Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer

Schulassistenz, Schulbegleiter und Integrationshelfer

Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in das Schulsystem ist ein wichtiger Schritt, um das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Dabei werden die Kinder mit Behinderung von Schulbegleitern, Schulassistenten oder Integrationshelfern unterstützt, um den Schulalltag erfolgreich zu bewältigen.

Gibt es einen Unterschied zwischen Integrationshelfern und Schulbegleitern/ -assistenten?

Laut der Inklusions-Expertin Lisa Reimann sind Schulbegleiter, Integrationshelfer und Schulassistenten für Kinder mit Behinderungen und Hilfebedarf von großer Bedeutung. Sie helfen beispielsweise bei Toilettenbesuchen und dienen als konstante Bezugsperson für das Kind. Während des Unterrichts sitzen sie neben dem Kind und unterstützen es beim Lernen. Durch solche Hilfen wird eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht und mögliche behinderungsbedingte Nachteile können ausgeglichen werden.

Inhaltlich gibt es keinen Unterschied zwischen den Aufgaben eines Integrationshelfers und eines Schulbegleiters. Die verschiedenen Bezeichnungen sind lediglich Synonyme füreinander. Der Begriff des Integrationshelfers ist jedoch sprachlich etwas unscharf und deutet darauf hin, dass die Unterstützung von Personen in integrativen Gruppen im Vordergrund steht. Der Begriff des Schulbegleiters bzw. der -assistenten hingegen verweist stärker auf die genaue Aufgabe.

Aufgaben des Schulbegleiters

Die Tätigkeit eines Schulbegleiters umfasst theoretisch drei Bereiche. Zum einen ist er für die medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Darüber hinaus sorgt er dafür, dass dem Kind mit Behinderung der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und begleitet es pädagogisch im Schulalltag.

Praktisch bedeutet dies, dass der Schulbegleiter das Kind intensiv in der Schule unterstützt. Er hilft dabei, den Schulalltag zu strukturieren und zu organisieren, gemeinsam Aufgaben zu bearbeiten und fördert die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen des Schülers. Außerdem ermutigt er das Kind, soziale Kontakte zu Mitschülern aufzubauen. In all diesen Bereichen arbeitet der Schulbegleiter eng mit dem Lehrpersonal zusammen.

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Allerdings sollten die Integrationshelfer nicht ständig im Hintergrund bereitstehen und damit nur zur Stigmatisierung des Kindes beitragen, wie Lisa Reimann betont. Es ist nicht immer notwendig, dass der Schulbegleiter unterstützt, manchmal übernehmen Mitschüler diese Rolle. Daher ist es wichtig, dass die unterstützende Person sich auch mal zurückzieht, das Geschehen aus der Ferne beobachtet und nur eingreift, wenn es erforderlich ist. In inklusiven Klassen helfen sich die Kinder auch gegenseitig, sei es bei den Hausaufgaben oder beim Jacke anziehen. Die inklusive Pädagogik und die Teamarbeit zeigen viele Möglichkeiten auf, wie Inklusion unter den Kindern gefördert und die tatsächlich benötigte Hilfe angeboten werden kann.

Kosten und Finanzierung von Integrationshelfern durch Sozialhilfeträger

Durch rechtzeitiges Stellen eines Antrags beim zuständigen Sozialamt vor der Einschulung können (nach positiver Prüfung) die Kosten für einen Integrationshelfer übernommen werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben betroffene Eltern ausreichend Zeit, um Widerspruch einzulegen. Zur Nachweisführung der Erforderlichkeit eines Integrationshelfers ist es sinnvoll, dass sich Eltern bereits im Vorfeld um entsprechende ärztliche Atteste und Bestätigungen von der Schule bemühen.

Zur Person: Lisa Reimann
Lisa Reimann ist freie Dozentin für Inklusion und Bloggerin. Auf www.inklusionsfakten.de stellt sie Fakten, Best-Practice-Beispiele, die Menschenrechtsperspektive und Quellen zu Bildungsstudien vor, um Vorbehalten gegenüber inklusiver Bildung entgegenzutreten.