Die Scheidungsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das den Abschluss der Scheidung besiegelt. Sie bestätigt, dass die Scheidung sowohl rechtmäßig als auch rechtskräftig ist. Wenn Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren haben, können Sie diese jedoch neu beantragen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie vorgehen können.
Scheidungsurkunde – Inhalt
Der Scheidungsbeschluss, der den Parteien nach der Scheidung zugestellt wird, enthält alle Entscheidungen, die im Rahmen des Scheidungsverfahrens getroffen wurden. Es gibt keine pauschale Vorlage für eine Scheidungsurkunde, da sie immer individuell für die Parteien erstellt wird. Der Scheidungsbeschluss trägt in der Regel das Wappen des zuständigen Amtsgerichts und beginnt mit “Urteil – Im Namen des Volkes”. Darin werden die Antragsteller und Antragsgegner mit Namen, Geburtsdatum, -ort und aktueller Adresse genannt. Auch der Prozessbevollmächtigte wird genannt.
Es werden das Amtsgericht und der zuständige Richter sowie die geschiedene Ehe der Parteien genannt. Des Weiteren werden verschiedene Folgen der Scheidung aufgelistet, wie zum Beispiel der Ausschluss des Versorgungsausgleichs und die Kostenverteilung. Eine ausführliche Begründung enthält auch eine Liste aller im Scheidungsverfahren beschlossenen Punkte, wie Unterhalt, Sorgerecht und Zuschreibung der Ehewohnung. Manchmal erstreckt sich die Begründung über mehrere Seiten, insbesondere wenn viele Entscheidungen getroffen wurden.
Zu beachten ist, dass der Scheidungsbeschluss zunächst keine Rechtskraft besitzt. Erst nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurden, wird die Scheidung rechtskräftig. In diesem Moment wird eine erneute Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses zugestellt, die dann einen Rechtskraftvermerk enthält. Diese Ausfertigung wird als Scheidungsurkunde bezeichnet.
Scheidungsurkunde sorgfältig aufbewahren
Die Scheidungsurkunde ist ein wichtiges Dokument für die Ehegatten. Sie wird im weiteren Verlauf des Lebens benötigt. Zum Beispiel, wenn ein Antrag auf Namensänderung gestellt wird oder wenn eine neue Heirat geplant ist. Die Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk dient als gültiger Nachweis dafür, dass die vorherige Ehe rechtskräftig geschieden wurde. Ohne dieses Dokument ist eine neue Heirat nicht möglich.
Die Scheidungsurkunde spielt auch im Todesfall eine Rolle. Der Bestatter benötigt die Urkunde, um sicherzustellen, dass eine rechtskräftige Scheidung vorliegt und der geschiedene Ehegatte nicht mehr für die Beerdigungskosten haftet. Auch verschiedene Ämter, wie das Arbeitsamt, können die Vorlage der Scheidungsurkunde verlangen. Es ist wichtig zu beachten, dass die bloße Behauptung, geschieden zu sein, nicht ausreicht. Institutionen möchten die Scheidungsurkunde als Nachweis haben.
Spezielle Scheidungsurkunde für die Neuheirat
Wenn Sie einen neuen Partner haben und erneut heiraten möchten, müssen Sie dem Standesamt erneut verschiedene Dokumente vorlegen. Die eigentliche Scheidungsurkunde reicht in der Regel nicht aus. Stattdessen wird nach einer neuen Ausfertigung der Heiratsurkunde gefragt, die einen Vermerk über die vorherige Scheidung enthält. Um diesen Vermerk zu erhalten, können Sie die Scheidungsurkunde beim Standesamt einreichen, bei dem Sie vorher geheiratet haben.
Scheidungsurkunde verloren
Es ist wichtig, die Scheidungsurkunde sicher aufzubewahren. Falls Sie dennoch Ihren Scheidungsbeschluss nicht mehr finden, können Sie sich an das damals zuständige Amts- oder Familiengericht wenden und eine neue Ausfertigung der Scheidungsurkunde beantragen. Das Standesamt ist nicht für die Ausstellung der Scheidungsurkunde zuständig. Die Neuausstellung ist grundsätzlich möglich, dauert jedoch einige Zeit und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verwaltungskosten belaufen sich auf etwa 30 Euro.
In einigen Großstädten können die Gerichte aufgrund von Überlastung oder Personalmangel eine Neuausstellung der Scheidungsurkunde bis zu einem halben Jahr in Anspruch nehmen. Dies kann problematisch sein, wenn Sie das Dokument dringend benötigen. Daher ist es umso wichtiger, die Urkunde sorgfältig aufzubewahren. Wenn Sie Glück haben, finden Sie möglicherweise schriftliche Korrespondenz mit dem Gericht oder dem Scheidungsanwalt, aus der Sie das Aktenzeichen entnehmen können. Dadurch kann die Neuausstellung der Scheidungsurkunde beschleunigt werden.
Es kann auch sinnvoll sein, sich an Ihren damaligen Rechtsanwalt oder auch an Ihren Ex-Partner zu wenden, um nach dem Originaldokument zu fragen. Von diesem kann das zuständige Bürgeramt oder ein Notar eine beglaubigte Kopie anfertigen. Diese wird oft ebenfalls anerkannt und ermöglicht es Ihnen, die langen Wartezeiten für eine Neuausstellung durch das Gericht zu umgehen. Beachten Sie jedoch, dass Ihr Ex-Partner nicht rechtlich verpflichtet ist, Ihnen die Scheidungsurkunde herauszugeben. In diesem Fall bleibt nur der Weg zum Familiengericht.
Ausländische Scheidungsurkunde in Deutschland anerkennen
Wenn die Scheidung im Ausland erfolgt ist, müssen einige Punkte beachtet werden, damit das entsprechende Dokument in Deutschland anerkannt wird. Ausländische Scheidungsurkunden sind in der Regel in der Landessprache verfasst. Daher muss zunächst eine Übersetzung ins Deutsche erfolgen, deren Kosten vom Antragsteller getragen werden. Zudem wird vorausgesetzt, dass die Urkunde über eine Apostille verfügt, was eine Form der Beglaubigung ist.
Die Apostille wird bei internationalen Beurkundungen verwendet und besteht in der Regel aus einem zusätzlichen Stempel und einem Siegel. Die Überschrift der Apostille muss auf Französisch sein. Scheidungen, die innerhalb der Europäischen Union durchgeführt wurden, benötigen in der Regel kein zusätzliches Verfahren, um vor deutschen Gerichten anerkannt zu werden, mit Ausnahme von Scheidungsurteilen aus Dänemark. Scheidungsurteile aus anderen Ländern setzen voraus, dass das zuständige Gericht am Wohnort des Antragstellers zwecks Anerkennung kontaktiert wird.
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Jetzt wissen Sie, was Sie tun können, wenn Sie Ihre Scheidungsurkunde verloren haben. Nutzen Sie dieses Wissen, um den Prozess der Neuausstellung zu erleichtern und Ihr Leben weiterzuführen.