Natürlich hofft jeder, der eine Rechtsschutzversicherung hat, dass er sie nicht benötigen wird. Aber dann passiert es doch: ein Verkehrsunfall, ein Streit mit den Nachbarn, Probleme mit dem Vermieter. Eine Rechtsschutzversicherung zu haben, ist dann wahrlich ein Segen: Sie müssen nicht lange überlegen, ob Sie sich einen Rechtsstreit auch leisten können. Doch gerade, weil wir an solche Ernstfälle meist nicht denken, sind viele Betroffene dann plötzlich unsicher: Wie schaltet man eigentlich die Rechtsschutzversicherung ein, und was zahlt diese genau? Welche Dokumente müssen vorgelegt werden? Wir geben Ihnen nützliche Praxis-Tipps für den Fall der Fälle.
Rechtsschutzversicherung einschalten – der erste Schritt
Grundsätzlich können Sie eine Rechtsschutzversicherung immer dann einschalten, wenn ein Rechtsstreit droht. Natürlich hängt alles von Ihrem Vertrag ab: In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist geregelt, für welche Fälle Ihr Rechtsschutz gilt. Denn neben Versicherungen, die für spezielle Teilbereiche – beispielsweise den Arbeitsrechtsschutz oder den Verkehrsrechtsschutz – abgeschlossen werden, gibt es auch Kosten, die die Versicherung nicht abdeckt. Nicht immer hat man diese Details Jahre nach Abschluss der Versicherung noch im Kopf – darum sollte der erste Schritt der Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sein. Alternativ können Sie natürlich auch einfach direkt bei der Versicherung anrufen und nachfragen.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung und was nicht?
Einige Kosten sind üblicherweise durch den Rechtsschutz abgedeckt. Dazu gehören die Anwaltskosten – jedenfalls soweit diese nach der gesetzlichen Gebührenverordnung festgelegt sind -, die Kosten für einen Gerichtsvollzieher sowie Sachverständige oder Zeugen, die für den Prozess unabdingbar sind und für die ebenfalls weitere Kosten entstehen. Bei Strafsachen kann ggf. auch eine Kaution gestellt werden, die dann als Darlehen gewährt wird.
Natürlich zahlt aber eine Rechtsschutzversicherung nicht alles. Wer etwa eine Bank überfällt und erwischt wird, kann sich nicht auf seinen Rechtsschutz freuen, denn: Vorsätzlich begangene Taten oder ggf. auch grob fahrlässige Handlungen sind nicht vom Leistungsspektrum abgedeckt. Während die Frage des Vorsatzes noch vergleichsweise einfach zu klären ist, ist die Frage der groben Fahrlässigkeit natürlich auch immer eine Frage der rechtlichen Einschätzung und muss erst geklärt werden.
Ebenfalls nicht übernommen werden Geldbußen bzw. Geldstrafen sowie bestimmte Verfahrensarten; dazu zählen Klagen vorm Bundesverfassungsgericht oder internationalen Gerichtshöfen. Obacht ist auch zu geben, wenn Sie gerade erst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben: Kosten für Fälle, die sich vor Versicherungsbeginn abzeichneten oder die binnen drei Monate nach Versicherungsbeginn eintreten, werden nur von einer Rechtsschutzversicherung mit Sofortschutz übernommen.
Rechtsschutzversicherung in der Praxis
Die Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen ist nicht besonders schwierig:
Zunächst einmal müssen Sie die Versicherung über den Fall in Kenntnis setzen. Dazu wenden Sie sich am besten telefonisch an einen Berater bzw. die Hotline der Versicherung. Dann erfolgt eine erste telefonische Beratung durch einen Fachanwalt, der prüft, wie aussichtsreich ein Verfahren in Ihrem Fall ist. Selbstverständlich informiert Sie die Versicherung auch über alles, was Sie an Dokumenten einreichen sollten.
Im nächsten Schritt kontaktiert die Versicherung die Gegenpartei und versucht, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Nur, wenn diese nicht gelingt, kommt der Fall vor Gericht. Letztlich kümmert sich aber die Versicherung für Sie um die meisten Dinge – Sie müssen lediglich die Informationen bereithalten oder bereitstellen, die Ihr Rechtsbeistand benötigt.
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