Rufschädigung: Wie man negative Google Bewertungen loswird?

Rufschädigung: Wie man negative Google Bewertungen loswird?

Plötzlich tauchen auf Ihrem Google-Unternehmensprofil schlechte Bewertungen auf, die sich sofort in ihrer Gesamtbewertung bemerkbar machen? Sie fragen sich, ob Sie etwas dagegen unternehmen können? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich gegen Rufschädigung wehren können und ob es möglich ist, negative Bewertungen bei Google zu löschen.

Beispiel: Schlechte Bewertung einer Ärztin löschen

Lassen Sie uns zunächst ein Beispiel aus unserem jüngsten Kanzleialltag betrachten. Vor dem Landgericht Frankfurt konnten wir kürzlich eine einstweilige Verfügung für eine Mandantin erzielen. Die Mandantin, eine Ärztin, sah sich rufschädigenden Bewertungen auf Google ausgesetzt. Die Praxis erhielt mehrere 1-Sterne-Bewertungen, die unwahre Unterstellungen enthielten, wie zum Beispiel den Vorwurf, dass unsere Mandantin gegen Datenschutzgesetze verstoßen würde. Einige Bewertungen wurden sogar von Personen verfasst, die nicht einmal Patienten unserer Mandantin waren.

Solche falschen Behauptungen und negative Bewertungen zielen darauf ab, den Ruf und das Geschäft nachhaltig zu schädigen.

Unserer Mandantin standen wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts und ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts Unterlassungsansprüche gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB analog, 823 Abs. 1, Abs. 2, §§ 185, 186, 187 StGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK gegen die Verfasserin der Bewertung zu.

Wir haben die Verfasserin der Bewertung abgemahnt, aber leider war die Abmahnung erfolglos. Die Gegenseite wies die geltend gemachten Ansprüche zurück. Eine einstweilige Verfügung war daher notwendig, um den Anspruch zu sichern. Das Landgericht Frankfurt untersagte der Gegenseite die Behauptung, unsere Mandantin würde personenbezogene Daten weiterreichen und zeigte sich bereit, die Angelegenheit sachlich zu klären, da es sich um unwahre Tatsachenbehauptungen handelte.

LESEN  Der Sprachkampf um Atomkraft oder Kernenergie

Was tun gegen Rufschädigung?

Was können Sie gegen Rufschädigung tun? Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können ein zivilrechtliches oder ein strafrechtliches Verfahren anstreben. Beim strafrechtlichen Verfahren könnte der Straftäter am Ende verurteilt werden und eine Geldstrafe oder Haftstrafe erhalten. Im zivilrechtlichen Verfahren geht es darum, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen, wie beispielsweise Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung.

Abmahnung

In den meisten Fällen beginnt der Prozess mit einer Abmahnung. Eine Abmahnung ist eine schriftliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen oder an den Tag zu legen. Dem Empfänger wird eine relativ kurze Frist gesetzt (zwischen 3 und 14 Tagen, in Ausnahmefällen auch nur wenige Stunden). Oft beinhaltet die Abmahnung auch die Aufforderung zur Auskunftserteilung und einen Schadensersatzanspruch. Der Empfänger soll angeben, wie und wo er mögliche Verletzungshandlungen begangen hat, und für den möglichen Schaden des Abmahnenden aufkommen.

Eine Abmahnung enthält oft auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, auf die sich der Empfänger beziehen soll.

Einstweilige Verfügung

Wenn eine Abmahnung keinen Erfolg hat, weil die Gegenseite beispielsweise nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit ist, können die Unterlassungsansprüche auch im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden. Die einstweilige Verfügung dient der vorläufigen Sicherung von Ansprüchen des Antragstellers. Im Gegensatz zu einer Klage bietet die einstweilige Verfügung vor allem einen zeitlichen Vorteil. In den meisten Fällen wird über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden entschieden. Unterlassungsansprüche sind oft Gegenstand einstweiliger Verfügungen. So können beispielsweise Äußerungen in der Presse oder auf Social Media im Wege des einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt werden.

LESEN  Trennungsjahr: Was du wissen musst, bevor du die Scheidung einreichst

Google-Bewertung löschen lassen – geht das?

Ja, das geht. Und zwar immer dann, wenn die Bewertung gegen die Google-Richtlinien oder geltendes Recht verstößt. Negative Google-Bewertungen können beispielsweise gelöscht werden, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten.

Allerdings können Sie nicht allein deswegen gegen eine Bewertung vorgehen, weil diese schlecht ist. Erst wenn ein Rechtsverstoß in der Bewertung vorliegt, bestehen grundsätzlich gute Erfolgsaussichten auf eine Löschung.