Tage gültig. Blaue Rezepte für Privatpatientinnen und -patienten können drei Monate lang eingelöst werden.

Es ist ratsam, ein Rezept immer sofort einzulösen, auch wenn Sie das Medikament beispielsweise aufgrund einer anstehenden Operation erst später benötigen. Leider können keine Ausnahmen gemacht werden, selbst einen Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht, wie Apothekerin D. Stiel aus Letter erklärt.

Dreckige und verknitterte Rezepte

Ein Rezept verknittert in der Hosentasche aufbewahren oder vorübergehend in der Küche liegen lassen – das ist sicherlich jedem von uns schon einmal passiert. Allerdings ist es nicht empfehlenswert. “Den meisten Menschen ist wohl nicht klar, dass es sich bei einem Rezept um ein Dokument handelt”, sagt Apothekerin Stiel.

Dieses Dokument dient der Abrechnung und muss von den Apotheken bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dafür muss das Dokument maschinenlesbar und bedruckbar sein. “Besonders problematisch ist es, wenn das Rezept an den Kanten eingerissen oder geknickt ist, da Drucker sehr empfindlich sind”, erklärt Stiel. In solchen Fällen bleibt das Rezept manchmal tatsächlich im Drucker stecken und wird sogar zerrissen. Wenn Apotheken ein solches Rezept nicht verarbeiten können, müssen Patientinnen und Patienten normalerweise eine neue Verordnung vom Arzt einholen. Es ist reine Kulanz, wenn einige Apotheken beschädigte Rezepte dennoch akzeptieren. In diesem Fall müssen die Apotheken zusätzliche Zeit aufwenden, indem sie das alte Rezept gegen ein neues identisches Rezept austauschen.

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Auch Ölflecken oder Kritzeleien von Kindern machen ein Rezept für die Abrechnung mit den Krankenkassen unbrauchbar, da es dann nicht mehr maschinenlesbar ist. Eine gute Möglichkeit, das Rezept aufzubewahren, ist es, es einmal in der Mitte zu falten.

Was bedeutet der Zusatz “aut idem” auf meinem Rezept?

Der Zusatz “aut idem” auf einem Rezept bedeutet, dass der Apotheker oder die Apothekerin ein anderes, günstigeres Medikament abgeben kann, das den gleichen Wirkstoff enthält. Dies kann auf Wunsch des Patienten oder aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arzt und Apotheker geschehen.