Selbstständigkeit Anmelden in Deutschland: Ein kleiner Leitfaden

Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Bild: Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Eine Selbstständigkeit in Deutschland anzumelden, ist an den Wohnsitz gebunden. Für EU-Bürger ist es möglich, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anzumelden, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Experten auf dem Gebiet des Aufenthaltstitels sowie von Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht beraten zu lassen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig werden möchten und ob Sie einen speziellen Aufenthaltstitel für Ihre Tätigkeit benötigen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich anmelden und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen.

Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Handelsrecht wird zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler erbringen ihre Leistungen in der Regel selbstständig, eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation oder kreativer Begabung im Interesse ihrer Auftraggeber und des Gemeinwohls. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze gelten und die Abgrenzung nicht pauschal beantwortet werden kann. Letztendlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

Kurz gesagt, ist der Begriff des Freiberuflers in Deutschland eine spezielle Form der Selbständigkeit und bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht das Bauhandwerk oder den Verkauf von Waren betreffen. Im Allgemeinen können Berufe, in denen Dienstleistungen verkauft werden – egal ob professionell wie Anwälte und Architekten oder kreativ wie Journalisten oder Webdesigner – als freie Berufe betrachtet werden.

Wenn Sie Gewerbetreibender oder Handwerker sind oder Produkte an die Öffentlichkeit verkaufen, gelten Sie nicht als Freiberufler und müssen ein Gewerbe anmelden. Warum ist die Definition der Selbstständigkeit wichtig? Weil die Registrierung als Freiberufler viel einfacher ist als die Registrierung eines Gewerbes. Um sich als Selbständiger zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es steht Ihnen frei, Ihren eigenen beruflichen Zeitplan und Ihre Aktivitäten zu organisieren.
  • Sie können Ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitsbereitschaft.

Zudem haben selbstständige Unternehmer unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Wahrnehmung unternehmerischer Chancen. Zu den typischen Merkmalen der Selbständigkeit gehört beispielsweise die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen über:

  • An- und Verkaufspreise
  • Kauf von Waren
  • Beschäftigung von Personal
  • Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Warenbezug
  • Zahlungsweise des Auftraggebers (z.B. Skontogewährung, sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit)

Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anmeldung des Gewerbes bzw. Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Ihr Gewerbe muss beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes angemeldet sein. Dazu müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle relevanten Angaben zum jeweiligen Gewerbe und Ihrer eigenen Funktion machen müssen. Die Anmeldegebühren variieren je nach Stadt und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit rechtlich aufnehmen dürfen. Nachfolgend finden Sie einige exemplarische Kriterien, die Ihnen einen ersten Eindruck geben sollen, aber keinesfalls vollständig oder abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Erwerbstätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert. Für die Anmeldung beim Finanzamt zur Steuerzahlung ist die Beantragung einer Steuernummer innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Der Antrag ist an das Finanzamt des Steuerpflichtigen zu richten. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über Mein ELSTER erfolgen.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten und versichern Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden.
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden, welches von der Industrie- und Handelskammer geführt wird.
  • Bestimmte Berufsgruppen, wie Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen sich bei Berufskammern anmelden.
  • Wenn Sie Ihre Waren auf der Straße auslegen möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung des zuständigen Landratsamtes. Manche Geschäfte dürfen ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden, zum Beispiel Bank- oder Versicherungsvermittler.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede von Ihnen ausgeführte Arbeit eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss Angaben wie den Namen und die Anschrift des Unternehmens bzw. Gewerbes und des Vertragspartners, Ihre Steuernummer, die Rechnungsnummer, die Art der erbrachten Leistung, den Rechnungsbetrag und 19% Mehrwertsteuer – oder die Erklärung, dass das Unternehmen oder Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (Bruttoeinnahmen nicht über 22.000 Euro pro Jahr) – enthalten.
  • Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn verbuchen oder nicht.
  • Die Tätigkeit als selbstständiger Handwerker in einem zulassungsfreien Handwerk oder artverwandten Gewerbe setzt keine bestimmte berufliche Qualifikation voraus. Auch ausländische Unternehmen sind berechtigt, solche Arbeiten ohne Nachweis bestimmter Voraussetzungen und ohne Meldung auszuführen.

Steuer

Die meisten künstlerischen Tätigkeiten gelten in Deutschland als selbstständige Erwerbstätigkeit. Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag betrug 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro).

Selbstständige sind verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer zu deklarieren. Kleinunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr können selbst entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer erheben und abführen möchten oder nicht.

Versicherung

Als Selbständiger sind Sie für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Wenn Sie sich für einen öffentlichen Anbieter entscheiden, müssen Sie 14,6% Ihres monatlichen Einkommens an Versicherungsbeiträgen zahlen. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen, sodass Sie jeden Monat viel Geld sparen können.

Buchhaltung

Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Kundenrechnungen und Ausgaben führen. Während es möglich ist, einfache Konten in Tabellenkalkulationen zu führen, können diese schnell kompliziert und unhandlich werden. Außerdem können Sie darin keine Kopien von kleinen Quittungen und Zahlungen aufbewahren. Der Vorteil der Verwendung eines Finanzservices besteht darin, dass Ihr Buchhalter damit Ihre Steuererklärungen erstellen kann.

Finom wurde gegründet, um Zeit bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen zu sparen. Wir helfen Unternehmen dabei, Rechnungen zu erstellen, eingehende und ausgehende Zahlungen zu erfassen, überfällige Forderungen zu identifizieren und nachzuverfolgen und Berichte zu erstellen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir sind bereits da, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Alles was Sie tun müssen, ist einen Businessplan zu entwickeln – wir helfen Ihnen dabei, ihn zu verwirklichen.

Fazit

In Deutschland wird die Selbstständigkeit in zwei verschiedene Begriffe unterteilt: Selbstständige (Gewerbe) und Freiberufler. Obwohl sie sich alle recht ähnlich sind, verbirgt sich hinter jedem Begriff eine andere Herkunft und vor allem unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Die Einstufung als Gewerbe oder Freiberuf entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Selbstständigkeit ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, in Deutschland selbstständig zu arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbetreibende oder Unternehmen, die höchstwahrscheinlich eine Art Eigentum wie ein Geschäft, ein kleines Büro oder eine andere physische Repräsentanz haben, in der sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Bild: Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Eine Selbstständigkeit in Deutschland anzumelden, ist an den Wohnsitz gebunden. Für EU-Bürger ist es möglich, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anzumelden, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Experten auf dem Gebiet des Aufenthaltstitels sowie von Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht beraten zu lassen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig werden möchten und ob Sie einen speziellen Aufenthaltstitel für Ihre Tätigkeit benötigen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich anmelden und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen.

Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Handelsrecht wird zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler erbringen ihre Leistungen in der Regel selbstständig, eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation oder kreativer Begabung im Interesse ihrer Auftraggeber und des Gemeinwohls. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze gelten und die Abgrenzung nicht pauschal beantwortet werden kann. Letztendlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

Kurz gesagt, ist der Begriff des Freiberuflers in Deutschland eine spezielle Form der Selbständigkeit und bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht das Bauhandwerk oder den Verkauf von Waren betreffen. Im Allgemeinen können Berufe, in denen Dienstleistungen verkauft werden – egal ob professionell wie Anwälte und Architekten oder kreativ wie Journalisten oder Webdesigner – als freie Berufe betrachtet werden.

LESEN  Nvidia GeForce RTX 4090 Desktop vs. Laptop GPU: Ein detaillierter Vergleich

Wenn Sie Gewerbetreibender oder Handwerker sind oder Produkte an die Öffentlichkeit verkaufen, gelten Sie nicht als Freiberufler und müssen ein Gewerbe anmelden. Warum ist die Definition der Selbstständigkeit wichtig? Weil die Registrierung als Freiberufler viel einfacher ist als die Registrierung eines Gewerbes. Um sich als Selbständiger zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es steht Ihnen frei, Ihren eigenen beruflichen Zeitplan und Ihre Aktivitäten zu organisieren.
  • Sie können Ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitsbereitschaft.

Zudem haben selbstständige Unternehmer unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Wahrnehmung unternehmerischer Chancen. Zu den typischen Merkmalen der Selbständigkeit gehört beispielsweise die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen über:

  • An- und Verkaufspreise
  • Kauf von Waren
  • Beschäftigung von Personal
  • Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Warenbezug
  • Zahlungsweise des Auftraggebers (z.B. Skontogewährung, sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit)

Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anmeldung des Gewerbes bzw. Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Ihr Gewerbe muss beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes angemeldet sein. Dazu müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle relevanten Angaben zum jeweiligen Gewerbe und Ihrer eigenen Funktion machen müssen. Die Anmeldegebühren variieren je nach Stadt und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit rechtlich aufnehmen dürfen. Nachfolgend finden Sie einige exemplarische Kriterien, die Ihnen einen ersten Eindruck geben sollen, aber keinesfalls vollständig oder abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Erwerbstätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert. Für die Anmeldung beim Finanzamt zur Steuerzahlung ist die Beantragung einer Steuernummer innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Der Antrag ist an das Finanzamt des Steuerpflichtigen zu richten. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über Mein ELSTER erfolgen.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten und versichern Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden.
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden, welches von der Industrie- und Handelskammer geführt wird.
  • Bestimmte Berufsgruppen, wie Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen sich bei Berufskammern anmelden.
  • Wenn Sie Ihre Waren auf der Straße auslegen möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung des zuständigen Landratsamtes. Manche Geschäfte dürfen ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden, zum Beispiel Bank- oder Versicherungsvermittler.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede von Ihnen ausgeführte Arbeit eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss Angaben wie den Namen und die Anschrift des Unternehmens bzw. Gewerbes und des Vertragspartners, Ihre Steuernummer, die Rechnungsnummer, die Art der erbrachten Leistung, den Rechnungsbetrag und 19% Mehrwertsteuer – oder die Erklärung, dass das Unternehmen oder Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (Bruttoeinnahmen nicht über 22.000 Euro pro Jahr) – enthalten.
  • Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn verbuchen oder nicht.
  • Die Tätigkeit als selbstständiger Handwerker in einem zulassungsfreien Handwerk oder artverwandten Gewerbe setzt keine bestimmte berufliche Qualifikation voraus. Auch ausländische Unternehmen sind berechtigt, solche Arbeiten ohne Nachweis bestimmter Voraussetzungen und ohne Meldung auszuführen.

Steuer

Die meisten künstlerischen Tätigkeiten gelten in Deutschland als selbstständige Erwerbstätigkeit. Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag betrug 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro).

Selbstständige sind verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer zu deklarieren. Kleinunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr können selbst entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer erheben und abführen möchten oder nicht.

Versicherung

Als Selbständiger sind Sie für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Wenn Sie sich für einen öffentlichen Anbieter entscheiden, müssen Sie 14,6% Ihres monatlichen Einkommens an Versicherungsbeiträgen zahlen. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen, sodass Sie jeden Monat viel Geld sparen können.

Buchhaltung

Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Kundenrechnungen und Ausgaben führen. Während es möglich ist, einfache Konten in Tabellenkalkulationen zu führen, können diese schnell kompliziert und unhandlich werden. Außerdem können Sie darin keine Kopien von kleinen Quittungen und Zahlungen aufbewahren. Der Vorteil der Verwendung eines Finanzservices besteht darin, dass Ihr Buchhalter damit Ihre Steuererklärungen erstellen kann.

Finom wurde gegründet, um Zeit bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen zu sparen. Wir helfen Unternehmen dabei, Rechnungen zu erstellen, eingehende und ausgehende Zahlungen zu erfassen, überfällige Forderungen zu identifizieren und nachzuverfolgen und Berichte zu erstellen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir sind bereits da, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Alles was Sie tun müssen, ist einen Businessplan zu entwickeln – wir helfen Ihnen dabei, ihn zu verwirklichen.

Fazit

In Deutschland wird die Selbstständigkeit in zwei verschiedene Begriffe unterteilt: Selbstständige (Gewerbe) und Freiberufler. Obwohl sie sich alle recht ähnlich sind, verbirgt sich hinter jedem Begriff eine andere Herkunft und vor allem unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Die Einstufung als Gewerbe oder Freiberuf entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Selbstständigkeit ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, in Deutschland selbstständig zu arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbetreibende oder Unternehmen, die höchstwahrscheinlich eine Art Eigentum wie ein Geschäft, ein kleines Büro oder eine andere physische Repräsentanz haben, in der sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Bild: Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Eine Selbstständigkeit in Deutschland anzumelden, ist an den Wohnsitz gebunden. Für EU-Bürger ist es möglich, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anzumelden, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Experten auf dem Gebiet des Aufenthaltstitels sowie von Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht beraten zu lassen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig werden möchten und ob Sie einen speziellen Aufenthaltstitel für Ihre Tätigkeit benötigen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich anmelden und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen.

Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Handelsrecht wird zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler erbringen ihre Leistungen in der Regel selbstständig, eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation oder kreativer Begabung im Interesse ihrer Auftraggeber und des Gemeinwohls. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze gelten und die Abgrenzung nicht pauschal beantwortet werden kann. Letztendlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

Kurz gesagt, ist der Begriff des Freiberuflers in Deutschland eine spezielle Form der Selbständigkeit und bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht das Bauhandwerk oder den Verkauf von Waren betreffen. Im Allgemeinen können Berufe, in denen Dienstleistungen verkauft werden – egal ob professionell wie Anwälte und Architekten oder kreativ wie Journalisten oder Webdesigner – als freie Berufe betrachtet werden.

Wenn Sie Gewerbetreibender oder Handwerker sind oder Produkte an die Öffentlichkeit verkaufen, gelten Sie nicht als Freiberufler und müssen ein Gewerbe anmelden. Warum ist die Definition der Selbstständigkeit wichtig? Weil die Registrierung als Freiberufler viel einfacher ist als die Registrierung eines Gewerbes. Um sich als Selbständiger zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es steht Ihnen frei, Ihren eigenen beruflichen Zeitplan und Ihre Aktivitäten zu organisieren.
  • Sie können Ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitsbereitschaft.

Zudem haben selbstständige Unternehmer unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Wahrnehmung unternehmerischer Chancen. Zu den typischen Merkmalen der Selbständigkeit gehört beispielsweise die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen über:

  • An- und Verkaufspreise
  • Kauf von Waren
  • Beschäftigung von Personal
  • Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Warenbezug
  • Zahlungsweise des Auftraggebers (z.B. Skontogewährung, sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit)

Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anmeldung des Gewerbes bzw. Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Ihr Gewerbe muss beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes angemeldet sein. Dazu müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle relevanten Angaben zum jeweiligen Gewerbe und Ihrer eigenen Funktion machen müssen. Die Anmeldegebühren variieren je nach Stadt und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit rechtlich aufnehmen dürfen. Nachfolgend finden Sie einige exemplarische Kriterien, die Ihnen einen ersten Eindruck geben sollen, aber keinesfalls vollständig oder abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Erwerbstätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert. Für die Anmeldung beim Finanzamt zur Steuerzahlung ist die Beantragung einer Steuernummer innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Der Antrag ist an das Finanzamt des Steuerpflichtigen zu richten. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über Mein ELSTER erfolgen.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten und versichern Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden.
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden, welches von der Industrie- und Handelskammer geführt wird.
  • Bestimmte Berufsgruppen, wie Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen sich bei Berufskammern anmelden.
  • Wenn Sie Ihre Waren auf der Straße auslegen möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung des zuständigen Landratsamtes. Manche Geschäfte dürfen ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden, zum Beispiel Bank- oder Versicherungsvermittler.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede von Ihnen ausgeführte Arbeit eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss Angaben wie den Namen und die Anschrift des Unternehmens bzw. Gewerbes und des Vertragspartners, Ihre Steuernummer, die Rechnungsnummer, die Art der erbrachten Leistung, den Rechnungsbetrag und 19% Mehrwertsteuer – oder die Erklärung, dass das Unternehmen oder Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (Bruttoeinnahmen nicht über 22.000 Euro pro Jahr) – enthalten.
  • Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn verbuchen oder nicht.
  • Die Tätigkeit als selbstständiger Handwerker in einem zulassungsfreien Handwerk oder artverwandten Gewerbe setzt keine bestimmte berufliche Qualifikation voraus. Auch ausländische Unternehmen sind berechtigt, solche Arbeiten ohne Nachweis bestimmter Voraussetzungen und ohne Meldung auszuführen.
LESEN  Monitor – glänzend oder matt (entspiegelt)?

Steuer

Die meisten künstlerischen Tätigkeiten gelten in Deutschland als selbstständige Erwerbstätigkeit. Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag betrug 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro).

Selbstständige sind verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer zu deklarieren. Kleinunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr können selbst entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer erheben und abführen möchten oder nicht.

Versicherung

Als Selbständiger sind Sie für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Wenn Sie sich für einen öffentlichen Anbieter entscheiden, müssen Sie 14,6% Ihres monatlichen Einkommens an Versicherungsbeiträgen zahlen. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen, sodass Sie jeden Monat viel Geld sparen können.

Buchhaltung

Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Kundenrechnungen und Ausgaben führen. Während es möglich ist, einfache Konten in Tabellenkalkulationen zu führen, können diese schnell kompliziert und unhandlich werden. Außerdem können Sie darin keine Kopien von kleinen Quittungen und Zahlungen aufbewahren. Der Vorteil der Verwendung eines Finanzservices besteht darin, dass Ihr Buchhalter damit Ihre Steuererklärungen erstellen kann.

Finom wurde gegründet, um Zeit bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen zu sparen. Wir helfen Unternehmen dabei, Rechnungen zu erstellen, eingehende und ausgehende Zahlungen zu erfassen, überfällige Forderungen zu identifizieren und nachzuverfolgen und Berichte zu erstellen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir sind bereits da, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Alles was Sie tun müssen, ist einen Businessplan zu entwickeln – wir helfen Ihnen dabei, ihn zu verwirklichen.

Fazit

In Deutschland wird die Selbstständigkeit in zwei verschiedene Begriffe unterteilt: Selbstständige (Gewerbe) und Freiberufler. Obwohl sie sich alle recht ähnlich sind, verbirgt sich hinter jedem Begriff eine andere Herkunft und vor allem unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Die Einstufung als Gewerbe oder Freiberuf entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Selbstständigkeit ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, in Deutschland selbstständig zu arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbetreibende oder Unternehmen, die höchstwahrscheinlich eine Art Eigentum wie ein Geschäft, ein kleines Büro oder eine andere physische Repräsentanz haben, in der sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Bild: Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Eine Selbstständigkeit in Deutschland anzumelden, ist an den Wohnsitz gebunden. Für EU-Bürger ist es möglich, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anzumelden, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Experten auf dem Gebiet des Aufenthaltstitels sowie von Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht beraten zu lassen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig werden möchten und ob Sie einen speziellen Aufenthaltstitel für Ihre Tätigkeit benötigen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich anmelden und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen.

Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Handelsrecht wird zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler erbringen ihre Leistungen in der Regel selbstständig, eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation oder kreativer Begabung im Interesse ihrer Auftraggeber und des Gemeinwohls. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze gelten und die Abgrenzung nicht pauschal beantwortet werden kann. Letztendlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

Kurz gesagt, ist der Begriff des Freiberuflers in Deutschland eine spezielle Form der Selbständigkeit und bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht das Bauhandwerk oder den Verkauf von Waren betreffen. Im Allgemeinen können Berufe, in denen Dienstleistungen verkauft werden – egal ob professionell wie Anwälte und Architekten oder kreativ wie Journalisten oder Webdesigner – als freie Berufe betrachtet werden.

Wenn Sie Gewerbetreibender oder Handwerker sind oder Produkte an die Öffentlichkeit verkaufen, gelten Sie nicht als Freiberufler und müssen ein Gewerbe anmelden. Warum ist die Definition der Selbstständigkeit wichtig? Weil die Registrierung als Freiberufler viel einfacher ist als die Registrierung eines Gewerbes. Um sich als Selbständiger zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es steht Ihnen frei, Ihren eigenen beruflichen Zeitplan und Ihre Aktivitäten zu organisieren.
  • Sie können Ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitsbereitschaft.

Zudem haben selbstständige Unternehmer unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Wahrnehmung unternehmerischer Chancen. Zu den typischen Merkmalen der Selbständigkeit gehört beispielsweise die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen über:

  • An- und Verkaufspreise
  • Kauf von Waren
  • Beschäftigung von Personal
  • Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Warenbezug
  • Zahlungsweise des Auftraggebers (z.B. Skontogewährung, sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit)

Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anmeldung des Gewerbes bzw. Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Ihr Gewerbe muss beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes angemeldet sein. Dazu müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle relevanten Angaben zum jeweiligen Gewerbe und Ihrer eigenen Funktion machen müssen. Die Anmeldegebühren variieren je nach Stadt und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit rechtlich aufnehmen dürfen. Nachfolgend finden Sie einige exemplarische Kriterien, die Ihnen einen ersten Eindruck geben sollen, aber keinesfalls vollständig oder abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Erwerbstätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert. Für die Anmeldung beim Finanzamt zur Steuerzahlung ist die Beantragung einer Steuernummer innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Der Antrag ist an das Finanzamt des Steuerpflichtigen zu richten. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über Mein ELSTER erfolgen.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten und versichern Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden.
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden, welches von der Industrie- und Handelskammer geführt wird.
  • Bestimmte Berufsgruppen, wie Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen sich bei Berufskammern anmelden.
  • Wenn Sie Ihre Waren auf der Straße auslegen möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung des zuständigen Landratsamtes. Manche Geschäfte dürfen ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden, zum Beispiel Bank- oder Versicherungsvermittler.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede von Ihnen ausgeführte Arbeit eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss Angaben wie den Namen und die Anschrift des Unternehmens bzw. Gewerbes und des Vertragspartners, Ihre Steuernummer, die Rechnungsnummer, die Art der erbrachten Leistung, den Rechnungsbetrag und 19% Mehrwertsteuer – oder die Erklärung, dass das Unternehmen oder Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (Bruttoeinnahmen nicht über 22.000 Euro pro Jahr) – enthalten.
  • Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn verbuchen oder nicht.
  • Die Tätigkeit als selbstständiger Handwerker in einem zulassungsfreien Handwerk oder artverwandten Gewerbe setzt keine bestimmte berufliche Qualifikation voraus. Auch ausländische Unternehmen sind berechtigt, solche Arbeiten ohne Nachweis bestimmter Voraussetzungen und ohne Meldung auszuführen.

Steuer

Die meisten künstlerischen Tätigkeiten gelten in Deutschland als selbstständige Erwerbstätigkeit. Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag betrug 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro).

LESEN  Die spannende Weiterentwicklung der Atommodelle

Selbstständige sind verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer zu deklarieren. Kleinunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr können selbst entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer erheben und abführen möchten oder nicht.

Versicherung

Als Selbständiger sind Sie für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Wenn Sie sich für einen öffentlichen Anbieter entscheiden, müssen Sie 14,6% Ihres monatlichen Einkommens an Versicherungsbeiträgen zahlen. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen, sodass Sie jeden Monat viel Geld sparen können.

Buchhaltung

Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Kundenrechnungen und Ausgaben führen. Während es möglich ist, einfache Konten in Tabellenkalkulationen zu führen, können diese schnell kompliziert und unhandlich werden. Außerdem können Sie darin keine Kopien von kleinen Quittungen und Zahlungen aufbewahren. Der Vorteil der Verwendung eines Finanzservices besteht darin, dass Ihr Buchhalter damit Ihre Steuererklärungen erstellen kann.

Finom wurde gegründet, um Zeit bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen zu sparen. Wir helfen Unternehmen dabei, Rechnungen zu erstellen, eingehende und ausgehende Zahlungen zu erfassen, überfällige Forderungen zu identifizieren und nachzuverfolgen und Berichte zu erstellen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir sind bereits da, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Alles was Sie tun müssen, ist einen Businessplan zu entwickeln – wir helfen Ihnen dabei, ihn zu verwirklichen.

Fazit

In Deutschland wird die Selbstständigkeit in zwei verschiedene Begriffe unterteilt: Selbstständige (Gewerbe) und Freiberufler. Obwohl sie sich alle recht ähnlich sind, verbirgt sich hinter jedem Begriff eine andere Herkunft und vor allem unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Die Einstufung als Gewerbe oder Freiberuf entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Selbstständigkeit ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, in Deutschland selbstständig zu arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbetreibende oder Unternehmen, die höchstwahrscheinlich eine Art Eigentum wie ein Geschäft, ein kleines Büro oder eine andere physische Repräsentanz haben, in der sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.

Bild: Selbstständigkeit anmelden – Kleiner Leitfaden

Eine Selbstständigkeit in Deutschland anzumelden, ist an den Wohnsitz gebunden. Für EU-Bürger ist es möglich, eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anzumelden, sobald sie sich beim Einwohnermeldeamt registriert haben. Ohne Aufenthaltserlaubnis wird es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, wird dringend empfohlen, sich vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit von Experten auf dem Gebiet des Aufenthaltstitels sowie von Arbeits-, Wirtschafts- und Steuerrecht beraten zu lassen.

Erfahren Sie in diesem Artikel, ob Sie selbstständig oder freiberuflich tätig werden möchten und ob Sie einen speziellen Aufenthaltstitel für Ihre Tätigkeit benötigen. Des Weiteren erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich anmelden und welche steuerlichen Pflichten damit einhergehen.

Freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit

Im deutschen Steuer- und Handelsrecht wird zwischen gewerblichen Unternehmen und freiberuflichen Tätigkeiten unterschieden. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler erbringen ihre Leistungen in der Regel selbstständig, eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation oder kreativer Begabung im Interesse ihrer Auftraggeber und des Gemeinwohls. Ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit handelt, muss im Einzelfall geklärt werden, da verschiedene Gesetze gelten und die Abgrenzung nicht pauschal beantwortet werden kann. Letztendlich entscheidet das zuständige Finanzamt, ob Ihre Tätigkeit als freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

Kurz gesagt, ist der Begriff des Freiberuflers in Deutschland eine spezielle Form der Selbständigkeit und bezieht sich auf Tätigkeiten, die nicht das Bauhandwerk oder den Verkauf von Waren betreffen. Im Allgemeinen können Berufe, in denen Dienstleistungen verkauft werden – egal ob professionell wie Anwälte und Architekten oder kreativ wie Journalisten oder Webdesigner – als freie Berufe betrachtet werden.

Wenn Sie Gewerbetreibender oder Handwerker sind oder Produkte an die Öffentlichkeit verkaufen, gelten Sie nicht als Freiberufler und müssen ein Gewerbe anmelden. Warum ist die Definition der Selbstständigkeit wichtig? Weil die Registrierung als Freiberufler viel einfacher ist als die Registrierung eines Gewerbes. Um sich als Selbständiger zu qualifizieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es steht Ihnen frei, Ihren eigenen beruflichen Zeitplan und Ihre Aktivitäten zu organisieren.
  • Sie können Ihre Arbeitszeit frei bestimmen.
  • Sie entscheiden frei über Ihre Arbeitsbereitschaft.

Zudem haben selbstständige Unternehmer unternehmerische Entscheidungsfreiheit und tragen gleichzeitig das unternehmerische Risiko. Dazu gehört auch die eigenverantwortliche Wahrnehmung unternehmerischer Chancen. Zu den typischen Merkmalen der Selbständigkeit gehört beispielsweise die Fähigkeit, selbstständig Entscheidungen zu treffen über:

  • An- und Verkaufspreise
  • Kauf von Waren
  • Beschäftigung von Personal
  • Einsatz von Kapital und Maschinen
  • Warenbezug
  • Zahlungsweise des Auftraggebers (z.B. Skontogewährung, sofortige Barzahlung, Stundungsmöglichkeit)

Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit

Der erste Schritt zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist die Anmeldung des Gewerbes bzw. Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Ihr Gewerbe muss beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes angemeldet sein. Dazu müssen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen und ein Formular ausfüllen, in dem Sie alle relevanten Angaben zum jeweiligen Gewerbe und Ihrer eigenen Funktion machen müssen. Die Anmeldegebühren variieren je nach Stadt und liegen zwischen 15 und 65 Euro.

Je nach Art Ihrer geplanten Tätigkeiten benötigen Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit rechtlich aufnehmen dürfen. Nachfolgend finden Sie einige exemplarische Kriterien, die Ihnen einen ersten Eindruck geben sollen, aber keinesfalls vollständig oder abschließend sind:

  • Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden.
  • Jede selbstständige Erwerbstätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Wenn Ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet wird, wird das Finanzamt automatisch informiert. Für die Anmeldung beim Finanzamt zur Steuerzahlung ist die Beantragung einer Steuernummer innerhalb von vier Wochen nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Der Antrag ist an das Finanzamt des Steuerpflichtigen zu richten. Seit dem 01.01.2021 muss die steuerliche Anmeldung mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online über Mein ELSTER erfolgen.
  • Sie sind verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft anzumelden. Berufsgenossenschaften in Deutschland sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und ihre Beschäftigten und versichern Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.
  • Wer sich im Handwerk selbstständig machen möchte, muss sich bei der Handwerkskammer anmelden.
  • Je nach Art und Umfang Ihrer gewerblichen Tätigkeit muss Ihr Gewerbe in das Handelsregister eingetragen werden, welches von der Industrie- und Handelskammer geführt wird.
  • Bestimmte Berufsgruppen, wie Architekten, Steuerberater und Rechtsanwälte, müssen sich bei Berufskammern anmelden.
  • Wenn Sie Ihre Waren auf der Straße auslegen möchten, benötigen Sie eine Sondergenehmigung des zuständigen Landratsamtes. Manche Geschäfte dürfen ohne Erlaubnis nicht ausgeübt werden, zum Beispiel Bank- oder Versicherungsvermittler.
  • Sie sind gesetzlich verpflichtet, für jede von Ihnen ausgeführte Arbeit eine Rechnung auszustellen. Die Rechnung muss Angaben wie den Namen und die Anschrift des Unternehmens bzw. Gewerbes und des Vertragspartners, Ihre Steuernummer, die Rechnungsnummer, die Art der erbrachten Leistung, den Rechnungsbetrag und 19% Mehrwertsteuer – oder die Erklärung, dass das Unternehmen oder Gewerbe als Kleinunternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist (Bruttoeinnahmen nicht über 22.000 Euro pro Jahr) – enthalten.
  • Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Jedes Jahr müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, unabhängig davon, ob Sie einen Gewinn verbuchen oder nicht.
  • Die Tätigkeit als selbstständiger Handwerker in einem zulassungsfreien Handwerk oder artverwandten Gewerbe setzt keine bestimmte berufliche Qualifikation voraus. Auch ausländische Unternehmen sind berechtigt, solche Arbeiten ohne Nachweis bestimmter Voraussetzungen und ohne Meldung auszuführen.

Steuer

Die meisten künstlerischen Tätigkeiten gelten in Deutschland als selbstständige Erwerbstätigkeit. Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig und müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben. Der Grundfreibetrag betrug 2021 für Alleinstehende 9.744 Euro (2022: 9.984 Euro).

Selbstständige sind verpflichtet, Mehrwertsteuer (MwSt.) zu zahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich als Kleinunternehmer zu deklarieren. Kleinunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 22.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr können selbst entscheiden, ob sie die Umsatzsteuer erheben und abführen möchten oder nicht.

Versicherung

Als Selbständiger sind Sie für Ihre Krankenversicherung selbst verantwortlich. Wenn Sie sich für einen öffentlichen Anbieter entscheiden, müssen Sie 14,6% Ihres monatlichen Einkommens an Versicherungsbeiträgen zahlen. Eine Alternative dazu ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Private Versicherungsunternehmen berechnen ihre Beiträge unabhängig vom Einkommen, sodass Sie jeden Monat viel Geld sparen können.

Buchhaltung

Sie müssen genaue Aufzeichnungen über Ihre Kundenrechnungen und Ausgaben führen. Während es möglich ist, einfache Konten in Tabellenkalkulationen zu führen, können diese schnell kompliziert und unhandlich werden. Außerdem können Sie darin keine Kopien von kleinen Quittungen und Zahlungen aufbewahren. Der Vorteil der Verwendung eines Finanzservices besteht darin, dass Ihr Buchhalter damit Ihre Steuererklärungen erstellen kann.

Finom wurde gegründet, um Zeit bei der Verwaltung der Unternehmensfinanzen zu sparen. Wir helfen Unternehmen dabei, Rechnungen zu erstellen, eingehende und ausgehende Zahlungen zu erfassen, überfällige Forderungen zu identifizieren und nachzuverfolgen und Berichte zu erstellen, um die finanzielle Gesundheit Ihres Unternehmens zu analysieren. Wir sind bereits da, bevor Sie Ihr Unternehmen gründen. Alles was Sie tun müssen, ist einen Businessplan zu entwickeln – wir helfen Ihnen dabei, ihn zu verwirklichen.

Fazit

In Deutschland wird die Selbstständigkeit in zwei verschiedene Begriffe unterteilt: Selbstständige (Gewerbe) und Freiberufler. Obwohl sie sich alle recht ähnlich sind, verbirgt sich hinter jedem Begriff eine andere Herkunft und vor allem unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen. Die Einstufung als Gewerbe oder Freiberuf entscheidet beispielsweise auch darüber, ob ein Unternehmer Gewerbesteuer zahlen muss oder nicht. Die Selbstständigkeit ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, in Deutschland selbstständig zu arbeiten. In der Regel handelt es sich dabei um Gewerbetreibende oder Unternehmen, die höchstwahrscheinlich eine Art Eigentum wie ein Geschäft, ein kleines Büro oder eine andere physische Repräsentanz haben, in der sie ihre Produkte und Dienstleistungen verkaufen.