SCHUFA: Einblicke in die Bonitätsauskunft

SCHUFA: Einblicke in die Bonitätsauskunft

Du möchtest eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen? Dann kannst du deine Kreditwürdigkeit mit einer SCHUFA-Bonitätsauskunft belegen. Zusätzlich erhältst du eine Übersicht über die zu deiner Person gespeicherten Daten.

Marco M. steht kurz vor dem Abschluss ihres Mietvertrags für die neue Wohnung. Gerade ist die SCHUFA-Bonitätsauskunft per Post angekommen, die sie dem Vermieter vorlegen muss. Kein Problem, denn ihre Bonität ist sehr gut und es liegen keine negativen Informationen vor. Marco M. hat immer sofort ihre Rechnungen beglichen und keine Mahnungen erhalten. Die Raten für den Fernseher zahlt sie immer pünktlich und das Auto hat sie bereits vor einem Jahr abbezahlt. Doch warum steht der Kredit noch in der SCHUFA? Ist da etwas schiefgelaufen? Wie lange speichert die SCHUFA eigentlich Informationen? Und ist das positiv oder negativ? Marco M. will es genau wissen und wendet sich an den SCHUFA-Verbraucherservice.

Welche personenbezogenen Informationen speichert die SCHUFA?

Die SCHUFA speichert Name, Geburtsdatum, Geburtsort, aktuelle Adresse und eventuelle Voranschriften einer Person. Dadurch können Anfragen von Vertragspartnern korrekt zugeordnet und zugehörige Meldungen präzise zugeordnet werden.

Welche Informationen zu Vertragsgeschäften werden gespeichert?

Die SCHUFA speichert Informationen zu Anfragen und Verträgen mit Online-Händlern, Kreditinstituten, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorgern und Versicherungen. Im Fall von Marco M. sind dies beispielsweise Verträge und Geschäftsabschlüsse, die sie in den letzten Jahren bei Vertragspartnern der SCHUFA getätigt hat. Dazu zählen der Kauf eines Fernsehers auf Raten, die Bonitätsanfrage der Kreditbank für die Finanzierung ihres Autos sowie Informationen zum Girokonto, den Kreditkartenkonten und dem Handyvertrag. All diese Daten sind übersichtlich in der Bonitätsauskunft aufgeführt.

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Werden die Daten unendlich lange gespeichert?

Nein, die SCHUFA speichert Informationen nur für eine bestimmte Zeit. Dabei halten sie sich an die durch den Verband “Die Wirtschaftsauskunfteien” vereinbarten Verhaltensregeln für die Löschfristen von personenbezogenen Daten. Informationen zum Code of Conduct sowie zu den Prüf- und Speicherfristen sind auf der Website der SCHUFA zu finden.

Warum wird ein bezahlter Kredit nicht sofort gelöscht?

Es ist sinnvoll, Informationen zu bezahlten Krediten auch dann noch bereitzuhalten, wenn der Verbraucher den Kredit bereits beglichen hat. Denn ein Vertrag, zu dem keine Zahlungsstörung vorliegt, bedeutet eine positive Information für einen zukünftigen Kreditgeber. Es ist also auch aus Verbrauchersicht sinnvoll, dass kreditrelevante Informationen für festgelegte Zeiträume gespeichert bleiben, um die Informationsqualität der Auskunft zu gewährleisten.

Ist das nicht alles sehr kompliziert und intransparent?

Die unterschiedlichen Speicherfristen haben sich in der Praxis bewährt. Sie dienen dazu, eine aussagekräftige Informationsbasis für die Entscheidungen der Vertragspartner der SCHUFA bereitzustellen und präzise Prognosen über die erwartete Rückzahlungswahrscheinlichkeit eines geplanten Kreditgeschäfts zu treffen. Dank der sogenannten “Positiv-Daten” verfügt die SCHUFA über besonders präzise Prognosen. Die geregelten Speicherfristen sorgen für einen gleichen Informationsstand und sind somit eine wichtige Voraussetzung für die Vertrauensbildung.

Du möchtest mehr Informationen? Dann besuche die Website der SCHUFA unter www.schufa.de.

Veröffentlicht am 04.02.2020, aktualisiert am 26.04.2022