Rundfunkbeitrag 2023: Hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Rundfunkbeitrag 2023: Hier erfährst du alles, was du wissen musst!

Der Rundfunkbeitrag ist seit August 2021 eine Pflicht für jeden Haushalt in Deutschland. Aber was genau bedeutet das und wie hoch ist die Gebühr? In diesem Artikel geben wir dir alle wichtigen Informationen.

Rundfunkbeitrag: Was du wissen musst

Seit August 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass du pro Quartal 55,08 Euro und im Jahr insgesamt 220,32 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen musst.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ursprünglich sollte der Beitrag bereits zum 1. Januar 2021 auf 17,50 Euro erhöht werden. Doch Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland seine Zustimmung verweigert und somit die Erhöhung blockiert. Die Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF und Deutschlandradio haben daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Am 20. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt hat. Um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen, wurde der Rundfunkbeitrag vorübergehend um 86 Cent angehoben – jedoch nicht rückwirkend, sondern erst ab August 2021.

Die Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bis 2024 mit einem Beitrag von 18,36 Euro finanzierbar ist. Die zukünftige Höhe des Rundfunkbeitrags ist jedoch im 3. Medienänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juli 2023 in Kraft trat, nicht festgelegt.

Streit um die zukünftige Höhe des Rundfunkbeitrags

Was ab 2025 mit dem Rundfunkbeitrag passiert, ist noch unklar. Insgesamt wurden im Jahr 2022 etwa 8,6 Milliarden Euro an Beitragseinnahmen erzielt. Voraussichtlich Anfang 2024 wird die Kommission eine Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags abgeben. Die letzten Entscheidungsträger sind die Bundesländer, die sich einig sein müssen, wenn sie von der Empfehlung der KEF abweichen wollen. Einige Länder haben bereits höhere Rundfunkgebühren für die nächste Beitragsperiode abgelehnt.

LESEN  Arbeitsrechtsschutz & Berufsrechtsschutz: So bist du bei Streit mit dem Arbeitgeber gut abgesichert

Rundfunkbeitrag pro Haushalt

Pro Haushalt muss nur ein Beitrag bezahlt werden. Egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer sich in der Wohnung befinden. Die Zahlung erfolgt quartalsweise in der Mitte jedes Dreimonatszeitraums. Du kannst aber auch für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr im Voraus bezahlen. Die Zahlung erfolgt am einfachsten über die Sepa-Lastschrift. Dadurch zahlst du immer pünktlich und die richtige Summe, auch nach einer Erhöhung. Wenn du das Sepa-Lastschriftverfahren nutzt, erhältst du keine weiteren Zahlungsaufforderungen.

Alternativ kannst du den Beitrag auch überweisen. Wenn du per Dauerauftrag zahlst, musst du diesen nach einer Gebührenerhöhung entsprechend anpassen. Bei der letzten Erhöhung wurden keine gesonderten Schreiben vom Beitragsservice versendet, um die Haushalte über die höheren Beiträge zu informieren. Einige Haushalte gerieten in Verzug, weil sie ihren Dauerauftrag nicht angepasst haben. In diesem Fall muss der Beitragsservice keine Mahnung versenden. Falls der rückständige Betrag nicht beglichen wird, folgt ein Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Gebühren, mindestens aber 8 Euro.

Eine Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist grundsätzlich nicht möglich, zumindest nicht, wenn der Beitragszahler ein Girokonto hat.

Keine zusätzliche Gebühr für das Radio im Auto

Der Rundfunkbeitrag erfasst auch das Radio in deinem Auto. Du musst dafür keine zusätzliche Gebühr zahlen.

Im gewerblichen Bereich sieht es jedoch anders aus. Bei Autovermietungen sind Beiträge für die Radios in den Mietwagen fällig. Diese Zahlungspflicht ist verfassungsgemäß.

Anmeldung nicht vergessen

Wenn du ausziehst oder umziehst, solltest du deine neue Wohnung innerhalb eines Monats anmelden. Du kannst das entsprechende Formular “Wohnung anmelden” herunterladen. Warte nicht darauf, dass der Beitragsservice dich kontaktiert. Die Gebühren können sich ansammeln und teuer werden.

LESEN  Alles, was du über Gasheizungen wissen musst

Volljährige Personen, die aus dem Elternhaus ausziehen und ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt anmelden, erhalten Post vom Beitragsservice, wenn dieser kein Beitragskonto zuordnen kann. Es ist wichtig, auf dieses Schreiben zu reagieren. Wenn du in eine Wohngemeinschaft ziehst, in der bereits jemand den Rundfunkbeitrag zahlt, bist du nicht zur Zahlung verpflichtet. Teile dem Beitragsservice am besten mit, dass bereits Rundfunkgebühren für die Wohnung entrichtet werden. Hierfür kannst du das Formular “Klärung” online verwenden.

Quelle: Original Article