Ein Autounfall mit Personenschaden oder eine Schlägerei mit schweren Verletzungen sind immer stressige Situationen. Oftmals steht der Verletzte dann unter Schock und konzentriert sich zunächst einmal auf die Versorgung seiner Verletzungen.
Doch was viele in diesem Moment noch gar nicht bedenken, ist, dass die ärztliche Behandlung nicht das Ende der Schmerzversorgung sein muss. Kommt es zu einer Schädigung der Gesundheit durch einen anderen, steht dem Opfer Schmerzensgeld zu.
Was ist Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld bezeichnet einen immateriellen Schaden, für den der Schädiger dem Opfer eine finanzielle Wiedergutmachung schuldet. Körperliche Unversehrtheit ist eines der höchsten Güter des Menschen und kann somit nicht in Geld gemessen werden. Dennoch dient das Schmerzensgeld dazu, etwaige Unfallfolgen zu mindern und so das Unfallgeschehen besser zu verarbeiten.
Geregelt ist das Schmerzensgeld im § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Begrifflich wird von einer “billigen Entschädigung in Geld” gesprochen, was eine den Umständen entsprechende Vergütung bedeutet.
Neben der Ausgleichsfunktion, die vor allem den Mehraufwand von Behandlung und Pflege deckt, gibt es auch die Genugtuungsfunktion. Hier spielen das Ausmaß des Verschuldens, die Regulierungsverzögerung bei der Schadensabwicklung und die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers eine entscheidende Rolle.
Schmerzensgeld beantragen: Wann ist ein Schmerzensgeld begründet?
Um Schmerzensgeld zu beantragen, sollten verschiedene Handlungen vorliegen, die eine Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung zur Folge haben. Dabei vermischen sich verschiedene Rechtsgebiete.
Eine Verurteilung wegen einer Körperverletzung führt nicht automatisch zu einer Anordnung von Schmerzensgeld. Dieses muss explizit eingeklagt werden. Es sei denn, das Opfer verfügt über eine private Unfallversicherung, die Schmerzensgeld zahlt.
Wie beantrage ich Schmerzensgeld?
Nachdem der erste Schock überwunden ist, formt sich für einige Opfer bald der Gedanke, Schmerzensgeld zu beantragen. Doch alleine dieser Wunsch reicht nicht aus.
Wenn Sie einen Antrag auf Schmerzensgeld stellen, müssen Sie den Streitgegenstand, also das einzufordernde Schmerzensgeld, festlegen und einen Rahmen für die gerichtliche Entscheidung vorgeben. Problematisch ist dies jedoch, da sich die letztendliche Summe erst im Verlauf des Prozesses ergibt und im Ermessen der Richter liegt.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit eines unbezifferten Klageantrags vor, mit dem Sie Schmerzensgeld beantragen und eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schmerzen erhalten können. In diesem Antrag müssen sämtliche Berechnungs- und Schätzungsgrundlagen umfassend dargestellt werden.
Zudem können Sie auch ohne Angabe einer konkreten Summe einen Wert angeben, der Ihre Vorstellung widerspiegelt. Es ist auch möglich, entweder eine Geldspanne anzugeben oder einen Mindestbetrag, der nicht unterschritten werden soll.
Nach dem Antrag kommt das Verfahren: Das sollten Sie vor Gericht beachten
Die gesamte Beweislast liegt beim Geschädigten. Wenn Sie also Schmerzensgeld beantragen, müssen Sie nachweisen, dass der Unfall oder die Körperverletzung Ihre Schmerzen verursacht hat. In erster Linie kommen Gutachten von Sachverständigen oder einem Arzt in Frage.
Es ist ratsam, einen solchen Prozess nur mit anwaltlicher Unterstützung zu bestreiten. Oft sind solche Prozesse langwierig, und Haftpflichtversicherungen sind bestrebt, die Schmerzensgeldzahlung so gering wie möglich zu halten.
Sie können sich auch an Schmerzensgeldtabellen orientieren, um die Bestimmung des Mindestwertes oder der Geldspanne des geforderten Schmerzensgeldes zu erleichtern. Diese Tabellen geben eine Richtung für die Höhe des Schmerzensgeldes vor und sind hilfreich, um vergleichbare Fälle zu finden. Die konkrete Summe bestimmt jedoch das Gericht.
Eine außergerichtliche Einigung ist ebenfalls möglich und wird von vielen Versicherungsdienstleistern bevorzugt. Rechtlicher Beistand ist hier hilfreich, um sich nicht unter Wert zu verkaufen.