Ein Urteil der 13. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz wurde vom Oberlandesgericht Koblenz aufgehoben. Das Urteil hatte den Angeklagten wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Nun muss der Fall erneut verhandelt und entschieden werden.
Hintergrund des Falls
Der Angeklagte wurde vom Amtsgericht Diez wegen eines Vergehens gegen das Waffengesetz und des Sprengstoffgesetzes zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Koblenz bestätigte das Urteil, änderte jedoch den Tenor des Urteils dahingehend, dass der Angeklagte wegen vorsätzlichen Vergehens verurteilt wurde.
Aufhebung des Urteils
Das Oberlandesgericht Koblenz hob das Urteil des Landgerichts aufgrund einer erhobenen Sachrüge auf. Es stellte fest, dass das Urteil einer sachlich-rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Insbesondere wurden die Feststellungen des Landgerichts angezweifelt.
Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes eines Revolvers verurteilt. Das Oberlandesgericht kam zu dem Schluss, dass die Feststellungen des Landgerichts keine Verurteilung rechtfertigen. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte zunächst ein Besitzrecht aus § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WaffG ableiten konnte.
Verurteilung wegen unsachgemäßer Lagerung von Schwarzpulver
Das Landgericht hatte den Angeklagten auch wegen unsachgemäßer Lagerung von Schwarzpulver verurteilt. Das Oberlandesgericht stellte jedoch fest, dass die Feststellungen des Landgerichts keine Verurteilung wegen Betreibens eines Sprengstofflagers ohne Genehmigung rechtfertigen.
Verurteilung wegen unsachgemäßer Aufbewahrung von Munition
Auch die Verurteilung wegen unsachgemäßer Aufbewahrung von Munition wurde durch das Oberlandesgericht aufgehoben. Es wurde festgestellt, dass die Feststellungen des Landgerichts keine Verurteilung rechtfertigen.
Neue Hauptverhandlung
Der Fall wird nun zu einer neuen Hauptverhandlung zurückverwiesen. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass bei einer erneuten Verurteilung die Anforderungen an die rechtliche Bezeichnung der Tat zu berücksichtigen sind.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt, dass eine gründliche rechtliche Prüfung und eine korrekte Feststellung der Tatsachen von großer Bedeutung sind, um eine rechtskräftige Verurteilung zu gewährleisten. In der neuen Hauptverhandlung wird nun erneut über den Fall entschieden.