Sicherheit von Festgeldkonten: Ein Überblick

Sicherheit von Festgeldkonten: Ein Überblick

Wer wünscht sich nicht ein wenig mehr Sicherheit für sein Geld? Mit einer Anlage auf einem Festgeldkonto gehen Sie keinerlei Risiko ein. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Einlagensicherung, Voraussetzungen zur Kontoeröffnung, Kündigungsmöglichkeiten und Steuern auf Festgeldkonten.

Einlagensicherung in Deutschland und im Ausland

Gesetzliche Einlagensicherung

Tagesgeld und Festgeld sind EU-weit über die gesetzliche Einlagensicherung derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. EU-Länder ohne Euro passen die gesetzliche Einlagensicherung regelmäßig einem Gegenwert von 100.000 Euro an.

Freiwillige Einlagensicherung

Darüber hinaus sichern viele Banken Geldanlagen wie das Festgeld freiwillig über ihre Einlagensicherungsfonds ab. So schützen Privatbanken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Anlagen bis zu 1 Million Euro, die Sparkassen in unbegrenzter Höhe.

Einlagensicherung bei ausländischen Banken

Aufgrund der günstigeren Zinslage in manchen anderen Ländern können ausländische Banken verlockende Zinserträge bieten. Handelt es sich um ein Land innerhalb der Europäischen Union, ist Ihr Geld auch bei einer Insolvenz der ausländischen Bank geschützt. Die Einlagensicherung ist zwar in jedem Land unterschiedlich geregelt, doch wenn innerhalb der EU ein Land nicht zahlen kann, greift der EU-Rettungsschirm. Bei Anlagen bis zu 100.000 Euro sind Anleger im Normalfall also immer abgesichert.

Voraussetzungen: Referenzkonto, Anlagekonto und Verrechnungskonto

Bei der Kontoeröffnung müssen Kunden ein Referenzkonto angeben, über welches die Einzahlung auf das und mögliche Auszahlungen von dem Anlagekonto (dem eigentlichen Festgeldkonto) vorgenommen werden. Zu manchen Festgeld-Angeboten gehört auch ein drittes Konto, das sogenannte Verrechnungskonto. Es steht sozusagen zwischen dem Festgeld- und dem Referenzkonto: Sämtlicher Zahlungsverkehr, der das Festgeldkonto betrifft, wird über dieses Konto abgewickelt.

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Sollte ein solches Verrechnungskonto bei einer Festgeldanlage vertraglich vorgeschrieben sein, wird es gleichzeitig mit dem Anlagekonto eröffnet. Während das Referenzkonto auch bei einer anderen Bank geführt werden darf, müssen Verrechnungs- und Festgeldkonto bei derselben Bank eingerichtet werden. Wer also Festgeld anlegen möchte, ohne ein Verrechnungskonto eröffnen zu müssen, sollte nach entsprechenden Angeboten Ausschau halten.

Festgeldkonto kündigen

Ein Recht auf vorzeitige Kündigung haben Anleger beim Festgeld laut BGB § 314 nur in Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise folgende Umstände:

  • Der Kontoinhaber ist verstorben und die Erben fordern Zugriff auf das angelegte Kapital.
  • Die kontoführende Bank ist im Begriff, insolvent zu werden.
  • Der Kontoinhaber gerät in Not und muss nachweislich Sozialhilfe beantragen.

Wenn die Weiterführung des Festgeldkontos nicht unzumutbar ist, können Anleger nur auf die Kulanz der Bank hoffen. Die Kündigung ist jedoch mit Kosten verbunden und frisst im schlimmsten Fall alle angefallenen Zinsen auf. Manchmal bietet die Bank lediglich einen Kredit über die angelegte Summe an. Als eiserne Reserve, die im Notfall schnell verfügbar ist, eignet sich eine mehrjährige Festgeldanlage daher nicht.

Wer nicht auf die Möglichkeit verzichten will, im Notfall an sein Geld zu kommen, sollte nach Angeboten Ausschau halten, die eine vorzeitige Kündigung zulassen. Vergleichen Sie Festgeld-Angebote im Verivox-Rechner, können Sie unter den Details zum Angebot sehen, ob die Bank ihren Kunden diese Möglichkeit vertraglich einräumt. Eine Alternative kann das Termingeld darstellen.

Steuern auf das Festgeld

Auf die Zinserträge, die Sparer durch das Festgeld gewinnen, werden in Deutschland Steuern erhoben. Einen gewissen Betrag können Verbraucher jedoch jährlich von der Abgeltungssteuer befreien, wenn sie einen Freistellungsauftrag einreichen. Mehr Tipps dazu bietet der Ratgeber Zinserträge steuerfrei einbehalten.

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Quellensteuer

Anleger mit Festgeldkonto sollten prüfen, ob sie gegebenenfalls von der Quellensteuer befreit werden können. Alle Kapitalerträge inklusive Einkünfte aus Festgeldzinsen sind steuerpflichtig und werden direkt von der Bank versteuert.

Freistellungsauftrag

Die Abgeltungssteuer wird automatisch von den Zinseinkünften abgezogen, es sei denn, der erwirtschaftete Betrag liegt unterhalb einer Freigrenze. Diese beträgt für alleinstehende Anleger 801 Euro, für Ehepaare liegt sie bei 1.602 Euro. Wer weiß, dass die Zinseinkünfte aller Kapitalanlagen unter diese Grenze fallen, sollte bei der Bank einen Freistellungsauftrag einreichen und so die Zahlung unnötiger Steuern vermeiden.

Nichtveranlagungsbescheinigung

Darüber hinaus können Menschen mit geringem oder ohne Einkommen von der Abgeltungssteuer befreit werden, auch wenn der Ertrag durch Zinsen die Höchstgrenze von 801 bzw. 1.602 Euro übersteigt. Dazu bedarf es einer Nichtveranlagungsbescheinigung, die bei der Bank eingereicht wird und nachweist, dass das jährliche Einkommen unter einer bestimmten jährlich angepassten Grenze liegt.

Anlagen im Ausland

Anleger, die ihr Festgeldkonto im Ausland, ihren festen Wohnsitz aber in Deutschland haben, werden genauso besteuert. Allerdings zahlt die ausländische Bank nicht direkt an das deutsche Finanzamt, sondern der Anleger muss seine Einkünfte selbst in der jährlichen Steuererklärung angeben. Wichtig ist auch, dass viele Länder auf Anlagen bei heimischen Banken ebenfalls eine Quellensteuer erheben. Mit einer Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt kann dann allerdings eine Doppelbesteuerung umgangen werden.