Schwierigkeiten mit den Behörden: SUP-Verleih am Forggensee darf keinen Getränkewagen aufstellen

Schwierigkeiten mit den Behörden: SUP-Verleih am Forggensee darf keinen Getränkewagen aufstellen

Am schönen Forggensee haben Othmar Schluttenhofer und Anja Wiegland, die Betreiber eines SUP-Verleihs in Schwangau, Probleme mit den Behörden. Die beiden sind verzweifelt und wissen nicht mehr weiter.

Eine unerwartete Hürde

Schon seit fünf Jahren betreiben Schluttenhofer und Wiegland ihre SUP-Verleih- und Verkaufsstation am Forggensee. Bisher konnten sich ihre Gäste nach einer heißen Zeit auf dem See mit einem erfrischenden Getränk oder Eis abkühlen. Doch die Behörden haben ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Erlaubnis für den Getränkewagen fehlt

Im August 2021 legte die Wasserschutzpolizei mit ihrem Motorboot in der Brunnener Bucht an und kontrollierte den Betrieb. Die beiden Schwangauer waren der festen Überzeugung, alle erforderlichen Genehmigungen zu besitzen. Doch dann kam die böse Überraschung: Für ihren zwei mal einen Meter großen Getränkewagen fehlte die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde. Aufgrund der Schutzgebietsverordnung ist es grundsätzlich nicht gestattet, einen Verkaufswagen in diesem Gebiet aufzustellen, so das Landratsamt Ostallgäu.

Ein Missverständnis

“Das wussten wir nicht”, sagt Schluttenhofer. “Wir dachten, wir haben alles.” Sie hatten eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer, dem Freistaat Bayern, eingeholt und das Gewerbe bei der Gemeinde Schwangau angemeldet. “Für uns war klar, dass, wenn man ein Gewerbe anmeldet und der Antrag unterschrieben zurückkommt, das Gewerbe auch angemeldet ist.”

Keine Lösung in Sicht

Nun versucht das Paar, eine Lösung zu finden. Doch die Situation ist kompliziert. Um die Erlaubnis des Landratsamtes zu erhalten, müssten sie einen Bauantrag für ihren Getränkewagen bei der Gemeinde Schwangau einreichen. Dann würden die Behörden neben der baurechtlichen Zulässigkeit auch über eine Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung entscheiden. Die Argumentation der Kreisbehörde ist für Schluttenhofer und Wiegland völlig unverständlich. Das Gebiet ist bereits mit einem gut frequentierten Radweg, dem Segelclub Brunnen Forggensee und dem Fischereiclub belebt. Außerdem ist der Campingplatz Brunnen in der Nähe. Die beiden halten es nicht für einen beruhigten Bereich.

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Die Versorgung sicherstellen

Schluttenhofer und Wiegland betonen, dass es sich nur um einen kleinen Anhänger handelt, auf dem zwei Kühlschränke und eine Gefriertruhe Platz finden. Wenn sie nach einem langen Arbeitstag nach Hause gehen, nehmen sie den Wagen mit. “Das ist kein Biergarten. Es geht um die Versorgung”, sagt Schluttenhofer. Viele ihrer Kunden sind dehydriert, nachdem sie zwei Stunden auf dem See gepaddelt oder Yoga auf dem SUP gemacht haben. Wer nichts mitbringt, muss zum nächsten Supermarkt gehen, der fast 30 Minuten zu Fuß entfernt ist.

Gemeinde unterstützt das Vorhaben

Um etwas zu bewegen, haben Schluttenhofer und Wiegland bereits etwa 300 Unterschriften gesammelt und sich an die Gemeindeverwaltung von Schwangau gewandt. Obwohl die Gemeinde die Betreiber unterstützt, sind ihre Hände gebunden. Bürgermeister Stefan Rinke (CSU) ist der Meinung, dass der Getränkewagen erlaubt sein sollte. “Nach unserer Auffassung kann und sollte dem Betreiber der Getränkeanhänger erlaubt werden,” sagt Rinke. “Wir sehen an diesem Standort keine Störung von Fauna und Flora. Der Landschaftsschutz wird durch den Verkauf nicht beeinträchtigt.”

Fazit

Othmar Schluttenhofer und Anja Wiegland stehen vor bürokratischen Hürden in ihrem SUP-Verleih am Forggensee. Obwohl sie alle notwendigen Genehmigungen haben, fehlt ihnen die Erlaubnis für ihren Getränkewagen. Die beiden sind verzweifelt, da sie ihre Gäste nicht mehr mit Getränken versorgen können. Die Gemeinde Schwangau unterstützt zwar ihr Vorhaben, ist jedoch in dieser Angelegenheit machtlos. Schluttenhofer und Wiegland hoffen weiterhin auf eine Lösung für ihr kleines, aber beliebtes Freizeitangebot.