So absolvieren Sie das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik

So absolvieren Sie das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik

Herzlich willkommen zu unserem Artikel über das Lehramt für Sonderpädagogik. In diesem Studiengang stehen Ihnen sechs Praktika bevor, die alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind.

Das Betriebspraktikum

Das Betriebspraktikum dauert acht Wochen und kann in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb absolviert werden. Aber auch soziale Einrichtungen sind als Praktikumsplatz möglich. Das Ziel dieses Praktikums ist es, Ihnen einen gründlichen Einblick in die Berufswelt außerhalb der Schule zu vermitteln. Sie haben die Möglichkeit, das Praktikum in Abschnitten von mindestens zwei Wochen durchzuführen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich um den Praktikumsplatz zu kümmern. Eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ableistung des Betriebspraktikums ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung.

Das Orientierungspraktikum

Das Orientierungspraktikum dauert vier Wochen, wovon drei Wochen an einem Förderzentrum absolviert werden müssen. Alternativ können Sie das Praktikum auch in anderen Bereichen absolvieren, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Mobile Sonderpädagogische Dienst, die Mobile Sonderpädagogische Hilfe und schulvorbereitende Einrichtungen.

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum

Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum umfasst 150 bis 160 Unterrichtsstunden, die in der Regel über zwei Schulhalbjahre verteilt werden. Es wird in zwei Blöcken in der vorlesungsfreien Zeit absolviert, Teil 1 an einer Förder- oder Regelschule und Teil 2 an einer Regelschule. Voraussetzung für die Aufnahme des Praktikums ist der Nachweis der erfolgreichen Ableistung des Orientierungspraktikums. Im Rahmen dieses Praktikums lernen Sie die Aufgabenfelder einer Lehrkraft unter pädagogisch-didaktischen Gesichtspunkten kennen. Auch fachdidaktische Ansätze sollen dabei zum Tragen kommen. Am Ende des Praktikums findet ein ausführliches Beratungsgespräch statt, in dem die betreuenden Lehrkräfte ihre Beobachtungen zusammenfassen und Ihnen bei der realistischen Einschätzung Ihrer Eignung und Neigung für den Beruf helfen.

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Das sonderpädagogische Praktikum

Das sonderpädagogische Praktikum findet an einer Förderschule statt und dauert vier Wochen. Dabei absolvieren Sie mindestens 20 Schultage und mindestens 100 Unterrichtsstunden. Das Praktikum steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in Ihrer gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung und Ihrem gewählten Fach. Das Praktikum umfasst folgende Aufgaben und Studienziele:

  1. Kenntnis der sonderpädagogischen Aufgaben und Ziele des Lehrplans der betreffenden Förderschulform
  2. Unterrichtsbeobachtungen im Hinblick auf verschiedene Verfahren zur Erreichung von Lernzielen, den Medieneinsatz und Kontrollverfahren
  3. Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzelner Kinder und diagnosegeleitete Förderplanung
  4. Kenntnis der Möglichkeiten der individuellen Förderung in pädagogischer und psychologischer Hinsicht

Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum

Das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum ist ein didaktisches Praktikum in Ihrer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung. Es findet während der nicht vorlesungsfreien Zeit statt und umfasst mindestens 4 Wochenstunden für die Dauer von zwei Semestern. Das Praktikum steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen. Sie werden mit den förderschwerpunktspezifischen und fächerspezifischen Arbeitsweisen vertraut gemacht und bereiten unterrichtliche Vorhaben vor.

Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum

Das zusätzliche studienbegleitende Praktikum absolvieren Sie im Rahmen Ihrer als Qualifizierungsstudium gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung. Auch hier bietet die Universität ein begleitendes Seminar an.

Dies sind die vorgeschriebenen Praktika für das Lehramt für Sonderpädagogik. Weitere Informationen zu den einzelnen Praktika und den Nachweisen finden Sie in der Broschüre des Kultusministeriums und auf den Webseiten des Praktikumsamts.