Du liebst es, mit deinen Kindern in der Natur zu übernachten, abseits von überfüllten Campingplätzen? Aber ist das überhaupt erlaubt? Vielleicht hast du schon gehört, dass Wildcampen in Deutschland verboten ist, im Gegensatz zu Skandinavien. Doch wie genau ist Camping rechtlich definiert und gibt es Ausnahmen? In diesem Artikel habe ich das Wichtigste für dich zusammengefasst.
Rechtliche Grundlage
Die gute Nachricht zuerst: Jeder darf den Wald betreten, um sich dort zu erholen. Laut §59 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen, Wegen und ungenutzten Grundflächen zur Erholung gestattet. Auch im §14 des Bundeswaldgesetzes heißt es, dass das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung erlaubt ist. Das bedeutet, dass du die Natur betreten darfst, unabhängig vom Grundstückseigentümer und auch ohne bestimmte Tageszeiten einzuhalten. “Freie Landschaft” umfasst dabei alle ungenutzten Flächen außerhalb von Siedlungen, einschließlich Wald, Ufer, Wiesen, Strände und Landwirtschaftsflächen außerhalb der Nutzzeit.
Allerdings ist das Aufstellen eines Zeltes in den meisten Bundesländern explizit verboten. In den Gesetzestexten ist jedoch nicht geregelt, ob das Schlafen unter freiem Himmel, auch bekannt als Biwakieren oder Lagern, erlaubt ist. Es ist also grundsätzlich möglich, sich mit Isomatte und Schlafsack im Wald hinzulegen. Du darfst dabei auch ein Tarp (Schutzplane), einen Biwaksack oder eine Hängematte verwenden.
Darf ich überall biwakieren?
Grundsätzlich ist Biwakieren nicht verboten. Du solltest jedoch Flächen meiden, die offensichtlich von einem Bauern genutzt werden oder zu einem Hof gehören. Manchmal lohnt es sich jedoch, einfach anzuklopfen und zu fragen, ob ihr dort übernachten dürft.
Da die Details von den Bundesländern geregelt werden, gibt es hier einige Besonderheiten. In Schleswig-Holstein und Hessen ist es verboten, nachts die Waldwege zu verlassen. Das bedeutet, du könntest nur auf einem Waldweg schlafen. Das ist natürlich weder praktikabel noch gemütlich. In diesen Bundesländern darfst du jedoch weiterhin in der sonstigen Natur außerhalb des Waldes übernachten.
Berlin hat als einziges Land in sein Waldgesetz einen Abschnitt aufgenommen, der im Wald nicht nur das Zelten, sondern auch “ähnliche Lagerstätten” verbietet. Das bedeutet, dass du kein Tarp aufbauen darfst, da es einem Zelt ähnlich ist.
Sonderfall Schutzgebiete
Schutzgebiete sind ein ganz anderes Thema. Hier sind ein paar praktische Tipps, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. In Deutschland gibt es viele solcher Schutzgebiete, deren Rechtslage in Schutzgebietsverordnungen geregelt ist. Um herauszufinden, ob dein Übernachtungsplatz in einem Schutzgebiet liegt, kannst du die Karte der Schutzgebiete vom Bundesamt für Naturschutz prüfen.
In Naturschutzgebieten oder Nationalparks ist das Biwakieren bzw. Lagern zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt grundsätzlich verboten. Befindet sich der ausgesuchte Platz in einem Biosphärenreservat, Naturpark oder Landschaftsschutzgebiet, kann es sein, dass Biwakieren über die Schutzgebietsverordnung verboten ist. Bitte recherchiere unter Angabe des Schutzgebietsnamens, ob dort das Lagern erlaubt ist.
Eine erfreuliche Ausnahme in Sachsen ist der Nationalpark Sächsische Schweiz. Dort ist das Lagern an 58 ausgewiesenen Stellen, den sogenannten Boofen, erlaubt, wenn du zum Klettern da bist.
Kann ich nicht doch irgendwie in Deutschland wildcampen?
In Deutschland gibt es zwar kein Jedermannsrecht wie in Skandinavien, aber im ganzen Land gibt es ausgewiesene Plätze in der Natur, an denen du dein Zelt aufschlagen darfst. Einige dieser Plätze werden von Privatpersonen aus reiner Nächstenliebe angeboten, andere werden von Tourismusverbänden als Trekkingplätze betreut. Beachte jedoch, dass einige dieser Plätze kostenpflichtig sind und eine Anmeldung erforderlich ist.
Fazit
Du darfst in Deutschland in der freien Landschaft übernachten, solange du kein Zelt aufstellst und die Schutzgebiete beachtest. Es ist dein Recht, die Natur zur Erholung zu nutzen, also mach davon ruhig selbstbewusst Gebrauch. Wenn du gerne mit deinen Kindern im Zelt schlafen möchtest, solltest du nach Trekkingplätzen in deiner Gegend suchen oder direkt mit dem Grundstückseigentümer sprechen.
Egal für welche Variante du dich entscheidest, handle immer respektvoll gegenüber anderen Menschen, Pflanzen und Tieren. Hinterlasse keinen Müll, verursache keinen unnötigen Lärm und mache kein Feuer.
In diesem Sinne – viel Spaß beim Ausbüxen!
Paddy und Jana