Schufa-Eintrag außergerichtlich erfolgreich gelöscht

Schufa-Eintrag außergerichtlich erfolgreich gelöscht

Bist du frustriert über negative Einträge bei der Schufa und möchtest sie endlich loswerden? Dann haben wir gute Neuigkeiten für dich! Es ist möglich, diese Einträge durch außergerichtliche Einigungen erfolgreich zu löschen. Das hat eine Mandantin der renommierten Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte kürzlich erfahren.

Doppeleintragungen sind unzulässig

Die Mandantin hatte eine offene Forderung bei der Targobank AG & Co. KGaA, die sie nicht komplett begleichen konnte. Die Bank bestand aufgrund einer Darlehenskündigung aus dem Jahr 2001 auf ihren Anspruch. Die Mandantin war jedoch der Meinung, dass die Forderung bereits verjährt war. Die Anwälte von Dr. Schulte und Partner wandten sich an die Targo Dienstleistungs GmbH und die Lindorff Deutschland GmbH. Beide Unternehmen hatten einen Negativeintrag bei der Schufa veranlasst. Rechtsanwalt Dr. Tintemann wies darauf hin, dass Doppeleintragungen unzulässig sind und verwies auf entsprechende Gerichtsurteile.

Erfolgreiche außergerichtliche Einigung

Das erste Schreiben der Anwälte führte dazu, dass die Targobank über ihre Rechtsabteilung Kontakt aufnahm und anbot, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Die Mandantin stimmte diesem Vorschlag zu, da es ihr in erster Linie um die Löschung der Einträge ging. Nachdem die Mandantin einen Vergleichsbetrag von 600,00 € an die Targobank gezahlt hatte, wurde die Restforderung in Höhe von 589,60 € ausgebucht und der Negativeintrag bei der Schufa gelöscht. Dadurch stieg der Scorewert der Mandantin von 15% auf beeindruckende 93,8%.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentierte die Einigung wie folgt: “Es war klar, dass mindestens einer der beiden Negativeinträge bei der Schufa rechtswidrig war. Die Gegenseite war verpflichtet, mindestens einen Eintrag zur Löschung zu bringen und unserer Mandantin die Kosten für die Rechtsvertretung zu erstatten. Die Gegenseite hat daher eingelenkt und einen Vergleich vorgeschlagen. Dies führte auf beiden Seiten zu einer Kostenersparnis und dazu, dass unsere Mandantin nun wieder einen ordentlichen Scorewert hat. Dies war sicherlich für alle Parteien die beste und kostengünstigste Lösung, im Vergleich zu einem teuren Gerichtsprozess.”

LESEN  Aufträge für Handwerker: Wie Sie lukrative Projekte gewinnen

Außergerichtliche Lösung als erfolgversprechender Weg

Wenn auch du einen negativen Schufa-Eintrag hast, solltest du dich zunächst an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Oft kann bereits außergerichtlich oder durch einen Vergleich eine Einigung mit der eintragenden Stelle erzielt und der Eintrag gelöscht werden.

Wähle einen Anwalt, der nach seiner Erfahrung und den bereits erzielten Erfolgen gefragt werden kann. Kläre auch, ob die Kanzlei sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich deutschlandweit vertritt. Ein Anwaltswechsel im laufenden Verfahren kann doppelte Kosten verursachen, was durch gezieltes Nachfragen vermieden werden kann.

Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner ist seit vielen Jahren im Bereich Schufa und Datenschutz tätig. Sie vertritt Betroffene sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Bereits zahlreiche Erfolge wurden erzielt, insbesondere in Fällen von Doppeleintragungen und ihrer Unzulässigkeit.

Mehr Informationen findest du unter: www.dr-schulte.de/sven-tintemann/pressemitteilungen-2012/targobank-loscht-doppelte-schufa-eintragung.