Wenn Sie als Mieter:in Ihre jährliche Heizkostenabrechnung erhalten, kann es sein, dass diese nicht korrekt nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt wurde oder fehlerhaft ist. Um Ihnen dabei zu helfen, teure Fehler zu erkennen, haben wir einige Tipps für Sie.
Überprüfen Sie den Heizspiegel
Der Heizspiegel zeigt den Verbrauch und die damit verbundenen Kosten für Heizenergie verschiedener Gebäude in Deutschland im Jahr 2022. Wenn Ihr Verbrauch oder die Kosten im roten Bereich liegen, kann dies auf den Sanierungszustand Ihres Gebäudes hinweisen. Möglicherweise sind größere Sanierungen sinnvoll, um den Energieverbrauch zu senken. Zusätzlich können Sie Ihren Energiebedarf reduzieren, indem Sie Ihr Heizverhalten anpassen.
Bitte beachten Sie, dass die Daten im Heizkostenspiegel den Stand des vorangegangenen Jahres widerspiegeln.
Hilfsmaßnahmen des Staates in der Energiekrise
Der Gesetzgeber hat Soforthilfe-Maßnahmen wie die Dezember-Soforthilfe und die Wärme- und Gaspreisbremse beschlossen, die sich auch auf Heizkostenabrechnungen auswirken können. Hier sind die Auswirkungen im Detail:
Dezember-Soforthilfe
Im Rahmen der Dezember-Soforthilfe wurden Energieversorger von Gas und Fernwärme verpflichtet, für den Monat Dezember 2022 auf Abschlagszahlungen zu verzichten. Die genauen Entlastungen werden im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung des Vermieters oder der Vermieterin berücksichtigt. Wenn Sie seit Frühjahr 2022 erhöhte Abschläge gezahlt haben, sollten Sie im Dezember von der Erhöhung befreit worden sein. Eine ähnliche Regelung gilt auch für Gas-Neuverträge, jedoch nicht für Fernwärmekunden. In diesen Fällen können Sie Ihre Miete entsprechend kürzen oder den Betrag von der Vermieterin oder dem Vermieter einfordern.
Wärme- und Gaspreisbremse
Die Wärme- und Gaspreisbremse ist seit dem 1. März 2023 in Kraft und wirkt rückwirkend auch für Januar und Februar 2023. Diese Preisbremsen begrenzen die Preise für einen Teil des Energieverbrauchs. Vermieter:innen müssen die Entlastung durch die Preisbremse in der Betriebskostenabrechnung an die Mieter:innen weitergeben. Die konkrete Anpassung hängt davon ab, ob es bereits im Jahr 2022 eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung gab. In den Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen sollte ersichtlich sein, dass die staatlichen Hilfsleistungen berücksichtigt wurden. Um dies nachzuvollziehen, sollten Sie Einsicht in die Rechnungsunterlagen des Energieversorgers nehmen.
Regelungen der novellierten Heizkostenverordnung
Mit Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung zum 1. Dezember 2021 wurden Umrüst-, Nachrüst- und Informationspflichten eingeführt. Wenn Vermieter:innen gegen diese Vorgaben verstoßen, kann ein Kürzungsrecht für Mieter:innen bestehen. Beachten Sie jedoch, dass die Heizkostenverordnung nicht für von Vermieter:innen selbst bewohnte Zweifamilienhäuser gilt.
Hier sind die wichtigsten Punkte der novellierten Heizkostenverordnung:
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Fernablesung: Heizkostenverteiler und Zähler, die nach dem 1. Dezember 2021 installiert wurden, müssen digital aus der Ferne ablesbar sein. Bestehende Messgeräte müssen in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.
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Informationspflichten: Seit Januar 2022 müssen monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen für Wohneinheiten mit fernablesbaren Messgeräten bereitgestellt werden. Die Informationen müssen den Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden sowie einen Vergleich mit dem Vormonat und dem Vorjahresmonat enthalten. Die Jahresabrechnungen müssen zudem Informationen zum Brennstoffmix und einen Vergleich des aktuellen Energieverbrauchs mit dem Vorjahresverbrauch enthalten.
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Kürzungsrecht: Bei Verstößen gegen die novellierten Vorgaben kann ein Kürzungsrecht in Höhe von 3 Prozent bestehen.
Die Heizkostenabrechnung verstehen
Vermieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch richtet. Dies soll den eigenen Energiekonsum transparent machen und zu einem sparsamen Verbrauch anregen. Wenn diese Regelungen jedoch nicht konsequent umgesetzt werden und beispielsweise die Gesamtkosten pauschal nach der Wohnfläche verteilt werden oder Mieter:innen für leerstehende Wohnungen im Gebäude zahlen müssen, können Sie dagegen vorgehen.
Achten Sie auf diese Punkte und überprüfen Sie Ihre Heizkostenabrechnung sorgfältig. Bei Zweifeln oder Unstimmigkeiten können Sie sich an einen Experten oder eine Expertin wenden, um teure Fehler zu erkennen und zu korrigieren.