Schwerbehindertenausweis beantragen: Wo und wie?

Schwerbehindertenausweis beantragen: Wo und wie?

Wenn du einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchtest, fragst du dich sicherlich, wo und wie dies am besten funktioniert. In diesem Artikel erfährst du alle wichtigen Informationen, die du benötigst, um deinen Antrag erfolgreich zu stellen.

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?

Den Schwerbehindertenausweis, auch bekannt als “Behindertenausweis”, kannst du in Schleswig-Holstein beim Landesamt für soziale Dienste (LAsD) beantragen. Früher wurde diese Behörde als “Versorgungsamt” bezeichnet. Das Antragsformular kannst du entweder im Internet herunterladen und ausfüllen oder vor Ort bei den Behörden erhalten. In der Sozialberatung des SoVD haben wir ebenfalls immer aktuelle Antragsformulare vorrätig.

Kann mir der Sozialverband beim Ausfüllen des Antrags helfen?

Ja, in den meisten Beratungsstellen des Sozialverbands bieten wir diesen Service an. Du solltest vorab telefonisch überprüfen, ob der SoVD dir in der gewünschten Geschäftsstelle bei deinem Anliegen behilflich sein kann.

Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) festgelegt?

Mitarbeiter des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) beurteilen deinen Grad der Behinderung (GdB) anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung. Diese Verordnung kannst du kostenlos auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehen und herunterladen. In dieser Verordnung ist genau festgelegt, welcher GdB welcher Behinderung entspricht.

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Werden zwei oder mehr Behinderungen addiert?

Grundsätzlich werden zwei oder mehr Behinderungen nicht einfach addiert. Die Mitarbeiter im LAsD beurteilen, ob sich verschiedene Beeinträchtigungen gegenseitig verstärken. Wenn beispielsweise jemand auf einem Auge nur eingeschränkt sehen kann und zusätzlich eine Hörbehinderung hat, wird der Gesamt-GdB höher sein. Das liegt daran, dass die Beeinträchtigungen der beiden Sinne zusammen genommen werden. Wenn jedoch nur ein Auge nutzbar ist und zusätzlich eine Hüftverletzung vorliegt, wird der höhere GdB der beiden Einzelbehinderungen zum Gesamt-GdB.

Muss ich meinen Arzt um ein Gutachten bitten?

Es ist hilfreich, wenn du bereits aussagekräftige Befundberichte besitzt, zum Beispiel aus einer Reha. Diese solltest du unbedingt deinem Antrag beifügen. Noch wichtiger ist es jedoch, die Ärzte, bei denen du in letzter Zeit in Behandlung warst, aufzulisten und von der Schweigepflicht zu entbinden. Das LAsD wird in der Regel um einen detaillierten Befundbericht dieser Ärzte bitten. Es ist ratsam, diese Vorgehensweise mit deinem Hausarzt zu besprechen, da Ärzte oft Berichte nicht so ausfüllen, dass sie hilfreich sind.

Soll ich einen neuen Antrag stellen, wenn sich meine Krankheit verschlechtert hat?

Falls sich deine Krankheit verschlimmert hat und du bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kannst du einen sogenannten “Verschlimmerungsantrag” stellen. Du solltest jedoch vorher zwei Punkte genau prüfen. Erstens, ob eine höhere Einstufung für dich Vorteile bringen würde, wie zum Beispiel ein neues Merkzeichen. Zweitens, bespreche dein Vorhaben unbedingt mit jemandem, der sich auskennt, zum Beispiel in unserer Sozialberatung. Aufgrund möglicher Änderungen in der Versorgungsmedizin-Verordnung kann es passieren, dass deine Behinderung zu einem späteren Zeitpunkt zu einem niedrigeren GdB führt. Du möchtest sicherlich nicht, dass dein Gesamt-GdB schlechter ausfällt als zuvor.

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Bekomme ich schon mit einem GdB von 30 einen Ausweis?

Nein, der Schwerbehindertenausweis wird erst ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt. Allerdings kann ein GdB zwischen 30 und 50, falls du noch im Erwerbsleben stehst, zu einer Gleichstellung führen. Dadurch erhältst du verschiedene Vorteile im Job.

Kann ich mit meinem Schwerbehindertenausweis auf Behindertenparkplätzen stehen?

Um auf Behindertenparkplätzen stehen zu dürfen, benötigst du zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen “aG”. Falls du dieses Merkzeichen nicht besitzt, solltest du prüfen, ob du einen orangefarbenen oder gelben Parkausweis beantragen kannst. Wenn du Inhaber des Merkzeichens “Bl” oder “Tbl” bist, kannst du ebenfalls auf Behindertenparkplätzen parken.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags zum Schwerbehindertenausweis?

Die Bearbeitungszeit variiert. Im Durchschnitt musst du in Schleswig-Holstein mit einer Wartezeit von etwa drei bis vier Monaten rechnen. Je nachdem, wie schnell deine Ärzte die Befundberichte liefern, kann es auch schneller gehen. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung jedoch deutlich länger dauern.

Der Sozialverband Deutschland steht dir in sozialen Angelegenheiten zur Seite und vertritt seine Mitglieder bis zum Sozialgericht, einschließlich Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.

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