Schülerpraktikum – Tipps zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

Schülerpraktikum – Was Sie in Bezug auf Arbeitszeiten & Co. gesetzlich beachten müssen

Du möchtest als Arbeitgeber Schülerpraktikanten beschäftigen? Dann gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, was das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hinsichtlich des Praktikums regelt und welche Vorgaben es zu Arbeitszeiten und Pausen gibt. Das Wohl und die Sicherheit der Minderjährigen stehen dabei im Vordergrund.

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz als rechtliche Grundlage

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bildet den gesetzlichen Rahmen für Praktika von Jugendlichen in Deutschland. Es dient dazu, arbeitende Kinder und Jugendliche zu schützen und regelt unter anderem Arbeitszeiten, Pausen und Mehrarbeit.

Arbeitszeit im Praktikum – altersabhängige Regelungen

Die Arbeitszeit eines Praktikanten richtet sich nach dem Alter und ist im JArbSchG festgelegt:

  • Bis 12 Jahre: Schüler, die 12 Jahre oder jünger sind, dürfen gar nicht arbeiten.
  • 13-14 Jahre: Jugendliche im Alter von 13 oder 14 Jahren können in Ausnahmefällen arbeiten, z.B. im Rahmen eines Schülerpraktikums.
  • 15-17 Jahre: Minderjährige im Alter von 15, 16 oder 17 Jahren dürfen täglich bis zu 8 Stunden arbeiten. Bei einem Ausgleich an anderen Wochentagen sind auch 8,5 Stunden möglich. Insgesamt dürfen Praktikanten in diesem Alter nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen bei der Beschränkung der Arbeitszeit, z.B. in Pflegeberufen oder in der Landwirtschaft.

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Pausenzeiten im Schülerpraktikum

Minderjährige Praktikanten haben Anspruch auf Pausenzeiten. Pro Tag müssen sie mindestens 30 Minuten Pause machen. Wenn die Arbeitszeit länger als 6 Stunden beträgt, sind sogar 60 Minuten Ruhepause vorgeschrieben. Zudem müssen Schülerpraktikanten nach spätestens 4,5 Stunden Arbeit am Tag eine Pause einlegen.

Warum ist Arbeitsschutz so wichtig?

Im Schülerpraktikum arbeiten Jugendliche ohne große Erfahrung im Berufsleben. Sie sind oft noch nicht mit den Sicherheitsvorkehrungen vertraut und können Gefahrensituationen nicht immer richtig einschätzen. Deshalb ist es besonders wichtig, ihnen eine umfassende Unterweisung über Gefahren zu geben.

Als Arbeitgeber solltest du daher folgende Tipps beherzigen:

1. Bereite dich auf den Praktikanten vor

Bewerte den Arbeitsbereich und die Tätigkeiten des Praktikanten in einer Gefährdungsbeurteilung. Dabei ist auch das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.

2. Führe rechtzeitig Unterweisungen durch

Unterweise jugendliche Beschäftigte gemäß § 29 JArbSchG über die Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb. Beachte dabei die verschiedenen Zeitpunkte, zu denen die Unterweisungen stattfinden müssen.

3. Vermittle die Bedeutung von Arbeitsschutz

Mache deutlich, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes der eigenen Gesundheit dienen und keinesfalls Schikane sind. Zeige auch durch eigenes Vorbild, wie wichtig Arbeitsschutz ist.

4. Passe die Unterweisung an das Alter an

Berücksichtige das Alter der Praktikanten bei der Vermittlung der Inhalte. Nutze Beispiele und erkläre Fachbegriffe verständlich.

5. Fördere den Erfahrungsaustausch

Sorge für regelmäßigen Austausch zwischen Betreuungslehrer, Praktikumsbetreuer und Schüler, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Arbeitszeiten und Pausenzeiten für Schülerpraktikanten genau geregelt sind. Beachte als Arbeitgeber das Jugendarbeitsschutzgesetz und sorge für eine umfassende Unterweisung der Jugendlichen. Damit trägst du dazu bei, dass sie sicher und geschützt arbeiten können.

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