Selbstimport von Gebrauchtwagen aus der EU: Alles was Sie wissen müssen

Selbstimport von Gebrauchtwagen aus der EU: Alles was Sie wissen müssen

Der Kauf eines Gebrauchtwagens kann eine kostengünstige Option sein, um an ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug zu kommen. Eine Möglichkeit ist der Selbstimport aus der EU. Doch worauf müssen Sie achten und wie gehen Sie richtig vor? Der ÖAMTC gibt Ihnen wichtige Informationen und Tipps, um den Import problemlos durchzuführen.

Prüfen Sie die Genehmigung und Zulassung

Bevor Sie ein Fahrzeug importieren, ist es wichtig zu prüfen, ob das gewünschte Fahrzeug problemlos genehmigt und zugelassen werden kann. Gebrauchtwagen werden als Fahrzeuge definiert, die beim Kauf mehr als 6.000 km auf dem Tacho haben und deren Erstzulassung vor mehr als 6 Monaten erfolgte. Informieren Sie sich über die erforderlichen Unterlagen, insbesondere wenn das Fahrzeug keine EU-Typengenehmigung vorweisen kann. In diesem Fall können Ihnen der Generalvertreter der Automarke in Österreich oder die Technische Prüfanstalt der Landesregierung Auskunft geben.

Der Kauf des Fahrzeugs

Beim Privatkauf wird empfohlen, den Kaufvertrag beglaubigen zu lassen, da die Zulassungsstelle in manchen Fällen Zweifel an der Echtheit des Vertrages haben kann. Achten Sie außerdem auf die erforderlichen Unterlagen wie EU-Betriebserlaubnis, Datenauszug, ausländischer Typenschein, Zulassungsbescheinigung(en), Garantiekarte, Serviceheft und Betriebsanleitung.

Beim Kauf von einem ausländischen Händler sollten Sie eine saldierte Rechnung oder einen Kaufvertrag erhalten. Auch hier sind die benötigten Unterlagen zu prüfen.

Die Überführung

Für die Überführung des Fahrzeugs benötigen Sie ein ausländisches Überstellungskennzeichen und eine kurzfristige Versicherung, die im Kaufland erhältlich ist. Bitte beachten Sie, dass blaue Probefahrtkennzeichen nicht als Überstellungskennzeichen anerkannt werden.

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Wichtige Informationen zur Betriebserlaubnis

Je nachdem, ob Ihr Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat oder nicht, müssen unterschiedliche Schritte zur Zulassung unternommen werden.

  1. Fahrzeuge mit EU-Betriebserlaubnis: Wenn Ihr Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis hat und die Genehmigungsdaten in der Datenbank eingetragen sind, ist keine weitere Genehmigung erforderlich. Falls noch keine Eintragung erfolgt ist, sollte dies durch den Bevollmächtigten des Herstellers oder den Landeshauptmann (Technische Prüfstellen) vorgenommen werden. Ein Auszug aus der Datenbank kann als Nachweis für die Zulassung verwendet werden.

  2. Fahrzeuge ohne EU-Betriebserlaubnis: In diesem Fall ist eine Einzelgenehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Kontaktieren Sie die zuständige Typisierungsstelle der Landesregierung, um die Möglichkeiten zur Genehmigung des Fahrzeugs in Österreich zu klären.

Steuern und Abgaben

Beim Import von Kraftfahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten sind keine Zollabgaben zu entrichten. Bei Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet ist die NoVA-Regelung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs in der Europäischen Union im Inland gegolten hätte. Die genaue Berechnung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist sehr komplex und sollte von Experten durchgeführt werden.

Umsatzsteuer

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens direkt vom ausländischen Händler ist die Umsatzsteuer im Kaufland zu entrichten. Beim Kauf von Privatpersonen ist keine Umsatzsteuer im In- oder Ausland zu zahlen.

Fazit

Der Selbstimport von Gebrauchtwagen aus der EU kann eine interessante Möglichkeit sein, an ein qualitativ hochwertiges Fahrzeug zu gelangen. Achten Sie jedoch immer auf die erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen und Steuerregelungen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich jederzeit an den ÖAMTC wenden, um weitere Informationen und Unterstützung zu erhalten.

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