Sekundärkosten: Kosten, die du kennen solltest!

Sekundärkosten: Was gehört dazu?

Die Sekundärkosten sind eine wichtige Kategorie in der internen Kostenrechnung. Sie werden benötigt, um die anfallenden Kosten gerecht auf die Kostenstellen umzulegen. Doch was genau gehört zu den Sekundärkosten und wie werden sie berechnet? Wir geben dir einen Überblick!

Sekundärkosten & Primärkosten

Die Sekundärkosten und Primärkosten sind Teil der Kostenstellenrechnung und werden im internen Rechnungswesen verwendet, um Kosten umzulegen.

Sekundärkosten: Was gehört dazu?

Primärkosten

Primärkosten sind sämtliche Kosten für Güter und Dienstleistungen, die ein Unternehmen von extern bezieht. Diese Kosten werden der verursachenden Kostenstelle zugeordnet.

Beispiele für Primärkosten

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Betriebsmittelkosten
  • Dienstleistungskosten

Wenn beispielsweise die Entwicklungsabteilung neue Computer anschafft oder die Wartung und Reparatur der PCs durch einen externen Dienstleister erfolgt, handelt es sich um Primärkosten. Diese Kosten werden dann der Kostenstelle der Entwicklungsabteilung zugeordnet.

Sekundärkosten

Unter Sekundärkosten fallen alle Kosten, die während des innerbetrieblichen Geschäftsprozesses entstehen. Sie können beispielsweise für selbstproduzierte Güter oder Dienstleistungen, die von Mitarbeitern im Unternehmen erbracht werden, anfallen. Sekundärkosten können in der Regel nicht direkt auf ein Produkt umgelegt werden.

Beispiel: Sekundärkosten

Die Gehälter von Führungskräften, die ihre Mitarbeiter managen, zählen zu den Sekundärkosten. Da diese Kosten nicht unmittelbar der Herstellung eines Produkts oder der Erbringung einer Dienstleistung zugeordnet werden können, werden sie als Sekundärkosten verrechnet. Die Verrechnung erfolgt dabei mithilfe eines Betriebsabrechnungsbogens.

Sekundärkostenrechnung

Für die Verrechnung der Sekundärkosten gibt es verschiedene Verfahren. Im Folgenden stellen wir dir zwei dieser Verfahren vor und zeigen dir, wo die Unterschiede liegen.

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Stufenleiterverfahren

Beim Stufenleiterverfahren werden die Gemeinkosten (Primär- und Sekundärkosten) von den Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen verteilt. Es können Leistungen zwischen den Vorkostenstellen verrechnet werden, jedoch nur von untergeordneten hin zu übergeordneten Kostenstellen, nicht andersherum. Das Stufenleiterverfahren ist daher eine nicht-exakte Methode zur Kostenverrechnung.

Beispiel

Wir möchten die Sekundärkosten von 3 Kostenstellen verrechnen. Die Primärkosten setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kostenstelle 1: 30.000€
  • Kostenstelle 2: 50.000€
  • Kostenstelle 3: 100.000€

Die Leistungserbringung der Kostenstellen sieht wie folgt aus:

  • Kostenstelle 1 liefert Leistungen an Kostenstellen 2 und 3 zu jeweils 30% und 70%
  • Kostenstelle 2 liefert Leistungen an Kostenstelle 3 und den Absatzmarkt zu jeweils 40% und 60%
  • Kostenstelle 3 liefert sämtliche Leistungen (100%) an den Absatzmarkt

Da sowohl Kostenstelle 2 als auch Kostenstelle 3 an den Absatzmarkt liefern, handelt es sich hierbei um Endkostenstellen.

Für die Sekundärkostenverrechnung verwenden wir einen Betriebsabrechnungsbogen, um sämtliche Kosten der Vorkostenstellen auf die Endkostenstellen umzulegen.

  • Kostenstelle 1: 0€ (nach der Umlegung auf Kostenstelle 2: 9.000€, auf Kostenstelle 3: 21.000€)
  • Kostenstelle 2: 59.000€ (50.000€ + 9.000€)
  • Kostenstelle 3: 121.000€ (100.000€ + 21.000€)
  • Kostenstelle 2 (40%) -> Kostenstelle 3: 23.600€
  • Kostenstelle 2 (60%) -> Absatzmarkt: 35.400€
  • Kostenstelle 3 (100%) -> Absatzmarkt: 144.600€ (100.000€ + 21.000€ + 23.600€)

Iteratives Verfahren für Sekundärkosten

Das iterative Verfahren ist eine Weiterentwicklung des Stufenleiterverfahrens. Im Gegensatz zu diesem kann beim iterativen Verfahren die Verrechnung auch von oben nach unten erfolgen. Es können also wechselseitige Leistungserbringungen zwischen einzelnen Kostenstellen miteinander verrechnet werden. Dadurch handelt es sich bei diesem Verfahren um eine exakte Methode.

Beispiel

Wir nehmen erneut unser Beispiel von oben. Die Primärkosten der einzelnen Kostenstellen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kostenstelle 1: 30.000€
  • Kostenstelle 2: 50.000€
  • Kostenstelle 3: 100.000€
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Für die Leistungserbringung fügen wir eine wechselseitige Beziehung ein:

  • Kostellenstelle 1 liefert Leistungen an Kostenstellen 2 und 3 zu jeweils 30% und 70%
  • Kostenstelle 2 liefert Leistungen an Kostenstelle 1 und 3 sowie an den Absatzmarkt zu jeweils 20%, 20% und 60%
  • Kostenstelle 3 liefert sämtliche Leistungen (100%) an den Absatzmarkt

Die Berechnung erfolgt nun ebenfalls schrittweise:

  • Kostenstelle 2: 59.000€ (50.000€ + 9.000€)
  • Kostenstelle 3: 121.000€ (100.000€ + 21.000€)
  • Kostenstelle 2 (20%) -> Kostenstelle 1 und Kostenstelle 3: 11.800€
  • Kostenstelle 2 (60%) -> Absatzmarkt: 35.400€
  • Kostenstelle 1 erhält 3.540€
  • Kostenstelle 3 erhält 8.260€
  • Das Verfahren kann nun fortgesetzt werden, bis ein definiertes Ende erreicht ist

Man sieht, dass das iterative Verfahren sehr detailliert ist. Um den Aufwand zu begrenzen, kann ein bestimmter Betrag festgelegt werden, bis zu dem das Verfahren angewendet wird. Der Restbetrag wird dann nicht weiterverrechnet und die Kalkulation erfolgt gemäß dem Stufenleiterverfahren.

Sekundärkosten im Controlling: Was ist zu beachten?

Die Wahl des Berechnungsverfahrens für die Sekundärkosten hat einen großen Einfluss auf das Ergebnis der Kostenverteilung. Welche Methode besser geeignet ist, lässt sich pauschal nicht sagen, da es immer auf die Verflechtung der einzelnen Kostenstellen im Unternehmen ankommt.

Wenn es viele wechselseitige Abhängigkeiten zwischen den Kostenstellen gibt, liefert das iterative Verfahren ein genaueres Ergebnis. Wenn die Kostenverteilung hauptsächlich in eine Richtung erfolgt, reicht das Stufenleiterverfahren aus, um die Sekundärkosten gerecht aufzuteilen.