So begradigen Sie Ihr Grundstück – Kosten und Genehmigung

So begradigen Sie Ihr Grundstück – Kosten und Genehmigung

Möchten Sie auf Ihrem Grundstück eine ebene Fläche schaffen? Dann stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Wahl, die mit unterschiedlichen Kosten verbunden sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Kosten, die Genehmigung und die verschiedenen Optionen.

Warum Sie Ihr Grundstück oder Ihren Hang begradigen sollten

Egal ob Sie eine Garage oder eine Unterstellmöglichkeit für Ihr Auto planen – wenn Ihr Grundstück abschüssig oder uneben ist, müssen Sie den Untergrund so gestalten, dass er möglichst eben ist. Auf einer flachen Fläche lässt sich eine Garage oder ein Carport am einfachsten errichten. Besonders bei einem Carport aus Holz, der eine spezielle Dachkonstruktion besitzt, ist eine ebene Fläche wichtig, damit das Regenwasser abgeleitet werden kann. Die Auswahl an Carports ist groß, daher ist der Kauf des richtigen Carports umso bedeutender.

Die Möglichkeiten zur Begradigung Ihres Grundstücks

Wenn Sie Ihr Grundstück begradigen möchten, um beispielsweise die Basis für ein Gartenhausfundament zu schaffen, müssen Sie entweder an einer Stelle Erdreich entfernen oder an einer anderen Stelle hinzufügen. Bei Grundstücken in Hanglage gestaltet sich die Situation etwas komplizierter.

Einschnitt in den Hang

Die effektivste Methode, um auf einem Hanggrundstück eine ebene Fläche zu schaffen, besteht darin, einen Einschnitt in den Hang vorzunehmen. Dabei wird der Hang senkrecht abgetragen. Gleichzeitig wird Erdreich zur Talseite hin aufgeschüttet, um eine ebene Fläche zu schaffen. Diese Erdarbeiten sind umfangreich und daher mit höheren Kosten verbunden. Die endgültigen Kosten hängen vom ausführenden Bauunternehmen, der Anzahl der benötigten Arbeiter und den erforderlichen Maschinen ab. Der Zustand des Bodens spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Bei solch umfangreichen Arbeiten ist es sinnvoll, Architekten oder Bauingenieure einzubeziehen.

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Eine weitere optisch ansprechende Methode, ein Grundstück zu begradigen, besteht darin, Terrassen anzulegen. Hierbei beginnen Sie am untersten Punkt des Abhangs und errichten eine Basisbarriere mit einer stabilen Steinmauer.

Nivellierung durch Anlegen von Terrassen am Hang

Es ist wichtig, auf die Statik zu achten, da die untere Mauer letztendlich den gesamten Hang stützen muss. Sobald die Mauer fertiggestellt ist, verwenden Sie das Erdreich des Hanges, um eine ebene Fläche bis zur Mauer zu schaffen. Die Breite der Terrasse liegt im Ermessen des Grundstückseigentümers.

Am hinteren Ende der neu entstandenen Terrasse errichten Sie eine weitere Mauer, hinter der Sie erneut eine ebene Fläche mit dem darunterliegenden Erdreich anlegen. Auf diese Weise können Sie sich schrittweise nach oben arbeiten, bis Sie beispielsweise die Höhe der Haus-Terrasse erreichen. Auf den einzelnen Terrassen können verschiedene Arten von Beeten angelegt werden.

Informieren Sie sich vor der Begradigung über notwendige Genehmigungen

Das Begradigen eines Grundstücks ist nicht einfach erlaubt. Insbesondere bei größeren Erdarbeiten können rechtliche Vorschriften zu beachten sein. Mögliche Vorgaben sind:

  • § 909 BGB: Dieser Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet allgemein Grundstücksvertiefungen, die die Stabilität eines Nachbargrundstücks gefährden könnten. Bei Schäden aufgrund solcher Vertiefungsarbeiten besteht möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Es gibt Gerichtsurteile zu § 909 BGB.
  • Bauordnungsrecht: Dieses basiert auf dem Prinzip, dass Grundstücke möglichst unverändert bleiben sollten. Abweichungen von diesem Prinzip sind genehmigungspflichtig.
  • Landesbauordnungen: Sie stellen Abgrabungen oder Aufschüttungen als bauliche Anlagen dar, für die eine entsprechende Baugenehmigung erforderlich ist.
  • Bebauungsplan: Er kann Grenzen für die Begradigung eines Grundstücks setzen, beispielsweise indem er die Höhenlage vorgibt.
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Nicht jede Kleinigkeit auf dem Grundstück erfordert jedoch eine Genehmigung. Beispielsweise ist für die Beseitigung kleiner Unebenheiten keine Genehmigung erforderlich. Wenn Sie Ihr Grundstück begradigen möchten, sollten Sie sich jedoch unbedingt vor Beginn der Arbeiten über die Zulässigkeit informieren. Zuständig ist in der Regel die Baubehörde, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet.

Der Schutz von Nachbargrundstücken kann zusätzliche Kosten verursachen

Umfangreiche Erdarbeiten auf einem von anderen Grundstücken umgebenen Gelände können zu einer Destabilisierung des Bodens auf den Nachbargrundstücken führen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber strenge Vorschriften zum Schutz der Nachbarn erlassen. Grundsätzlich müssen Hangflächen auf einem Grundstück, die begradigt werden sollen, immer durch geeignete Stützmaßnahmen gesichert werden. Dadurch wird das Abrutschen von Erdreich und die Unterspülung des Hangs verhindert. Solche Stützmaßnahmen können in Form von Trockenmauern, Mauern aus Pflanzringen oder Schwergewichtsmauern (an besonders langen und steilen Hängen) ausgeführt werden.

Es ist rechtlich nicht abschließend geklärt, wer die Kosten für solche Stützmaßnahmen tragen muss. Der ursprüngliche Geländeverlauf ist entscheidend, denn normalerweise ist derjenige dafür verantwortlich, der ein natürlichen Hang auf seinem Grundstück hat.

Die Kosten beim Begradigen eines Grundstücks

Für das Begradigen eines Grundstücks fallen in der Regel Kosten an. Besonders wenn umfangreiche Erdarbeiten erforderlich sind, sollten Sie mit Kosten rechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie diese Arbeiten nicht selbst mit Schaufel und Schubkarre durchführen, sondern sie einem professionellen Gartenbauunternehmen überlassen.

Für das Beauftragen von Profis für Aushubarbeiten können Kosten zwischen 25 und 50 Euro pro Kubikmeter anfallen. Der wichtigste Einflussfaktor ist hier die Bodenqualität. Bei größeren Grundstücken können die Gesamtkosten zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen.

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Die Begradigung eines Grundstücks durch Terrassierung

Wenn zur Bodenbegradigung eine Terrassierung des Grundstücks durchgeführt wird, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen, da die Stützmauern der Terrassen das dahinterliegende Erdreich stützen müssen, damit es nicht abrutscht. Die Kosten für eine solche Mauer können je nach Material zwischen 400 und 600 Euro pro Quadratmeter liegen. Bei einer eventuell erforderlichen Baugenehmigung ist insbesondere die Mauerhöhe wichtig.

In Baden-Württemberg zum Beispiel sind Stützmauern bis zu einer Höhe von 2 Metern nicht genehmigungspflichtig. Bei der Terrassierung ist es außerdem wichtig, dass die Stabilität der angrenzenden Grundstücke durch die geplanten Erdarbeiten nicht beeinträchtigt wird. Um dies zu verhindern, können zusätzliche und oft teure Zusatzarbeiten erforderlich sein.

Kosten nach der Begradigung

Neben den Kosten für die Begradigung fallen weitere Ausgaben an, da das Grundstück nach der Nivellierung neu gestaltet werden muss. Wenn Sie sich mit einer einfachen Rasenfläche zufrieden geben, entstehen nur geringe Kosten für das Saatgut. Wenn Sie jedoch eine umfangreichere Bepflanzung mit verschiedenen Blumen, Sträuchern oder Hecken wünschen, können je nach Grundstücksgröße und Art der Pflanzen Kosten von mehreren hundert Euro anfallen.

Wenn eine aufwendige Gartengestaltung geplant ist und ein Landschaftsgärtner beauftragt werden soll, können die Kosten schnell mehrere tausend Euro betragen. In diesen Kosten sind jedoch alle Arbeiten, einschließlich Planung, Durchführung, Material, Personalkosten und benötigte Werkzeuge oder Maschinen enthalten.

Wichtiger Tipp: Holen Sie vorher verschiedene Angebote ein

Wenn Sie Ihr Grundstück begradigen möchten, sollten Sie dies idealerweise bereits bei den Planungen im Rahmen eines Hausbaus berücksichtigen. Eine Begradigung nach Fertigstellung des Gebäudes kann logistische und statische Probleme verursachen.

Um die Kosten im Blick zu behalten, empfiehlt es sich, verschiedene Angebote von Fachbetrieben einzuholen und die enthaltenen Leistungen miteinander zu vergleichen. Auf diese Weise können Sie das kostengünstigste und beste Angebot auswählen und das entsprechende Unternehmen mit den Arbeiten beauftragen.