Scheidungskosten – Was kostet eine Scheidung?

Scheidungskosten – Was kostet eine Scheidung?

Eine Scheidung kann oft mit hohen Kosten verbunden sein und für viele Menschen eine finanzielle Belastung darstellen. Doch wie setzen sich diese Kosten eigentlich zusammen? In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Informationen rund um die Scheidungskosten.

Zusammensetzung der Scheidungskosten:

Die Scheidungskosten setzten sich aus den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Diese Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert der Scheidung, der am Ende des Verfahrens vom Familiengericht festgesetzt wird. Der Gegenstandswert basiert auf der Summe des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten zuzüglich eines Betrags für den Versorgungsausgleich. Anhand des Gegenstandswerts können die entsprechenden Gebühren in einer Gebührentabelle abgelesen werden.

Die Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren werden vom Scheidungsanwalt für seine Tätigkeit im Ehescheidungsverfahren erhoben. Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert und der Gebührentabelle für Rechtsanwälte.

Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Zumindest ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein, während der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag ohne einen eigenen Anwalt zustimmen kann.

Die Gerichtskosten

Die Gerichtskosten entstehen dem Gericht während des Ehescheidungsverfahrens. Sobald der Scheidungsantrag gestellt wird, wird der Antragsteller aufgefordert, einen Gerichtskostenvorschuss zu entrichten. Am Ende des Verfahrens werden die endgültigen Gerichtskosten vom Gericht berechnet und festgesetzt. In der Regel werden die Gerichtskosten hälftig von beiden Ehegatten getragen.

Scheidungsantrag – welche Formulare werden zur Scheidung benötigt?

Für die Beauftragung der Scheidung werden verschiedene Formulare benötigt, zum Beispiel Formulare für den Versorgungsausgleich oder einen Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe.

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Wer zahlt die Scheidung?

In der Regel werden die Scheidungskosten von den Ehegatten jeweils zur Hälfte getragen. Die Gerichtskosten werden ebenfalls hälftig aufgeteilt, während die Anwaltskosten davon abhängen, ob beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind oder nur einer von ihnen einen Anwalt beauftragt. Wenn beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, sind sie jeweils ihrem Anwalt gegenüber zahlungspflichtig. Ist nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren tätig, ist der anwaltlich vertretene Ehegatte der Kostenschuldner. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Eheleute die Anwaltskosten untereinander hälftig aufteilen.

Sind Scheidungskosten von der Steuer absetzbar?

Leider sind die Kosten einer Scheidung nach dem aktuellen Urteil des BFH nicht mehr steuerlich absetzbar. Auch eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel nur die Kosten einer Erstberatung ab, nicht jedoch die anfallenden Scheidungskosten.

Was kostet eine Scheidung im Durchschnitt?

Die Kosten einer Scheidung können je nach Fall unterschiedlich sein und richten sich nach dem Verfahrenswert. Auf unserer Webseite finden Sie Berechnungsbeispiele und einen Scheidungskostenrechner, um eine bessere Vorstellung von den Kosten Ihrer Scheidung zu bekommen.

Kostenlose Scheidung – Ist das möglich?

Wenn die Ehegatten die Scheidungskosten nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese wird in der Regel bewilligt, wenn einer der Ehegatten Hartz IV, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, Insolvenz angemeldet hat oder auf Grundsicherung angewiesen ist. In diesem Fall übernimmt das Familiengericht sowohl die Rechtsanwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten. Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenlos zu diesem Thema.

Fazit

Eine Scheidung kann mit Kosten verbunden sein, die je nach Fall unterschiedlich ausfallen. Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichtskosten und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Die Kosten werden in der Regel von den Ehegatten jeweils zur Hälfte getragen. Eine kostenlose Scheidung ist möglich, wenn die Ehegatten die Kosten nicht aufbringen können und Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen.

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