Scheidung einreichen per Scheidungsantrag

Scheidung einreichen per Scheidungsantrag

Die Scheidung einzureichen kann ein komplexer und emotionaler Prozess sein. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, wie man diesen Vorgang einfacher und kostengünstiger gestalten kann. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es wichtig ist, einen Anwalt zu engagieren, wie Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung Kosten sparen können und wie Sie die Scheidung online einreichen können.

Warum benötige ich einen Anwalt?

Ohne einen Rechtsanwalt geht es bei einer Scheidung nicht, da es vor Familiengerichten einen Anwaltszwang gibt. Der Grund dafür liegt darin, dass Scheidungen meist sehr emotional sind und viele Aussagen der Ehepartner nicht juristisch relevant sind. Die Aufgabe des Anwalts besteht darin, aus den Aussagen seines Mandanten das herauszufiltern, was für den Scheidungsantrag relevant ist. Alles andere interessiert den Familienrichter nicht oder nur am Rande. Daher darf ein Antragsteller nur in Anwesenheit seines Anwalts verhandeln und Anträge stellen.

Bei der einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt Kosten sparen

Eine einvernehmliche Scheidung kann Kosten sparen, wenn nur ein Ehepartner von einem Anwalt vertreten wird. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen, während der andere Partner lediglich zustimmen und sein Einverständnis zur Scheidung erklären muss. Er kann jedoch selbst nicht vor dem Familiengericht verhandeln oder Anträge stellen. Dadurch entfallen die Kosten für einen eigenen Anwalt.

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Wann wird einer Partei ein Rechtsanwalt von Amts wegen beigeordnet?

Wenn der Antragsgegner im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten ist, kann das Gericht ihm aufgrund des Schutzes der beteiligten Partner von Amts wegen einen Rechtsanwalt zuweisen, wenn dies nach dem Ermessen des Gerichts unabweisbar erscheint. Wenn der Richter den Eindruck hat, dass der Partner mit dem Scheidungsantrag überfordert ist und nicht in der Lage ist, seine Rechte ordnungsgemäß und im besten Interesse im Scheidungsverfahren wahrzunehmen, ist er dazu verpflichtet, ihm einen Rechtsanwalt zur Seite zu stellen.

Online die Scheidung einreichen und Kosten sparen

Heutzutage kann man die Scheidung auch online vorbereiten und dadurch Zeit und Kosten sparen. Vor allem bei einvernehmlichen Scheidungen und solchen ohne größere Streitigkeiten kann der Scheidungswillige seine persönlichen Unterlagen zu Hause bequem vorbereiten und sie dann per E-Mail, Fax oder Post an den Scheidungsservice senden. Ein Anwalt erstellt auf Basis der angegebenen Informationen den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Familiengericht ein.

Welche persönlichen Voraussetzungen sind zu beachten?

Auch ein Ehegatte mit beschränkter Geschäftsfähigkeit kann die Scheidung einreichen. Ist der Ehegatte geschäftsunfähig, wird das Verfahren durch seinen gesetzlichen Vertreter geführt, der jedoch die Genehmigung des Familien- oder Betreuungsgerichts benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Rechtsanwalt muss bestimmte vom Gesetz vorgeschriebene Unterlagen beim Familiengericht einreichen, wie zum Beispiel Kopien des Familienstammbuchs oder der Heiratsurkunde, Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder und eine beglaubigte Kopie einer eventuellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Darüber hinaus werden Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs, der Personalausweis und Unterlagen zur Verfahrenskostenhilfe benötigt.

Welches Gericht ist zuständig?

Die Zuständigkeit für die Einreichung des Scheidungsantrags ergibt sich aus § 122 des Familienverfahrensgesetzes. Die Frage, welches Familiengericht zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wohnort der Ehepartner und dem Vorhandensein gemeinsamer Kinder. Im Zweifelsfall ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Wenn einer oder beide Ehepartner ins Ausland ziehen oder ausländische Staatsbürger sind, richtet sich die Zuständigkeit des Gerichts nach der Rom-III-VO 1259/2010 der Europäischen Union.

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Inhalt des Scheidungsantrags

Gemäß § 133 FamFG muss der Scheidungsantrag bestimmte Informationen enthalten, wie zum Beispiel den Namen und das Geburtsdatum der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Außerdem müssen die Ehepartner angeben, ob sie zu verschiedenen Punkten eine Regelung getroffen haben, wie zum Beispiel zur elterlichen Sorge, dem Umgangsrecht mit den Kindern, Unterhaltsverpflichtungen und den Rechtsverhältnissen an der Ehewohnung und am Hausrat.

Zustellung des Scheidungsantrags erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses

Der Scheidungsantrag muss förmlich an den anderen Ehepartner zugestellt werden. Dafür muss der Antragsteller den Gerichtskostenvorschuss bei der Gerichtskasse bezahlen. Erst nach der Zahlung wird das Gericht den Antrag dem Partner amtlich zustellen. Auch der beauftragte Anwalt erwartet einen Kostenvorschuss. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Gegenstandswerten des Scheidungsverfahrens.

Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beim Familiengericht beantragt werden.

Mit diesen Informationen sind Sie gut gerüstet, um Ihren Scheidungsantrag einzureichen. Denken Sie daran, dass es immer ratsam ist, einen Anwalt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte während des Scheidungsverfahrens beachtet werden.