Sie haben eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und möchten den Rückkaufswert erhöhen? Der Rückkaufswert einer Rentenversicherung ist der Wert, den Sie erhalten, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Rückkaufswert maximieren können.
Rückkaufswert bei Abschluss zwischen 1994 und 2007
Wenn Sie Ihren Vertrag zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen haben, gelten spezielle Einschränkungen für Versicherungsunternehmen. Laut Bundesgerichtshof (BGH) stehen Ihnen bei einer Kündigung mindestens 50 Prozent Ihrer eingezahlten Beiträge als Rückkaufswert zu. Die Versicherung darf nur die laufenden Verwaltungskosten abziehen, nicht jedoch die Abschluss- und Vertriebsgebühren.
Rückkaufswert bei Abschluss ab 2008
Private Rentenversicherungen, die ab 2008 abgeschlossen wurden, unterliegen anderen Bedingungen. Der Rückkaufswert wird nach einer bestimmten Formel berechnet, und es kann auch ein Stornoabzug vorgenommen werden. Allerdings muss dieser Abzug im Vertrag vereinbart und angemessen sein.
Rückkaufswert bei fondsgebundenen Rentenversicherungen
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen hängt das Wachstum Ihres Vermögens von der Kursentwicklung der ausgewählten Fonds ab. Bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, muss der Rückkaufswert mindestens die Hälfte des gesamten Fondsguthabens betragen, wobei nur Verwaltungskosten abgezogen werden dürfen. Bei Verträgen ab 2008 wird der aktuelle Börsen- oder Marktwert, abzüglich aller Kosten und möglicher Stornoabschläge, berücksichtigt.
Gründe für die vorzeitige Auflösung einer Rentenversicherung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen ihre Rentenversicherung vorzeitig auflösen möchten. Ein häufiger Grund ist die finanzielle Notwendigkeit, wenn sie schnell auf liquide Mittel angewiesen sind. Negative Folgen der Niedrigzinspolitik oder unerwartet schlechte Fondsentwicklungen können ebenfalls zur vorzeitigen Auflösung führen. Auch die Suche nach alternativen Anlagemöglichkeiten oder negative Erfahrungen im eigenen Umfeld können ausschlaggebend sein.
Der Widerruf als Alternative
Bevor Sie Ihre Rentenversicherung kündigen, sollten Sie den Widerruf in Betracht ziehen. Durch den Widerruf umgehen Sie alle Vorgaben, die bei einer Kündigung gelten. Der Versicherer muss Ihnen alle eingezahlten Beiträge zurückerstatten, sowie die Zinsen und Erträge, die mit Ihrem Vermögen erwirtschaftet wurden. Allerdings müssen die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht erstattet werden.
Rechtlicher Hintergrund: Die BGH-Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung festgestellt, dass bestimmte Regelungen zur Belehrung über das Widerrufsrecht europarechtswidrig sind. Dadurch besteht auch bei bereits gekündigten Verträgen die Möglichkeit, eine Rückabwicklung zu erreichen.
Wie Sie Ihren Anspruch beim Widerruf durchsetzen
Um Ihren Anspruch beim Widerruf durchzusetzen, sollten Sie die Widerrufsbelehrung auf Fehler prüfen lassen. Wenn Fehler vorliegen, können Sie den Widerruf außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen. Bei erfolgreicher Durchsetzung fällt bei helpcheck nur ein Honorar an, wenn Sie einen Mehrwert im Vergleich zur Kündigung erhalten.
Das Wichtigste ist, Ihre Rentenversicherung rechtlich prüfen zu lassen. Kontaktieren Sie die Hilfe der helpcheck-Kooperationsanwälte, um Ihre Rentenversicherung genau zu analysieren und Unterstützung bei der Auflösung des Vertrags zu erhalten. Denken Sie daran, dass der Rückkaufswert der Rentenversicherung nur bei einer Kündigung eine wesentliche Rolle spielt, während er beim Widerruf keine Bedeutung hat. Überlegen Sie gut, welche Option für Sie die beste ist, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.