Schulden ermitteln – Holen Sie sich einen Überblick

Schulden ermitteln – Holen Sie sich einen Überblick

Sie haben Schulden, aber keinen Überblick darüber, wer Ihre Gläubiger sind? Sie wissen nicht einmal, wem Sie überhaupt etwas schulden? Keine Sorge, wir helfen Ihnen dabei, sich wieder einen Überblick über Ihre Situation zu verschaffen.

Ich kenne meine Gläubiger nicht, ist das ein Problem?

Ja, das kann ein Problem sein. Wenn Sie nicht wissen, wem Sie Geld schulden, kann weder ein Insolvenzverfahren noch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. Es ist zwar nicht notwendig, dass Sie zu Beginn des Verfahrens die genaue Höhe der gegen Sie bestehenden Forderungen kennen, aber Sie müssen wissen, wer Ihre Gläubiger sind. Sie müssen deren Adressen und Ihr Aktenzeichen angeben können.

Wenn Sie im Insolvenzverfahren einen Gläubiger nicht angeben, kann dies zur Versagung der Restschuldbefreiung führen. Das Insolvenzverfahren wäre dann gescheitert und Ihre Schulden würden wieder aufleben. Auch bei einem Vergleichsverfahren ist es wichtig, dass alle Gläubiger bekannt sind und ihnen ein Vergleichsangebot unterbreitet wird. Bei zu spät bekannt gewordenen Schulden besteht immer die Gefahr, dass der Vergleich nachträglich wegen verspätet mitgeteilter Gläubiger scheitert.

Gibt es ein zentrales Register, das alle Gläubiger und deren Forderungen auflistet?

Nein, in Deutschland gibt es kein zentrales Register, das alle Gläubiger abschließend auflistet. Es gibt jedoch verschiedene Schuldnerdateien, an die ein Großteil der Gläubiger und Inkassounternehmen offene Forderungen meldet. Die bekannteste Schuldnerdatei ist sicherlich die Schufa. Daneben gibt es noch Schuldnerdateien bei der Creditreform und Infoscore. Diese Dateien enthalten jedoch hauptsächlich gewerbliche Gläubiger wie Banken, Inkassounternehmen, Versandhäuser und Telekommunikationsunternehmen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt, Krankenkassen, der öffentlichen Hand und teilweise auch Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sind dort nicht aufgeführt. Forderungen, die durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt werden, sind ebenfalls nicht bei Schufa & Co. aufgeführt, sondern werden im öffentlichen Schuldnerverzeichnis eingetragen, das zentral in jedem Bundesland geführt wird.

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Ich habe vergessen, wem ich Geld schulde. Wie finde ich heraus, wer meine Gläubiger sind?

Falls Sie nicht mehr wissen, wer Ihre Gläubiger sind, sollten Sie als erstes die bei Ihnen noch vorhandenen Schreiben Ihrer Gläubiger sichten und ordnen. Bewahren Sie alle Schreiben Ihrer Gläubiger auf, selbst wenn Sie es nicht schaffen sollten, diese zu öffnen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Diese Briefe helfen uns dabei, alle Ihre Gläubiger ausfindig zu machen und uns einen Überblick über Ihre Schulden zu verschaffen. Wir helfen Ihnen auch dabei, Ihre noch nicht geöffnete Post zu sichten.

Zusätzlich sollten Sie Auskünfte bei der Schufa und dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis einholen. Aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis können Sie nach der Registrierung jederzeit Abfragen über dort gespeicherte Daten durchführen. Gegenüber der Schufa haben Sie einmal jährlich einen Anspruch auf eine kostenfreie Auskunft über sämtliche dort gespeicherten Daten. Hierfür müssen Sie ein Auskunftsersuchen nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Schufa richten. Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei diesen Abfragen und holen die Auskünfte für Sie ein.

Wenn Sie die bei Ihnen eingegangene Post aufbewahrt und zusätzlich die Auskünfte der Schuldnerverzeichnisse eingeholt haben, kann Ihnen auch im Privatinsolvenzverfahren nichts passieren. Selbst wenn sich herausstellt, dass trotz all dieser Bemühungen weitere Schulden vergessen wurden, kann Ihnen die Restschuldbefreiung nicht mehr versagt werden. Grobe Fahrlässigkeit, die Voraussetzung für die Versagung der Restschuldbefreiung ist, kann Ihnen dann nämlich nicht mehr vorgeworfen werden. Es kommt häufig vor, dass Schuldner sich nicht mehr sicher sind, ob bestimmte Schulden überhaupt noch bestehen oder bereits bezahlt, durch Pfändungen ausgeglichen oder an andere Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte weitergeleitet wurden. Unser Tipp: Auch solche Gläubiger aufführen! Wenn eine Forderung nicht besteht, teilen die Gläubiger dies entweder dem Schuldnerberater mit oder melden ihre Forderungen in einem Insolvenzverfahren nicht an. Der Schuldner hat dann alle seine Verpflichtungen erfüllt. Lieber einen Gläubiger zu viel als zu wenig aufführen!

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Schulden, für die Sie gemeinsam mit anderen haften, wie zum Beispiel gemeinsame Kredite von Ehegatten, Mietschulden aus einer gemeinsamen Wohnung oder Kindergartengebühren für die gemeinsamen Kinder, bezeichnet man als Gesamtschulden. Solche Gesamtschulden müssen von jedem Schuldner in voller Höhe angegeben werden.

Fazit

Falls Sie bisher den Gang zum Schuldnerberater gescheut haben, weil Sie den Überblick über Ihre Gläubiger verloren haben, sollten Sie sich nach dem Lesen dieses Beitrags nicht mehr davon abhalten lassen. Gemeinsam mit Ihrem Schuldnerberater können Sie eine Strategie entwickeln, um sich diesen Überblick wieder zu verschaffen. Dabei ist es wichtig, dass Sie sorgfältig alle möglichen Gläubiger aus allen verfügbaren Quellen zusammentragen und insbesondere Ihre Post aufbewahren und Ihrem Schuldnerberater zur Verfügung stellen. Machen Sie den ersten Schritt zur Schuldenfreiheit, indem Sie sich zusammen mit Ihrem Schuldnerberater Ihren Schulden stellen.

Bildquellennachweis: Federico Caputo | Panthermedia