Rock im Park: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Rock im Park: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters

Rock im Park ist eines der beliebtesten Musikfestivals Deutschlands. Wenn du ein Ticket für dieses aufregende Event kaufen möchtest, solltest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters kennen. In diesem Artikel geben wir dir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte der AGB von Rock im Park. Lies weiter und mach dich bereit für das ultimative Festivalerlebnis!

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Ticketkauf: Tickets für das Festival können ausschließlich über CTS EVENTIM AG & Co. KGaA erworben werden. Der Ticketkauf unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA, die du unter diesem Link findest.

  2. Kinder und Jugendliche: Das Betreten des Festivalgeländes und der Campingplätze ist für Kinder unter 8 Jahren nicht gestattet. Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 16 Jahren dürfen das Gelände nur bis Mitternacht betreten und sich dort aufhalten, wenn sie von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Festivalgelände auch ohne Begleitung betreten und sich dort bis zum Ende der Veranstaltung aufhalten.

  3. Haftung des Veranstalters: Der Veranstalter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, es sei denn, er handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die Haftung des Veranstalters für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bei einfacher Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten ist jedoch nicht ausgeschlossen.

  4. Definitionen: “Event-Gelände” umfasst das gesamte Gelände einschließlich Park- und Campingplätzen sowie der markierten Wege. “Festival-Gelände” bezeichnet den Publikumsbereich, der nach der Einlasskontrolle zu den Bühnen beginnt. “Campingplätze” und “Parkplätze” sind die von Veranstalter genehmigten und auf den Karten speziell gekennzeichneten Flächen für das Zelten bzw. Parken von Fahrzeugen.

  5. Ein- und Ausgang der einzelnen Bereiche: Vor dem ersten Betreten der Campingplätze und/oder des Festival-Geländes werden die Eintrittskarten für diesen Bereich vollständig entwertet und es wird ein Festival-Armband angelegt oder ausgehändigt. Dieses Armband und die Eintrittskarte müssen beim erneuten Betreten des jeweiligen Bereichs vorgezeigt werden.

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II. Regeln für das Parken und Campen

Die Park- und Campingregeln gelten für alle auf den Karten angezeigten Park- und Campingplätze sowie für die Straßen und Wege, die zum Festival-Gelände gehören. Hier sind einige wichtige Punkte, die du beachten solltest:

  1. Anweisungen der Ordner und Sicherheitskräfte: Den Anweisungen der Ordner und Sicherheitskräfte ist Folge zu leisten. Sie gelten zusätzlich zu diesen Bestimmungen.

  2. Anwendbarkeit der Straßenverkehrsordnung: Die Straßenverkehrsordnung gilt auf dem gesamten Festival-Gelände und den Park- und Campingplätzen. Fahrzeuge dürfen nur in zugelassenen Parkbereichen abgestellt werden. Das Parken außerhalb markierter Bereiche oder das Verursachen von Behinderungen auf Straßen oder Rettungsgassen kann zum Abschleppen des Fahrzeugs führen.

  3. Verbot des Wildcampings: Wildes Campen außerhalb der ausgewiesenen Flächen ist strikt untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Camping ist nur in den markierten Campingbereichen gestattet.

  4. Keine Überwachung der Parkplätze: Die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge werden nicht überwacht. Fahrzeughalter parken auf eigene Gefahr.

  5. Verantwortlichkeit für das Fahrzeug: Das Fahrzeug ist vom Teilnehmer auf eigenes Risiko zu parken. Bei Verstößen gegen die Park- und Campingregeln können Fahrzeuge ohne Vorwarnung abgeschleppt werden. Die entstehenden Kosten trägt der Fahrzeughalter.

  6. Erlaubte Fläche pro Person: Jeder Camper hat eine maximale erlaubte Fläche von 6m², z.B. 2m x 3m. Für Gruppen von bis zu 10 Personen ist ein Pavillon mit einer maximalen Größe von 3m x 3m erlaubt.

  7. Eintritt in den Campingbereich: Der Eintritt in den Campingbereich ist nur mit einem intakten Festival-Armband und der entsprechenden Eintrittskarte gestattet.

  8. Gepäcktransport: Gepäck kann mit Hilfe von Handwagen oder Transportwagen vom Parkplatz zum Campingbereich transportiert werden. Fahrzeuganhänger dürfen nicht auf die Campingplätze mitgenommen werden.

  9. Durchsuchung nach verbotenen Gegenständen: Bei der Einreise in den Campingbereich werden Gepäck- und Taschenkontrollen durchgeführt. Der Veranstalter kann den Zugang zum Campingbereich verweigern, wenn der Teilnehmer verbotene Gegenstände mit sich führt.

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Dies sind nur einige der wichtigsten Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rock im Park. Es ist ratsam, die vollständigen AGB des Veranstalters zu lesen, um über alle Regeln und Bestimmungen informiert zu sein.

Rock im Park verspricht ein unvergessliches Festivalerlebnis mit großartiger Musik und einer einzigartigen Atmosphäre. Achte darauf, die AGB zu beachten, um das Festival in vollen Zügen genießen zu können. Viel Spaß beim Rocken!