Sind Preiserhöhungen von Eon rechtens?

Sind Preiserhöhungen von Eon rechtens?

Lieber Leser, hast du dich jemals gefragt, ob die Preiserhöhungen von Eon wirklich rechtens sind? Laut dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Energieversorger Preiserhöhungen auf eine “transparente und verständliche Weise” an die Verbraucher kommunizieren. Doch erfüllen die Preisinformationsschreiben von Eon wirklich diese Vorgaben?

Preiserhöhungen und Transparenz

Gemäß dem Bundesgerichtshof (BGH) müssen bei Preiserhöhungen die alten und neuen Preise transparent gegenübergestellt werden. Auch Veränderungen einzelner Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage müssen erkennbar sein. Leider erfüllen Preisinformationsschreiben dieser Anforderung nur selten.

Die Strompreisstudie der Verbraucherzentrale NRW hat gezeigt, dass neun von zehn Energieversorgern kaum oder keine Transparenz in ihren Preiserhöhungsschreiben bieten. Bei 41% der Unternehmen wurde lediglich der neue Preis mitgeteilt, ohne Informationen zum aktuellen Tarif oder zu Preisänderungen. Zudem haben 38% der Unternehmen keine Informationen zu Sonderkündigungsmöglichkeiten bereitgestellt, und bei einigen Anbietern wurde sogar behauptet, dass es kein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher gibt. Es scheint, dass nicht nur schwarze Schafe der Branche die Preiserhöhungen verstecken. Die Dreistigkeit, wie Preiserhöhungen versteckt mitgeteilt werden, unterscheidet sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen.

Anzeichen für versteckte Preiserhöhungen

Es gibt verschiedene Anzeichen, die auf eine versteckte Preiserhöhung hinweisen können:

Äußere Form des Schreibens

Oft sind Preisinformationsschreiben als Werbeflyer getarnt. Verbraucher erhalten bereits viele Werbungen, daher lesen sie diese nur mit geringer Aufmerksamkeit.

Betreff der E-Mail

Der Betreff der E-Mail ist oft allgemein gehalten und verschleiert die konkrete Änderung des Vertragsverhältnisses.

Text

  • Der Text ist meist positiv und allgemein formuliert, um den Eindruck zu erwecken, dass keine negativen Änderungen mitgeteilt werden. Dadurch werden Verbraucher dazu verleitet, die Anlagen nur kurz zu überfliegen, da sie keine relevanten Informationen erwarten.
  • Die Preiserhöhung wird oft am Ende eines langen Schreibens kurz erwähnt.
  • Die Preiserhöhung erfolgt ohne Hervorhebung.
  • Es wird nicht eindeutig von einer Preiserhöhung gesprochen, stattdessen wird sie umschrieben, um eine Verschleierung der Preiserhöhung zu ermöglichen.
  • Es werden nur der neue Grund- und Arbeitspreis erwähnt, nicht jedoch die aktuellen Preise. Dadurch können Verbraucher nur eine Preiserhöhung erkennen, wenn sie ihren aktuellen Arbeitspreis auswendig wissen. Auch die Veränderungen von einzelnen Kostenbestandteilen werden oft nicht transparent dargestellt.
  • Manchmal wird trotz der Preiserhöhung von einem Schutz oder sehr attraktiven Konditionen gesprochen, was zu Verwirrung führen kann.
  • Die Ankündigung der Grundpreisreiserhöhung erfolgt oft weit vor der Bindungsfrist, was ebenfalls zur Verschleierung der Preiserhöhung beiträgt.
  • Informationen zum Sonderkündigungsrecht werden oft weggelassen oder nur im Kleingedruckten erwähnt, was für Verbraucher missverständlich sein kann.
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Es ist enttäuschend, dass Preiserhöhungen immer noch versteckt mitgeteilt werden, obwohl klare Vorgaben für Transparenz bestehen. Daher ist es wichtig, als Verbraucher aufmerksam zu sein und sich über die eigenen Rechte zu informieren.

Eon

Gemäß EnWG §41 (5) müssen Versorger Preiserhöhungen auf „transparente und verständliche Weise“ den Verbrauchern mitteilen. Es muss also für den Verbraucher leicht erkennbar sein, in welchem Umfang der Strom- oder Gasanbieter die Preise erhöhen möchte. Das BGH konkretisierte diese Vorgabe und urteilte, dass bei Preiserhöhungen die alten und neuen Preise transparent gegenübergestellt werden müssen und dass auch die Veränderungen einzelner Kostenbestandteile (z.B. Netzentgelte, Stromsteuer oder EEG-Umlage) erkennbar sein müssen.

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