Willst du wissen, wie du unerwünschte SCHUFA-Einträge loswerden kannst? Wir haben hier Muster und Tipps für dich, wie du am besten vorgehst.
Welche Einträge sind zu löschen oder zu korrigieren?
Die SCHUFA sammelt Informationen über Verbraucher, um deren Zahlungsverhalten und Bonität einzuschätzen. Leider können negative Einträge den Abschluss wichtiger Verträge erschweren. Gute Nachrichten: Veraltete, falsche oder unberechtigte Einträge können gelöscht werden. Dabei geht es vor allem um die folgenden Datensätze:
- Falsche bzw. fehlerhafte Einträge
- Unberechtigte Einträge
- Veraltete Datensätze
Fehlerhaften SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Jeder Eintrag muss auf nachweisbaren Tatsachen beruhen und nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden. Wenn Unternehmen oder Banken falsche Informationen an die SCHUFA weitergeben oder kein Grund für den Negativ-Vortrag vorliegt, kannst du diesen Eintrag löschen lassen.
Wann ist ein SCHUFA-Eintrag unberechtigt?
Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz geben vor, dass ein SCHUFA-Eintrag erfolgen darf, wenn der Schuldner die Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht hat. Es dürfen insbesondere Forderungen gespeichert werden, für die ein Vollstreckungstitel vorliegt, die in einem Insolvenzverfahren festgestellt und nicht bestritten wurden oder die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat. Forderungen, die nicht unter eine dieser drei Kategorien fallen, dürfen Gläubiger nur unter bestimmten Bedingungen melden.
Die Negativmeldung eines Unternehmens, die diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist rechtswidrig und der entsprechende SCHUFA-Eintrag ist zu löschen. Wenn du aufgrund einer rechtswidrigen Meldung wirtschaftlichen Schaden erlitten hast, kannst du nicht nur den Eintrag löschen lassen, sondern auch Schadensersatz von dem verantwortlichen Unternehmen verlangen.
Wann ist ein (negativer) SCHUFA-Eintrag zu löschen?
Die SCHUFA und andere Auskunfteien speichern personenbezogene Daten nicht ewig, sondern löschen sie nach einem gewissen Zeitraum. Die genauen Löschfristen variieren je nach Art der Daten.
Wie kann ich einen Eintrag in der SCHUFA löschen lassen?
Wenn du einen Eintrag in der SCHUFA löschen lassen möchtest, empfehlen wir dir folgendes Vorgehen:
- Fordere einmal im Jahr eine kostenlose Datenkopie bei der SCHUFA an und überprüfe alle Einträge sorgfältig.
- Sind Name oder Adresse falsch gespeichert, wende dich direkt an die SCHUFA, um den Eintrag löschen und korrigieren zu lassen.
- Begleiche gegebenenfalls offene Forderungen und bitte den Gläubiger um einen Erledigungsvermerk, den er an die Auskunfteien meldet. Sobald dir der Gläubiger die Erledigung bestätigt hat, sende dies noch einmal an die SCHUFA und bitte um die Kennzeichnung des Eintrags als “erledigt”.
- Falls das Unternehmen falsche Informationen weitergegeben hat, wende dich sowohl an das Unternehmen als auch an die Auskunftei. Teile dem Unternehmen mit, dass du die unberechtigte Forderung nicht akzeptierst und bestrittest und begründe dies. Lege gegebenenfalls Kopien als Nachweis bei.
- Wenn der Gläubiger einen Negativ-Eintrag veranlasst hat, obwohl du keine Mahnung erhalten hast, bitte die SCHUFA um Löschung dieses Eintrags und lege eine Kopie deines Schreibens an den Gläubiger bei.
Vorlage: SCHUFA-Eintrag löschen – Musterbrief an die Auskunftei
Zur ersten Orientierung stellen wir dir einen Musterbrief zur Verfügung, den du als Vorlage für dein Schreiben an die SCHUFA verwenden kannst. Beachte jedoch, dass dieser Musterbrief keine Rechtsberatung ersetzt und immer an deinen eigenen Fall angepasst werden muss.
Lade hier unsere kostenlose Vorlage herunter.