Bewertungen können die Kaufentscheidung von potenziellen Kunden maßgeblich beeinflussen. Unternehmen nutzen diese Erkenntnis, um sich durch positive Bewertungen einen Vorteil zu verschaffen. Dabei greifen sie manchmal zu unlauteren Mitteln und kaufen sich positive Bewertungen oder verfassen diese selbst. Doch sind Fake-Bewertungen eigentlich strafbar?
Was sind Fake-Bewertungen?
Fake-Bewertungen sind bezahlte Bewertungen, die von Nicht-Kunden verfasst werden. Diese Verfasser werden für ihre Bewertung finanziell oder materiell entlohnt und geben ihre Meinung zum Produkt oder zur Dienstleistung ab, ohne sie tatsächlich genutzt zu haben. Oftmals geben Unternehmen den Verfassern sogar vor, was sie in der Bewertung schreiben sollen. Es gibt jedoch auch Fake-Bewertungen, die von Unternehmen selbst verfasst werden.
Warum nutzen Unternehmen Fake-Bewertungen?
Unternehmen setzen Fake-Bewertungen ein, um ihre Produkte oder Dienstleistungen in einem positiven Licht darzustellen. Kunden orientieren sich bei ihrer Kaufentscheidung häufig an den Erfahrungen anderer Nutzer. Positive Bewertungen sollen das Markenimage verbessern und den Umsatz steigern. Negative Fake-Bewertungen hingegen dienen dazu, Kunden von Konkurrenten abzuwerben. In der Praxis kommen positive Fake-Bewertungen jedoch weitaus häufiger vor.
Arten von Fake-Bewertungen und Fake-News
Es gibt verschiedene Arten von Fake-Bewertungen und auch Fake-News. Hierzu zählen irreführende Inhalte, irreführende Schlagzeilen, absichtlich betrügerische Nachrichten, Propaganda, Satire und ungeprüfte Berichterstattung. Diese Arten von Falschinformationen werden gezielt verbreitet, um einen eigenen Vorteil zu erlangen.
Erkennung von Fake-Bewertungen
Fake-Bewertungen sind nicht immer leicht zu erkennen. Oftmals folgen sie einem bestimmten Muster, indem sie kleine Kritikpunkte oder Tippfehler enthalten, um authentischer zu wirken. Auch das Profil des Bewertungsverfassers kann Aufschluss geben, wenn dort Unstimmigkeiten oder immer wieder Bewertungen desselben Anbieters zu finden sind. Zudem sollten zweifelhafte Quellen, abweichende Informationen auf anderen Portalen und veränderte URLs skeptisch betrachtet werden.
Juristische Bewertung von Fake-Bewertungen
Das Verfassen und Veröffentlichen von Fake-Bewertungen verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und handelt wettbewerbswidrig. Fake-Bewertungen beeinträchtigen die Interessen von Verbrauchern und Mitbewerbern und sind somit unzulässig. Zudem müssen Unternehmer die Bewertungen auf ihre Echtheit prüfen und sicherstellen, dass sie von tatsächlichen Nutzern stammen. Die Veröffentlichung von Fake-Bewertungen kann strafrechtlich relevant sein und auch zu Schadensersatzansprüchen führen.
Juristische Konsequenzen positiver Fake-Bewertungen
Wer positive Fake-Bewertungen veröffentlicht, muss mit Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen rechnen. Die Kosten hierfür können hoch sein, ebenso wie mögliche Schadenersatzforderungen. Fake-Bewertungen können auch zur Sperrung auf Bewertungsplattformen führen. Sowohl das Unternehmen als auch der Verkäufer der Bewertung können haftbar gemacht werden.
Negative Fake-Bewertungen
Auch negative Fake-Bewertungen sind keine Seltenheit. Sie werden genutzt, um einem Unternehmen bewusst zu schaden. In solchen Fällen können rechtliche Schritte eingeleitet werden, wie beispielsweise Anzeigen wegen Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung. Die Identität des Verfassers ist hier oft schwer zu ermitteln.
Vorgehen gegen negative Fake-Bewertungen
Opfer von geschäftsschädigenden Schmährezensionen haben verschiedene Möglichkeiten, um juristisch gegen diese vorzugehen. Sofern die Identität des Verfassers bekannt ist, können Unterlassung und Schadenersatz gefordert werden. Wenn der Verfasser jedoch anonym ist, kann der Betreiber der Plattform auf den Rechtsverstoß hingewiesen werden. Schadensersatzansprüche können auch gegen den Verfasser selbst oder den Plattformbetreiber geltend gemacht werden.
Die Veröffentlichung von Fake-Bewertungen kann teuer werden und das Vertrauen der Kunden nachhaltig schädigen. Geschädigte haben jedoch die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatz zu fordern.