Wer Online-Händler ist und Pakete an private Endverbraucher verschickt, muss sich mit dem Thema Verpackungslizenzierung auseinandersetzen. Diese Pflicht betrifft jeden, der Verpackungen mit Ware befüllt und diese erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Damit du den Überblick behältst, beantworten wir dir hier die wichtigsten Fragen zur Verpackungslizenzierung.
Sind gebrauchte Versandmaterialien lizenzierungspflichtig?
Ja, prinzipiell sollten auch gebrauchte Verpackungen lizenziert werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese bereits lizenziert sind. Es ist also ratsam, auch bei gebrauchten Verpackungen auf Nummer sicher zu gehen.
Wo können Verpackungen lizenziert werden?
Die Ansprech- und Vertragspartner für die Lizenzierung von Verpackungen sind die dualen Systeme. Aktuell gibt es davon zwölf verschiedene. Als Online-Händler kannst du frei entscheiden, mit welchem oder welchen dualen Systemen du zusammenarbeitest. Wähle einfach das für dich optimale System aus.
Muss man sich auf ein duales System beschränken?
Nein, wer der Systembeteiligungspflicht nachkommen muss, hat die Wahl zwischen mehreren Anbietern, den dualen Systemen. Hier steht es jedem frei, je nach optimaler Situation einen Vertrag nur mit einem dualen System abzuschließen oder mit mehreren zu kooperieren.
Ist mit der Verpackungslizenzierung alles getan?
Mit der Verpackungslizenzierung erfüllen verantwortliche Online-Händler bereits eine wichtige Pflicht des Verpackungsgesetzes. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Verpackungsgesetz noch weitere Pflichten vorsieht. Wer der Systembeteiligungspflicht unterliegt, muss sich auch für das Verpackungsregister LUCID registrieren. Eine fehlende Registrierung birgt ein hohes Risiko von Abmahnungen und Bußgeldern. Zudem muss die Registrierungsnummer, die von der Zentralen Stelle vergeben wird, bei den genutzten dualen Systemen angegeben werden. Eine Datenmeldung an die dualen Systeme und die Zentrale Stelle Verpackungsregister (via LUCID) ist ebenfalls erforderlich.
Was ist die Verpackungslizenzierung?
Die Verpackungslizenzierung bezieht sich auf die Verwertung von Verpackungsabfällen, die beim Versand an private Endverbraucher anfallen. Diese Abfälle werden von Entsorgungsunternehmen bzw. dualen Systemen vor Ort gesammelt und einer Verwertung zugeführt. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss sich an einem dieser dualen Systeme beteiligen und seine Verpackungsmengen dort “lizenzieren”. Durch den Kostenbeitrag, der für die Verpackungslizenzierung anfällt, werden die Kosten für die Entsorgung des Verpackungsabfalls getragen.
Gibt es einen Unterschied zur Systembeteiligung?
Nein, bei dem Begriff Systembeteiligung handelt es sich lediglich um einen anderen Ausdruck für die Verpackungslizenzierung. Es handelt sich hierbei nicht um eine gesonderte Pflicht.
Gibt es einen Unterschied zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID?
Die Registrierung für das Verpackungsregister LUCID ist zusätzlich zur Lizenzierung von Verpackungen bei einem dualen System eine weitere Pflicht. Während die Lizenzierung mit der Verpackungsverordnung schon seit den 90er Jahren vorgeschrieben ist, ist die Registrierungspflicht mit dem Verpackungsgesetz im Jahr 2019 hinzugekommen. Das öffentlich einsehbare Register ermöglicht es, nachzuvollziehen, wer seiner Lizenzierungspflicht ordnungsgemäß nachkommt. Daher steht der Name LUCID für Transparenz. Das Verpackungsregister wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister betrieben.
Warum müssen Verpackungen lizenziert werden?
Private Endverbraucher zahlen zwar Gebühren für die Entsorgung bestimmter Abfallanteile wie Restmüll, jedoch nicht für Verpackungsabfälle, die über duale Systeme entsorgt werden. Gemäß der Gesetzeslage ist derjenige, der die Produktverantwortung trägt, also Unternehmer, die die Verpackungen in Verkehr bringen, dafür verantwortlich. Damit jeder nur für seinen Anteil aufkommen muss, müssen Verträge mit einem oder mehreren dualen Systemen auch mengenbezogen abgeschlossen werden.
Wer muss Verpackungen lizenzieren?
Jeder Hersteller bzw. Vertreiber von mit Ware befüllten Verpackungen muss seine Verpackungen lizenzieren, wenn typischerweise beim privaten Endverbraucher Verpackungen anfallen. Diese Pflicht betrifft also jeden, der Verpackungen mit Ware befüllt und diese erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Für Online-Händler betrifft das in der Regel Bestandteile der Versandverpackung wie Karton, Klebeband, Füllmaterial usw.
Ab welcher Menge müssen Verpackungen lizenziert werden?
Die genaue Menge, ab der Verpackungen lizenziert werden müssen, kann variieren und ist von den dualen Systemen abhängig. Es ist ratsam, sich mit den jeweiligen Anbietern in Verbindung zu setzen und die genauen Vorgaben zu erfragen.
Jetzt kennst du die wichtigsten Infos zur Verpackungslizenzierung. Vergiss nicht, dich auch für das Verpackungsregister LUCID zu registrieren und die weiteren Pflichten des Verpackungsgesetzes zu beachten. Nur so bist du auf der sicheren Seite und kannst deinem Online-Handel reibungslos nachgehen.