Schönheits-OP: Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Schönheits-OP: Vorsicht vor unseriösen Anbietern

Das Geschäft mit Schönheitsoperationen boomt. Viele Menschen wünschen sich größere Brüste, eine gerade Nase oder schlanke Oberschenkel. Doch leider sind viele Kunden mit dem Ergebnis unzufrieden. Nach einer Schönheits-OP leiden einige Patienten unter Schmerzen, lebenslangen Entstellungen, Narben oder Funktionsstörungen. In manchen Fällen sind sogar weitere Operationen notwendig.

Der Begriff “Schönheitschirurg” ist nicht geschützt

Wenn etwas schiefgeht, liegt es oft an mangelnden Voruntersuchungen, fachlicher Beratung und Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. Viele Operateure sind für den gewünschten Eingriff nicht ausreichend ausgebildet. Das Problem ist, dass der Begriff “Schönheitschirurg” oder “Kosmetischer Chirurg” nicht geschützt ist. Jeder Arzt darf also Schönheitsoperationen durchführen, unabhängig von seiner Spezialisierung. Besonders groß ist das Risiko bei günstigen Anbietern, die massenhaft auf den Markt drängen.

Wie findet man einen seriösen Schönheitschirurgen?

Wer eine Veränderung seines Äußeren mittels chirurgischer Hilfe wünscht, sollte einen Facharzt für Ästhetisch-Plastische Chirurgie wählen. Dieser geschützte Begriff garantiert, dass der Arzt für die gewünschte Operation qualifiziert ist. Es ist Vorsicht geboten, wenn:

  • es keinen direkten Ansprechpartner gibt
  • der Arzt wenig Zeit hat
  • es kein ausgiebiges Beratungsgespräch gibt
  • der Arzt oberflächliche Aussagen macht, zum Beispiel zum Narkose-Risiko
  • bei bestimmten Eingriffen mit großen Mengen geworben wird

Zu einer guten Aufklärung gehört außerdem ein detaillierter Kostenvoranschlag, eine rechtzeitige Beratung durch den Operateur und eine umfassende Erläuterung der Risiken. Bei Unsicherheit sollte man sich vor der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff eine zweite Meinung einholen.

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Vorsicht bei günstigen Angeboten im Ausland

Auch bei günstigen Angeboten im Ausland ist Vorsicht geboten. Vor Ort können plötzlich höhere Preise verlangt werden und es können Probleme bei der Nachsorge und Haftungsfragen auftreten. Oft sind die Hygienestandards schlechter als in Deutschland.

Diese Schönheits-OPs gehen häufig schief

Besonders bei Brustvergrößerungen, Nasen-OPs und Fettabsaugungen treten oft Komplikationen auf. Bei Lidstraffungen kann es passieren, dass sich ein Auge nach dem Eingriff nicht mehr richtig schließen lässt. Botox- und Hyaluron-Spritzen erfordern viel Erfahrung, da es sonst zu Komplikationen wie Lidschlussproblemen oder deformierten Gesichtszügen kommen kann. Hyaluron-Behandlungen gegen die Zornesfalte sollten vermieden werden, da das Treffen der empfindlichen Gefäße rund um die Augen zu Erblindung führen kann.

Arzt haftet nur für Behandlungsfehler

Unzufriedenheit nach einer Schönheitsoperation berechtigt nicht automatisch zu Schadenersatz. Der Arzt haftet nur für Behandlungsfehler, nicht jedoch für das Ergebnis, wenn die Operation ordnungsgemäß verlaufen ist. Bei einem vermuteten Behandlungsfehler trägt der Patient die Beweislast. Bei Behandlungen im Ausland ist es für Betroffene oft noch schwieriger, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Diese Schönheitsoperationen zahlt die Krankenkasse

Wenn eine Schönheitsoperation vorwiegend medizinische Gründe hat, kann die Krankenkasse unter bestimmten Bedingungen die Kosten übernehmen. Wichtig ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor der Operation. Eine Kostenübernahme ist zum Beispiel bei extrem unterschiedlich großen Brüsten, einer angeborenen Deformation der Brust, nach Tumor-Entfernung, orthopädischen Beschwerden durch das Gewicht großer Brüste, Beeinträchtigung des Sichtfeldes durch hängende Oberlider, Atemproblemen aufgrund einer extrem schiefen Nasenscheidewand oder nach einem Unfall, krankhaften Fettansammlungen (Lipödem) an den Hüften, Oberschenkeln und Oberarmen sowie bei chronischen Entzündungen oder Ekzemen in Hautfalten und bei Schmerzen möglich.

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Krankenkasse zahlt meist nicht für Folge-OP

Wenn nach einer missglückten Operation weitere Eingriffe erforderlich sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten dafür meist nicht. Ein seriöser Schönheitschirurg wird bei Reklamationen jedoch in der Regel anbieten, Kulanzarbeiten durchzuführen. Sollte das nicht erfolgreich sein, können Betroffene sich an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder an die Unabhängige Patientenberatung (UPD) wenden.