Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls das Recht, an Demonstrationen teilzunehmen und somit ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit auszuüben. Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element der Demokratie und in Deutschland durch die Verfassung geschützt. Es erlaubt den Deutschen, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Demonstrationsrecht für Schüler
Das Demonstrationsrecht gilt auch für Schüler unter 18 Jahren, die somit ihre Rechte wahrnehmen dürfen. Allerdings gibt es eine rechtlich knifflige Frage: Dürfen Schüler auch während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teilnehmen? Laut einer Verlautbarung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1973 ist die Teilnahme an Demonstrationen kein Grund, dem Unterricht fernzubleiben oder den Unterricht zu beeinträchtigen. Das Demonstrationsrecht kann während der unterrichtsfreien Zeit ausgeübt werden.
Es ist jedoch fraglich, ob die Kultusministerkonferenz sich heute immer noch so einseitig zum Demonstrationsrecht von Schülern positionieren würde. Hierbei konkurrieren zwei grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen miteinander. Auf der einen Seite steht der Verfassungsauftrag an den Staat, für ein leistungsfähiges Schulsystem und die Bildung der Schüler zu sorgen. Auf der anderen Seite haben Schüler das Recht zu demonstrieren, ohne dass es in der Verfassung festgelegt ist, dass dieses Recht nur außerhalb der Unterrichtszeit ausgeübt werden darf.
In der Praxis wird es immer auf eine Abwägung der Interessen hinauslaufen. Je gewichtiger der Anlass für die Demonstration ist, desto eher wird es Schülern zugestanden werden, den Unterricht für eine Stunde ausfallen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass auch wichtige private Ereignisse, wie beispielsweise ein Todesfall in der Familie, von der Schule als rechtfertigende Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht akzeptiert werden. Dennoch ist klar, dass minderjährige Schüler nicht einfach aufgrund des Demonstrationsrechts den Unterricht verlassen dürfen. Hier ist eine vorherige Genehmigung der Eltern erforderlich.
Streikrecht für Schüler
Auch das Streikrecht ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht. Allerdings betrifft das verfassungsrechtlich geschützte Streikrecht ausschließlich Arbeitskampfmaßnahmen von organisierten Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern. Im deutschen Recht existiert kein “Streikrecht” für Schüler, das ihnen erlaubt, kollektiv dem Unterricht fernzubleiben.
Schüler sind in der Regel zur Teilnahme am Unterricht verpflichtet und können nur in engen Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes davon befreit werden. Ein von den Schülern ausgerufener Streik fällt in der Regel nicht unter diese Ausnahmen. Die Teilnahme an “wilden” Streiks kann dazu führen, dass Schüler, die BAFöG-Leistungen beziehen, diese für den Zeitraum des Streiks zurückzahlen müssen.
Wenn Schüler unzulässige Streikaktionen durchführen, kann die Schule grundsätzlich mit den ihr zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen reagieren. Allerdings könnte dies eher zu einem Solidarisierungseffekt bei den Schülern führen. Ein zeitweiliger Ausschluss vom Unterricht als Sanktionsmaßnahme dürfte ebenfalls schwer umsetzbar sein, da die Schüler ja gerade zur Teilnahme am Unterricht bewegen werden sollen.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Einschätzung zum Demonstrations- und Streikrecht von Schülern in Zukunft verändern wird. In jedem Fall ist es wichtig, dass Schüler ihre Rechte kennen und sich über die Konsequenzen im Klaren sind, wenn sie diese ausüben.