Stellen Sie sich vor, Sie haben sich bei über 50 Kindertagesstätten angemeldet und warten immer noch auf eine Zusage. Die Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind gestaltet sich schwierig und Sie sind besorgt, dass Sie Ihren Job kündigen müssen, wenn Sie keinen Platz finden. Leider ist diese Situation keine Seltenheit. Überall in Deutschland fehlen Kinderbetreuungsplätze, und Schätzungen zufolge sind es etwa 300.000 Plätze. Der Mangel an Ausbau und Fachkräftemangel sind die Hauptursachen für dieses Dilemma. Dabei haben Kinder seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Viele Eltern wissen jedoch nicht, wie man diesen Anspruch geltend macht und was zu tun ist, wenn man trotz Anspruch keinen Platz erhält.
Die wichtigsten Infos zum Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz
Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege besteht ab dem 1. Lebensjahr des Kindes. Wenn die Eltern erwerbstätig, arbeitsuchend oder in einer Ausbildung sind, kann der Anspruch bereits ab einem früheren Zeitpunkt bestehen. Ab dem 3. Lebensjahr besteht der Anspruch nur noch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte und nicht mehr in der Tagespflege.
Betreuungsumfang
Der genaue Betreuungsumfang in der Kindertagesstätte richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Arbeitszeiten der Eltern, einschließlich der Fahrzeiten zum Arbeitsplatz, sind in der Regel maßgeblich.
Öffentlich geförderte Kitas
Der Rechtsanspruch gilt nur für Plätze in öffentlich geförderten Kindertagesstätten und nicht für private Einrichtungen.
Anspruchsinhaber
Der Anspruch auf Betreuung wird vom Kind geltend gemacht, jedoch stellen die Eltern den Antrag als gesetzliche Vertreter. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel die Jugendämter, sind gesetzlich verpflichtet, die Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz zu unterstützen.
Bewerbungen versenden
Parallel zur Geltendmachung des Rechtsanspruchs bei der zuständigen Stelle sollten Sie sich auch direkt bei möglichen Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen bewerben. In einigen Städten und Gemeinden vergeben die Einrichtungen nur direkt die Betreuungsplätze. Achten Sie darauf, dass die Bewerbungen frühzeitig, also 5-9 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn, erfolgen.
Entscheidungsträger
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen über den Antrag entscheiden. Falls der Antrag abgelehnt wird oder der ihnen zugewiesene Betreuungsplatz nicht in der Nähe des Wohnorts liegt, können Sie rechtliche Mittel wie das Widerspruchs- und Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Schadensersatz fordern
Eltern können zusätzlich Schadensersatzansprüche gegenüber dem Jugendamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Verdienstausfälle, die entstehen, weil die Eltern nicht wie geplant arbeiten können.
Kosten für Ersatzbetreuung erstatten lassen
Wenn das Jugendamt keinen Betreuungsplatz zuweisen kann, können sich die Eltern die Kosten für eine Ersatzbetreuung, beispielsweise durch einen Babysitter oder Verwandte, erstatten lassen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Amt die genaue Vorgehensweise, wie beispielsweise den Abschluss eines Betreuungsvertrags.
Einvernehmliche Lösung suchen
Bevor Sie eine Klage einreichen, sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Jugendamt zu finden. Dabei können Themen wie Kostenerstattung oder vorübergehende Zuweisung eines Kitaplatzes besprochen werden.
Über Sandra Runge
Sandra Runge ist Expertin auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung und unterstützt Eltern bei der Suche nach einem Kitaplatz. Mit ihrem fundierten Wissen und ihrer Erfahrung hilft sie Eltern dabei, ihren Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz effektiv geltend zu machen.
Mit diesen Tipps und Informationen haben Sie gute Chancen, einen Kitaplatz für Ihr Kind zu erhalten. Lassen Sie sich nicht entmutigen und nutzen Sie Ihre Rechte als Eltern!