Wer sein Fahrzeug exportieren möchte, muss einige Kriterien bezüglich der zollamtlichen Bestätigungen und der steuerrechtlichen Gegebenheiten beachten. Zudem muss das richtige Kennzeichen für die Belange des Exports beantragt werden.
Der Auto Export – Von der Ausfuhranmeldung bis zum internationalen Zulassungsschein
Bevor Sie Ihren Auto Export rechtlich abgesichert durchführen können, stehen einige Behördengänge an. Wenn Sie beispielsweise ein in Deutschland erworbenes und genutztes Fahrzeug in ein Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft exportieren möchten, benötigen Sie eine sogenannte Ausfuhranmeldung. Diese Anmeldung kann auch mündlich erfolgen, solange der Wert des zu exportierenden Autos nicht unter 1.000 Euro liegt. Die Ausfuhrerklärung dient dem statistischen Bundesamt zur Erfassung der Warenströme im EU-Warenverkehr und ermöglicht eine bessere Kontrolle der Exportbestimmungen. Das Zollamt bestätigt den Export des Fahrzeugs jedoch nur, wenn ein Kaufvertrag sowie zuvor von der Kfz-Zulassungsstelle zur Verfügung gestellte Nummernschilder vorgelegt werden können. Zudem wird für Umsatzsteuerzwecke ein internationaler Zulassungsschein benötigt, falls die Reise in ein nichteuropäisches Land führt.
Falls es sich bei Ihrem Auto Export um einen Firmenwagen handelt, müssen Sie auch den entsprechenden Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung vorweisen.
Das Ausfuhrkennzeichen – Die beste Wahl für den Auto Export
Auch bei der Wahl des Kennzeichens ist eine vorausschauende Planung für einen reibungslosen Ablauf des Auto Exports von großer Bedeutung. Für den Antrag auf das Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I und II), Ihren Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls eine Vollmacht. Sie haben die Wahl zwischen einem Kurzkennzeichen, das für die inländische Überführung gedacht ist und höchstens im europäischen Ausland geduldet wird, sowie dem Ausfuhrkennzeichen, das explizit für den Auto Export vorgesehen ist und sich als die beste Option herausstellt. Das Ausfuhrkennzeichen zeichnet sich durch einen roten Balken an der rechten Seite aus, auf dem das Ablaufdatum von Kennzeichen und Versicherung vermerkt ist.
Weitere Unterlagen, die Sie für die Beantragung des Ausfuhrkennzeichens für den Auto Export benötigen, sind:
- Versicherungsdoppelkarten sowie die grüne Versicherungskarte
- Stilllegungsbescheinigung, falls das Fahrzeug bereits abgemeldet ist
- TÜV-Gutachten, falls das Fahrzeug stillgelegt ist
- Deutsche Bankverbindung für die Kfz-Steuer oder alternativ eine Steuererklärung, um das Geld vor Ort an das Finanzamt zu zahlen
Außerdem muss das Fahrzeug vor Ort zur Besichtigung bereitstehen, damit die Kfz-Zulassungsstelle bei Bedarf die Fahrgestellnummer überprüfen kann. Fahrzeuge, die vor weniger als vier Wochen eine Hauptuntersuchung hatten, sind von dieser Überprüfung ausgenommen. Beachten Sie auch, dass das Auto während des gesamten Auto Exports über einen gültigen TÜV verfügen muss. Bei der Beantragung können Sie eine Gültigkeitsdauer von 9 bis 15 Tagen oder 1 bis 12 Monaten wählen. Die Kfz-Steuer ist immer für den gesamten Monat zu entrichten. Das bedeutet, dass Sie auch für 30 Tage Steuern zahlen müssen, selbst wenn Sie das Kennzeichen nur 9 Tage benötigen.
Pflicht: Eine gültige Kfz-Versicherung für den Auto Export
Die Versicherung bestimmt die Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens für den Auto Export. Sie muss vor der Zulassung abgeschlossen werden und ist obligatorisch. Als Versicherungsnachweis dienen drei oder vier gelbe Karten sowie eine grüne Versicherungskarte. Auf der grünen Karte sind die Länder aufgeführt, in denen eine Deckungssumme und somit eine Versicherung gültig sind. Ist ein Land durchgestrichen, so besteht in diesem Land keine Haftpflichtversicherung. Diese kann jedoch an der Grenze des jeweiligen Landes erworben werden.
Jetzt sind Sie bestens informiert und können Ihren Auto Export problemlos durchführen. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, Ihr Fahrzeug in ein neues Abenteuer zu entführen!