Schuldenvergleich: Tipps und Ablauf

Schuldenvergleich: Tipps und Ablauf

Mehr als 7 Millionen Menschen in Deutschland sind von Schulden betroffen. Wenn die aufgelaufenen Verbindlichkeiten nicht mehr bewältigt werden können, droht die Überschuldung und schließlich die Privatinsolvenz.

Ein Schuldenvergleich kann eine vorzeitige Maßnahme sein, um die Privatinsolvenz zu vermeiden. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht habe ich vielen Menschen geholfen, wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Im Folgenden möchte ich Ihnen den Ablauf eines Schuldenvergleichs und mögliche Vorbereitungstipps geben.

Die wichtigsten Tipps für den Schuldenvergleich

Vorteilhaft bei einem Vergleich ist, dass Ihnen somit kein Insolvenzverfahren bevorsteht und Ihre Gläubiger eine vereinbarte Zahlung der Forderung erhalten. Damit Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen können, möchte ich Ihnen als Experte für Insolvenzrecht folgende Tipps nahelegen:

  • Gläubiger über die finanzielle Situation aufklären
  • Eine Einmalzahlung anbieten, wenn möglich
  • Kündigung von Krediten mittels Zahlungseinstellung
  • Vergleichsangebot einhalten

Tipp 1: Wann lohnt sich ein Vergleich?

Ein außergerichtlicher Schuldenvergleich umgeht die Privatinsolvenz. Diese Alternative gelingt allerdings nur, wenn die Zahlungen bewältigt werden können. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein und es darf keine erneute Zahlungsunfähigkeit riskiert werden. Rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Gründe können für einen Vergleich sprechen.

LESEN  Online-Konto: Bankgeschäfte bequem und rund um die Uhr erledigen

Tipp 2: Verhandlungsgeschick beweisen

Ein Schuldenvergleich ist für Ihre Gläubiger nur dann lohnenswert, wenn die Einigung einen akzeptablen Teilbetrag der Forderung begleicht. Damit Ihre Gläubiger auf Forderungen verzichten, ist unbedingt Verhandlungsgeschick notwendig. Je nach Ausgangssituation lassen sich Ihre Verbindlichkeiten durchaus um die Hälfte reduzieren.

Tipp 3: Auf Reaktionen der Gläubiger vorbereiten

Wenn Sie bestimmte Zahlungen einstellen und Kündigungen von Krediten vornehmen, können die Reaktionen Ihrer Gläubiger unangenehm sein. Seien Sie daher nicht verunsichert, wenn weitere Mahnverfahren auf Sie zukommen. Wie Sie sinnvoll vorgehen können, erläutere ich Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch.

Tipp 4: Schuldenvergleich vorbereiten

Bereiten Sie den Ablauf Ihres außergerichtlichen Schuldenvergleichs realistisch vor. Ihr Angebot muss umsetzbar sein und Ihren Gläubigern Vorteile bringen. Eine Rückzahlung von rund 30 Prozent ist durchschnittlich möglich. Ideal ist es auch, wenn Sie eine Einmalzahlung anbieten können. Andernfalls ist jedoch auch eine Ratenzahlung möglich.

Tipp 5: Zahlungen an Gläubiger einstellen

Es ist besonders wichtig, dass Sie umgehend die Zahlungen an Ihre Gläubiger einstellen. Wenn Ihre Kreditgeber weiterhin Zahlungen von Ihnen erhalten, werden sie keinen Vergleich akzeptieren. Gleichzeitig sollten Sie jedoch unbedingt für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Tipp 6: Neues Konto eröffnen

Eröffnen Sie ein (gebührenfreies) Konto bei einer Bank, bei der Sie bisher noch keine Konten haben. Auf dieses Konto lassen Sie fortan alle Ihre Einkünfte überweisen. Eventuell können Sie auch ein Pfändungsschutzkonto eröffnen.

Tipp 7: Erst bei Vergleichsreife verhandeln

Sie haben die freie Wahl, wie Sie Ihre Vertragsverhandlungen mit Ihren Gläubigern führen möchten. Es sollte jedoch keine Ungleichbehandlung stattfinden, da dies Ihren Vergleich anfechtbar machen kann und zu erheblichen Nachteilen führen kann.

LESEN  Die besten Tipps zur Absetzung der Nebenkostenabrechnung

Tipp 8: Realistische Quote anbieten

Versuchen Sie nicht, Ihren Gläubigern ein zu hoch angesetztes Vergleichsangebot zu unterbreiten. Viel wichtiger ist, dass Sie die angebotene Summe finanziell bewältigen können. Häufig liegt die Rückzahlung bei rund 30 Prozent der Forderungen.

Tipp 9: Vergleichsverhandlungen durch eine Insolvenzkanzlei einleiten

Sie können Ihre Vergleichsverhandlungen durchaus ohne Anwalt durchführen. Allerdings zeigt die Praxis, dass Gläubiger eher ein Vergleichsangebot annehmen, wenn ihre Schuldner von einer Insolvenzkanzlei beraten werden.

Tipp 10: Nach Abschluss Ihres Vergleichs richtig handeln

Wenn eine Einigung erzielt wurde, gilt der Schuldenvergleich als erfolgreich abgeschlossen. Wenn sich Ihre Gläubiger jedoch nicht auf eine Einigung einlassen, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren gemäß § 309 Abs. 1 InsO.

Tipp 11: Kosten des Vergleichs von Anfang an bestimmen

Wenn Sie professionellen Rat und Unterstützung wünschen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht wenden. Dabei sollten Ihnen von Anfang an alle Kosten bekannt sein. Schließlich ist es wichtig, die Dienstleistung nur in Verbindung mit angemessenen und transparenten Kosten in Anspruch zu nehmen.

Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs

Es ist empfehlenswert, den Ablauf des außergerichtlichen Vergleichs strukturiert einzuhalten, um die Erfolgschancen zu erhöhen. Dabei sollten Sie die Adressen Ihrer Gläubiger sortieren und die gesamte Schuldensumme darlegen können. Nur dann können Sie ein realistisches Vergleichsangebot unterbreiten.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Eine kostenlose Erstberatung verschafft Ihnen einen guten Überblick und klärt alle Fragen. Anschließend können Sie selbst entscheiden, wie Sie vorgehen möchten und hilfreiche Tipps in Anspruch nehmen.

Gläubiger anschreiben

Sie müssen Ihre Gläubiger nicht alleine anschreiben. Ich übernehme die Formalitäten und die schriftliche Kommunikation mit Ihren Gläubigern für Sie.

LESEN  Die kulinarischen Highlights an Bord der Celebrity Equinox

Schuldenhöhe ermitteln

Die genaue Höhe Ihrer Schulden lässt sich durch eine strukturierte Anfrage ermitteln. Als Fachanwalt schreibe ich Ihre Gläubiger an und erfahre so die genaue Höhe der Forderungen.

Schufa-Auskunft

Außerdem führe ich für Sie alle erforderlichen Abfragen bei den Wirtschaftsauskunfteien wie ICD und Schufa gemäß § 34 BDSG durch.

Wiederholungsabfrage

Sollte ein Gläubiger nicht auf unser Schreiben reagieren, führe ich eine Wiederholungsabfrage durch.

Vergleichsvorschlag unterbreiten

Gemeinsam erstellen wir einen Muster-Vergleichsvorschlag. Erst nach Ihrer Zustimmung werde ich ihn Ihren Gläubigern unterbreiten.

Vergleichsergebnis und Abschlussberatung

Auch nach dem Vorliegen des Vergleichsergebnisses können noch Fragen auftreten. Daher biete ich Ihnen abschließend ein Beratungsgespräch an.

Kostenlose Erstberatung und Schuldenanalyse nutzen

Gerne können Sie bei einer Schuldensituation unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder uns online mit Ihrer Entschuldung beauftragen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung:

Kraus Ghendler Ruvinskij Anwaltskanzlei bietet Ihnen:

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht mit langjähriger Erfahrung
  • Kostenlose Erstberatung
  • Erfahrenes Team in der Schuldnerberatung
  • Bundesweite Begleitung
  • Faire Festhonorare

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrer Entschuldung zu helfen!