Richtig zitieren: Die goldenen Regeln

Richtig zitieren: Die goldenen Regeln

Zitieren ist ein wesentlicher Bestandteil von rechtlichen Ausführungen. Egal ob für wissenschaftliche Arbeiten oder die praktische Anwendung, es ist wichtig, auf zitierte Rechtsnormen, Gesetze, Aufsätze, Kommentare oder Urteile zurückzugreifen. Dadurch verdeutlicht der Verfasser, auf welche Rechtsgrundlage er sich bezieht und unterscheidet seine Argumentation von anderen. Auch wenn es keine allgemein gültigen Zitierregeln gibt, haben sich bestimmte Grundregeln für das Kurzzitat in den Fußnoten im juristischen Bereich etabliert.

Paragraphen: Gesetze und Rechtsnormen

Gesetze werden in der amtlichen Abkürzung wie “BGB” (Bürgerliches Gesetzbuch), “StGB” (Strafgesetzbuch) oder “HGB” (Handelsgesetzbuch) zitiert. Wenn einzelne Rechtsnormen zitiert werden, sollten diese so präzise wie möglich angegeben werden. Zuerst werden die jeweiligen Paragraphen genannt, wobei mehrere zitierte Paragraphen mit zwei “§§” angezeigt werden. Die Rechtsnorm kann weiter konkretisiert werden durch Absätze, Sätze, Halbsätze, Nummern, Ziffern, Alternativen, Varianten oder Fälle.

Beispiele:

  • 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB oder § 434 I 2 Nr. 1 BGB
  • § 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB oder §§ 280 I, III, 281 I 1 Fall 1 BGB
  • § 242, 244 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) Var. 2 StGB oder §§ 242, 244 I Nr. 1a) Var. 2 StGB

Gerichtsentscheidungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Entscheidungen der Rechtsprechung zu zitieren. Häufig wird die gerichtliche Entscheidung aus der amtlichen Sammlung (BGHZ, BGHSt, BVerfGE oder BVerwGE) zitiert. Dabei wird der Name der amtlichen Sammlung, der Band und die Anfangsseite der Entscheidung angegeben. Wenn eine bestimmte Aussage des Gerichts zitiert werden soll, wird zusätzlich die genaue Seite (ggf. in Klammern) genannt.

Beispiele:

  • BGHZ 103, 338
  • BGHSt 48, 301 (305)
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Es ist auch üblich, Fachzeitschriften zu zitieren, in denen Entscheidungen veröffentlicht wurden. Dabei sollte die Zeitschrift einen hohen Verbreitungsgrad haben, um die Recherche zu erleichtern. Das Zitat setzt sich zusammen aus dem Gericht (BGH, BVerwG usw.), der Abkürzung der Zeitschrift, dem Erscheinungsdatum der Zeitschrift sowie der Anfangsseite und ggf. der genauen Seite. Die Parteien werden aus Datenschutzgründen nicht angegeben.

Beispiele:

  • BVerfG, NStZ 2016, 236
  • BGH, NJW 1988, 2677 (2679)

Gerichtliche Entscheidungen können auch unter Angabe des Aktenzeichens zitiert werden. In diesem Fall wird zuerst das Gericht genannt, dann die Form der Entscheidung (z.B. Beschluss oder Urteil) und das Datum. Zuletzt wird das Aktenzeichen angegeben.

Beispiele:

  • BGH, Urteil v. 03.11.2011 – Az. III ZR 105/11
  • BVerfG, Beschl. v. 23.07.2014 (Az. 1 BvR 1691/13)

Aufsätze

Beim Zitieren von Aufsätzen aus Fachzeitschriften gelten die gleichen Regeln wie beim Zitieren von Rechtsprechung aus Zeitschriften. Anstelle des Gerichts wird jedoch der Nachname des Verfassers (in der Regel kursiv) angegeben. Es folgen die Zeitschrift, das Erscheinungsdatum der Zeitschrift sowie die Anfangsseite und ggf. die genaue Seite. Die Bandzahl wird nur bei einigen Zeitschriften genannt. Der Titel des Aufsatzes wird nicht angegeben.

Beispiele:

  • Cornelius, NJW 2017, 3751
  • Weber, ZRP 2020, 98 (100)

Zitate von Gesetzeskommentaren

Bei Gesetzeskommentaren unterscheidet sich die Zitierweise teilweise. Zuerst wird meist der Bearbeiter der konkreten Fundstelle zitiert (nur der Nachname, kursiv). Dann folgen die Nachnamen der Herausgeber und schließlich der Kommentarname bzw. die Kurzbezeichnung. Es haben sich einige Kurzbezeichnungen für Gesetzeskommentare etabliert, z.B. “MüKo” für Münchener Kommentar oder “NK” für Nomos-Kommentar. Zuletzt wird der kommentierte Paragraph und die Randnummer oder ggf. die Seitenzahl angegeben.

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Beispiele:

  • Fischer, StGB, § 212 Rn. 17
  • Sprau, in: Palandt, BGB, § 677 Rn. 8 oder Palandt/Sprau, BGB, § 677 Rn. 8
  • Kramer, in: MüKo-BGB, § 145 Rn. 1 oder MüKo-BGB/Kramer, § 145 Rn. 1

Fazit

Beim Zitieren von Recht und Gesetz ist es wichtig, die richtigen Regeln zu beachten, damit die Quellen korrekt angegeben werden. Die hier vorgestellten Grundregeln dienen als Orientierung und helfen dabei, richtige Zitate zu erstellen. So wird die eigene Argumentation deutlich von fremder Argumentation abgegrenzt und die Qualität der Ausführungen gesteigert.

Zitieren von Recht und Gesetz