Wenn du einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle nach einem angeblichen Verkehrsverstoß erhältst, stellt sich die Frage, wie du am besten vorgehst. In diesem Artikel erfährst du, welches Verhalten taktisch klug ist und wie du mögliche Konsequenzen abwenden kannst.
Zeugenfragebogen oder Anhörungsbogen?
Zunächst musst du unterscheiden, ob du einen Zeugenfragebogen oder einen Anhörungsbogen erhalten hast. Im Zeugenfragebogen musst du lediglich Angaben zu deiner Person machen und nicht angeben, wer das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat. Im Anhörungsbogen hingegen stehen dir nur begrenzte Möglichkeiten zur Verfügung, um die Behörde von deiner Fahrereigenschaft zu überzeugen.
Kluge Verhaltensstrategien
Egal ob im Zeugenfragebogen oder im Anhörungsbogen, es ist ratsam, keine voreiligen Angaben zur Fahrereigenschaft zu machen. Oft sind die Fotos von so schlechter Qualität, dass eine sichere Identifikation nicht möglich ist. Darüber hinaus hast du immer und überall ein gesetzliches Schweigerecht.
Ermittlungsmöglichkeiten der Bußgeldstelle
Wenn du keine Angaben zur Fahrereigenschaft machst, wird die Bußgeldstelle versuchen, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln. Dabei können sie auf das Pass- oder Personalausweisregister zugreifen, das Blitzerfoto mit Bildern der Einwohnermeldeämter abgleichen oder im Internet recherchieren. Es ist ratsam, Familienangehörige und Mitarbeiter über ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu informieren.
Polizeiliche Vorladung und Fahrtenbuchauflage
Es kann vorkommen, dass du von der Polizei schriftlich aufgefordert wirst, auf das Polizeirevier zu kommen und dort deinen Führerschein vorzuzeigen. In diesem Fall bist du nicht verpflichtet, der Vorladung Folge zu leisten. Eine Vorladung von Zeugen durch die Verwaltungsbehörden erfolgt hingegen selten. Wenn die Feststellung des Fahrers innerhalb der Verjährungsfrist vermieden wurde, kann die Bußgeldstelle eine Fahrtenbuchauflage anordnen. Diese kommt jedoch nur in bestimmten Fällen zur Anwendung und ist oft nur leere Drohung.
Bedenke, dass diese Informationen nur als allgemeine Hinweise dienen und keine rechtliche Beratung darstellen. Im Zweifelsfall solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden.