So einfach geht’s: E wie einfach kündigen

So geht's: E wie einfach kündigen

Der Energieanbieter E wie einfach bietet deutschlandweit Strom und Gas für Privat- und Gewerbekunden an. Als Tochterunternehmen der E.ON AG wurde es 2007 als Diskont-Anbieter mit flexiblen und einfachen Tarifen gegründet. Die kundenfreundlichen AGBs des Unternehmens wurden mehrfach ausgezeichnet. Wenn Sie aus irgendeinem Grund mit dem Energieunternehmen unzufrieden sind und kündigen möchten, erklären wir Ihnen hier, wie und wann Sie dies am besten tun können.

Bei E wie einfach kündigen

Wenn Sie Ihren Fitnessstudio-Vertrag oder Ihren Netflix-Vertrag kündigen, müssen Sie verschiedene Fristen und Besonderheiten beachten. Das ist bei E wie einfach nicht anders. Deshalb erklären wir Ihnen hier, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie Sie am besten Ihre Kündigung mitteilen. Wenn Sie beim Energieanbieter aus Köln kündigen möchten, können verschiedene Gründe dafür vorliegen.

  1. Der bezogene Tarif passt nicht mehr: Wenn Sie neue elektronische Geräte zu Hause haben oder Zuwachs bekommen haben, müssen Sie nicht automatisch kündigen, wenn Sie mit E wie einfach zufrieden sind. Schauen Sie sich jedoch genau an, ob Ihr Tarif zu Ihren neuen Bedürfnissen passt.

  2. Sie ziehen um: Wenn Sie umziehen, können Sie Strom und Gas weiterhin von E wie einfach beziehen. Der Energieanbieter bietet seine Tarife deutschlandweit an.

  3. Sie wollen Ihren Anbieter wechseln: Wenn Sie einen Anbieter gefunden haben, der besser zu Ihnen passt, oder wenn Sie absolut unzufrieden mit E wie einfach sind und den Energieanbieter so schnell wie möglich verlassen möchten, beachten Sie die Vertragsbedingungen Ihres Vertrags, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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Beschwerden an E wie einfach? Sie können sich an den E wie einfach Kundenservice wenden. Die Mitarbeiter beraten Sie gerne weiter und finden bestimmt eine Lösung für Ihre Anliegen.

E wie einfach kündigen – Wie & Wann

Bei der Kündigung eines Vertrages kann es sich entweder um eine ordentliche Kündigung oder um eine Sonderkündigung handeln. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie bestimmte Vertragslaufzeiten und Fristen einhalten. Die Kündigungsfrist beträgt bei jedem Tarif 1 Monat vor Vertragsende. Wenn Sie diese Frist verpassen, kann es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen.

Wenn Sie außerhalb der Kündigungsfristen kündigen möchten, muss ein besonderer Grund vorliegen. Um eine Sonderkündigung rechtswirksam zu machen, müssen Sie nachweisen können, dass die laufenden Vertragsverhältnisse für Sie nicht weiterhin zumutbar sind. Generell werden folgende Fälle als Sonderkündigungsrecht akzeptiert:

  • Unangekündigte Preiserhöhung
  • Umzug
  • Todesfall
  • Nicht erbrachte Leistungen

Wenn es sich um einen Anbieterwechsel handelt, übernimmt der neue Energieanbieter normalerweise die Kündigung für Sie. Es ist jedoch ratsam, dies selbst in die Hand zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Fristen eingehalten werden. Wenn Sie Hilfe bei einem Anbieterwechsel benötigen, können Sie sich auf unsere Mitarbeiter von Energiemarie verlassen. Unter 0893 8038 895 erhalten Sie alle Antworten auf Ihre Fragen. Egal ob Sonderkündigung oder ordentliche Kündigung innerhalb der Fristen, Ihre Kündigung sollte auf jeden Fall schriftlich bei E wie einfach eingehen. Mit einer schriftlichen Kündigung haben Sie einen Nachweis, den Sie gegebenenfalls vorlegen können. Ihr Kündigungsschreiben können Sie wie folgt einreichen:

📝E wie einfach Kündigungsmuster

Damit die Kündigung problemlos vollzogen wird, nutzen Sie am besten dieses Kündigungsmuster. Füllen Sie es einfach mit Ihren Daten aus und schicken Sie es ab. Die folgenden Daten müssen Sie kennen:

  • Name und Adresse
  • Vertragsnummer & Zählernummer
  • Kundennummer
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Bei der Bestätigung der Kündigung sollten Sie jedoch Geduld haben – laut Kundenbewertungen benötigt E wie einfach bis zu 21 Tage für eine Kündigungsbestätigung.

Sind Sie unsicher, ob Sie bei E wie einfach kündigen möchten, oder möchten Sie vielleicht erst einmal mit dem Energieanbieter sprechen? Sie können den Anbieter unter 0221 789 658 06 erreichen.

E wie einfach – Umzug

Ziehen Sie in eine neue Wohnung? Eine Kündigung ist nur dann notwendig, wenn Sie ins Ausland ziehen. E wie einfach verpflichtet Sie innerhalb der Erstlaufzeit, Ihren Strom und Gas weiterhin zu beziehen bzw. in die neue Wohnung mitzunehmen, soweit dies möglich ist. Sollten Sie außerdem eine Neu- oder Bestandskundenprämie genießen, kann der Energieanbieter Sie dazu verpflichten, den preislichen Unterschied zu zahlen. Um Ihren Umzug bei E wie einfach mitzuteilen, müssen Sie lediglich unter 0221 789 658 06 anrufen. Wenn Sie außerdem Ihr E wie einfach Login nutzen, können Sie den bequemen Umzugsservice verwenden. Die Mitarbeiter übernehmen den gesamten Vorgang für Sie. Dabei sollten Sie folgende Informationen parat haben:

  • Persönliche Daten
  • Ein- und Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Kontonummer
  • Zählerstand der alten Wohnung
  • Neue Lieferadresse

Damit alles reibungslos geplant werden kann, empfiehlt E wie einfach, den Umzugsservice des Energieanbieters mindestens 4 Wochen vor dem Umzug zu nutzen. Die Nutzung des Umzugsservices von E wie einfach bringt außerdem Prämiengutscheine von Zattoo und congstar, die Ihnen den Einzug in die neue Wohnung verschönern können. Die Gutscheine werden separat von der Rechnung per Post verschickt und können sofort nach Erhalt eingelöst werden, auch wenn Sie noch nicht umgezogen sind. Achten Sie darauf, dass der aktuelle Tarif beim Umzug in das neue Zuhause mit der restlichen Vertragsbindung fortgesetzt wird. Andernfalls sind Sie im Nachhinein viel länger an den Energieanbieter gebunden als geplant.

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