Einmal im Jahr können Sie Ihre SCHUFA-Auskunft kostenlos einholen. Auf dem Postweg, telefonisch oder online steht Ihnen diese Möglichkeit zur Verfügung.
Was ist eine SCHUFA-Auskunft?
Wenn Sie eine Geschäftsbeziehung mit Banken, Mobilfunkunternehmen, Vermietern oder (Online-)Händlern eingehen möchten, prüfen diese in der Regel zunächst Ihre Bonität. Hierzu holen sie eine SCHUFA-Auskunft ein, um sich über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit zu informieren.
Für Personen, deren Daten bei Auskunfteien gespeichert sind, kann dies unangenehme Folgen haben: Sie bekommen möglicherweise keine neue Wohnung, müssen höhere Zinsen für einen Kredit zahlen oder beim Händler in Vorkasse treten. Der Grund dafür ist oft das negative Ergebnis einer SCHUFA-Abfrage.
Was steht in der SCHUFA-Auskunft?
Es ist ratsam, mindestens einmal im Jahr eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen und zu überprüfen, welche Daten dort gespeichert sind.
Zu den Informationen gehören unter anderem:
- Name, Adresse und Geburtsdaten
- Gegebenenfalls frühere Anschriften
- Aktueller Basis-Score
Darüber hinaus listet die Auskunft Informationen auf, die die SCHUFA von ihren Vertragspartnern erhält oder aus öffentlichen Verzeichnissen bezieht. Hierunter fallen beispielsweise:
- Offene Rechnungen und Mahnungen
- Laufende und angeschlossene Insolvenzverfahren
- Erteilte oder versagte Restschuldbefreiung
- Anfragen von eBay und anderen Auktionshäusern
- Informationen zu Mobilfunkverträgen und Konten
- Verweigerte Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner
- Aussichtslosigkeit der Zwangsvollstreckung (als Ergebnis der abgegebenen Vermögensauskunft)
Aus all diesen und anderen Informationen ermittelt die SCHUFA einen sogenannten Score-Wert. Dieser soll ausdrücken, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Es ist jedoch nicht immer klar, wie ein schlechter Wert zustande kommt, da die Auskunftei die Methode und Formel zur Berechnung des Score-Werts geheim hält.
Vorsicht: Kosten für SCHUFA-Auskunft möglich
Die SCHUFA bietet auf ihrer Internetseite verschiedene Produkte und Dienstleistungen an. Allerdings ist nur die Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostenlos. Alle anderen Auskünfte und Leistungen fallen Kosten an.
Da die kostenfreie Variante nicht so leicht zu finden ist, zeigen wir Ihnen im folgenden Abschnitt, wie Sie die SCHUFA-Selbstauskunft kostenlos beantragen können.
SCHUFA-Auskunft kostenlos beantragen – So geht’s
Sie können Ihre Selbstauskunft bei der SCHUFA formlos auf folgenden Wegen anfordern:
- Schreiben Sie an: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln
- Beantragen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft telefonisch unter: 06 11 – 92780 (Montag bis Freitag, jeweils 8 – 19 Uhr)
- Bestellen Sie die SCHUFA-Auskunft kostenlos online unter www.meineschufa.de.
Um versteckte Kosten zu vermeiden, achten Sie darauf, dass Sie jeweils nur eine Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO anfordern. Andernfalls müssen Sie für die Auskunft bezahlen.
Sofern Sie für die SCHUFA-Eigenauskunft eine Personalausweiskopie vorlegen, sollten Sie alle Daten (z.B. Personalausweisnummer) außer Namen, Adresse und Geburtsdatum schwärzen. Denn diese drei Angaben genügen, um Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen.
Wie schnell Sie Ihre kostenlose SCHUFA-Auskunft erhalten, hängt davon ab. Normalerweise dauert es ein bis vier Wochen, bis Sie die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO per Post zugeschickt bekommen.