So funktioniert die Lohn- und Gehaltsabrechnung: Gehaltsabrechnung richtig lesen und prüfen

So funktioniert die Lohn- und Gehaltsabrechnung: Gehaltsabrechnung richtig lesen und prüfen

Die Gehaltsabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil deines Arbeitsverhältnisses. Sie gibt dir Auskunft über den Aufbau deines Gehalts, die Abzüge, die vorgenommen wurden, und zeigt dir, wie viel du letztendlich netto verdienst. In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Gehaltsabrechnung richtig verstehst und prüfst.

Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung: Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe “Gehaltsabrechnung” und “Lohnabrechnung” oft synonym verwendet. Es gibt jedoch einen offiziellen Unterschied zwischen den beiden Begriffen. Als Mitarbeiter ist dieser Unterschied für dich in der Regel zweitrangig, da dich beide Abrechnungen über die finanzielle Entlohnung informieren, die du für deine Arbeit erhältst. Der Arbeitgeber muss jedoch klar angeben, ob es sich um eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung handelt.

  • Lohnabrechnung: Du erhältst eine Lohnabrechnung, wenn dein Einkommen auf der Grundlage der tatsächlich im letzten Monat erbrachten Arbeitsstunden berechnet wird. Das bedeutet, dass du einen bestimmten Stundenlohn für jede geleistete Stunde erhältst. Da deine Arbeitsstunden nicht jeden Monat exakt gleich sind, ist auch dein Lohn unterschiedlich.
  • Gehaltsabrechnung: Bei einer Gehaltsabrechnung erhältst du jeden Monat einen festen Betrag von deinem Arbeitgeber. Dabei spielt es keine Rolle, ob du Überstunden geleistet hast oder aus anderen Gründen mehr oder weniger Stunden gearbeitet hast. Ein Gehalt richtet sich oft nach Tarifverträgen von Gewerkschaften und kann beispielsweise ein 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld vorsehen.

Gehaltsabrechnung: Bestandteile – das steht drin

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie eine Gehaltsabrechnung optisch und inhaltlich gestaltet sein muss. Die Gewerbeordnung schreibt jedoch vor, welche Informationen mindestens in deiner Gehaltsabrechnung enthalten sein müssen. Da viele Unternehmen ähnliche Software zur Erstellung von Gehaltsabrechnungen verwenden, sehen diese normalerweise ähnlich aus. Wichtig ist, dass du auf einen Blick erkennen kannst, wie viel Nettolohn du erhältst.

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Eine ordentliche Gehaltsabrechnung enthält mindestens folgende Informationen:

  • Vereinbarter monatlicher Brutto-Verdienst
  • Eventuelle Zuschläge, Zulagen oder geldwerte Vorteile/vermögenswirksame Leistungen
  • Sonstige Vergütungen, wie beispielsweise Sonderzahlungen
  • Art und Höhe der Abzüge
  • Etwaige Abschlagszahlungen und ausgezahlte Vorschüsse

Zusätzlich müssen gemäß der Entgeltbescheinigungsverordnung immer folgende Informationen angegeben werden:

  • Abrechnungszeitraum
  • Name, Anschrift und Versicherungsnummer deines Unternehmens
  • Dein Name, deine Anschrift und dein Geburtsdatum
  • Deine Steuerklasse und Steuernummer
  • Datum deines Beschäftigungsbeginns
  • Informationen über den Kirchensteuerabzug
  • Kinderfreibeträge
  • Mögliche Steuerfreibeträge und Steueranrechnungsbeträge

Die Abzüge in der Gehaltsabrechnung

Bevor du bei einem Unternehmen anfängst zu arbeiten, verhandelt ihr über dein zukünftiges Gehalt, das dann in deinem Arbeitsvertrag festgehalten wird. Der Betrag, den du vereinbart hast (Brutto-Gehalt), ist jedoch nicht das, was am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Dein Netto-Gehalt ist das Geld, das nach Abzug von Steuern, Versicherungsbeiträgen, Zuschlägen und gegebenenfalls weiteren Einbehalten übrig bleibt.

Folgende Abzüge findest du in deiner Gehaltsabrechnung:

Einkommenssteuer (Lohnsteuer)

Jeder in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer muss Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer hängt von zwei Faktoren ab: deinem Einkommen und deiner (Lohn-)Steuerklasse.

Es gibt sechs Steuerklassen:

  • Lohnsteuerklasse 1: alleinstehende Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse 2: alleinerziehende Arbeitnehmer
  • Lohnsteuerklasse 3: verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner in Steuerklasse 5 eingeordnet sind oder keinen Arbeitslohn erhalten
  • Lohnsteuerklasse 4: verheiratete Arbeitnehmer, die ein ähnlich hohes Einkommen haben
  • Lohnsteuerklasse 5: verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner in Steuerklasse 3 eingeordnet sind
  • Lohnsteuerklasse 6: für einen Zweit- oder Nebenjob (außer es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung)

Arbeitnehmern stehen bestimmte Grundfreibeträge zu, für die sie keine Einkommenssteuer bezahlen müssen. Steuern werden nur fällig, wenn das Einkommen diesen Betrag übersteigt. Der Grundfreibetrag betrug im Jahr 2017 pro Person 8.820 Euro. Verheiratete oder Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft können einen doppelten Freibetrag von 17.640 Euro geltend machen.

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Optional: Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag entfällt, wenn die Lohnsteuer unter 16.956 Euro (Einzelveranlagung) beziehungsweise 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen über diesen Grenzen greift eine Milderungszone, in der der Solidaritätszuschlag schrittweise auf den vollen Satz von 5,5 Prozent steigt. Ein Solidaritätszuschlag wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen mehr als 96.820 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 193.641 Euro (Verheiratete) beträgt.

Optional: Kirchensteuer

Die Höhe der Kirchensteuer findest du ebenfalls in deiner Gehaltsabrechnung. Diese Position entfällt, wenn du keiner anerkannten Kirchengemeinschaft angehörst oder keiner Konfession angehörst, die Kirchensteuer erhebt. Die Kirchensteuer ist direkt mit der Einkommens-/Lohnsteuer verbunden und beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent, in allen anderen Bundesländern neun Prozent.

Arbeitslosenversicherung

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Du zahlst einen Versicherungsbeitrag, wobei ein Höchstbetrag gilt. Ist dein Einkommen höher als diese Obergrenze, fällt für jeden weiteren Euro kein Versicherungsbeitrag mehr an. Insgesamt werden drei Prozent deines Bruttoeinkommens in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, wobei du und dein Arbeitgeber jeweils die Hälfte übernehmen.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ebenfalls eine Pflichtversicherung. Der Beitragssatz beträgt aktuell 18,7 Prozent deines Bruttolohns. Du und dein Arbeitgeber teilen sich diesen Beitrag, wobei jeder 9,35 Prozent zahlt. Auch hier gilt eine Höchstgrenze, die Beiträge zur Rentenversicherung fallen maximal für ein Einkommen in Höhe von 76.200 Euro (Westdeutschland) und 68.400 Euro (Ostdeutschland) an.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine weitere Pflichtversicherung im Rahmen der Sozialversicherungen. Der Beitrag beträgt 14,6 Prozent deines Bruttolohns für Vollzeitarbeitende. Dein Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags, sodass du und dein Arbeitgeber jeweils 7,3 Prozent zahlen. Ab 2015 können Krankenkassen jedoch Zusatzbeiträge erheben, die du alleine tragen musst.

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Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein zusätzlicher Bestandteil der Sozialversicherung und somit verpflichtend. Der Beitragssatz beträgt aktuell 2,55 Prozent deines Bruttoeinkommens. Du und dein Arbeitgeber teilen sich diese Kosten jeweils zur Hälfte. Bist du älter als 23 Jahre und hast keine Kinder, erhöht sich dein Beitragssatz auf 2,8 Prozent. In diesem Fall zahlst du 1,525 Prozent und dein Arbeitgeber 1,275 Prozent.

Gehaltsabrechnung: Was du prüfen solltest

Viele Arbeitnehmer werfen nur einen flüchtigen Blick auf ihre Gehaltsabrechnung, bevor sie in den Akten verschwindet. Es ist jedoch wichtig, dass du deine Gehaltsabrechnung zumindest grundlegend auf Richtigkeit prüfst. Denn auch hier können Fehler auftreten.

Folgende Punkte solltest du überprüfen:

  • Deine Personaldaten: Stimmen die angegebene Krankenkasse, dein Eintritts- und Geburtsdatum sowie dein Name und deine Adresse?
  • Deine Lohnsteuerklasse: Ist dir die richtige Lohnsteuerklasse zugeordnet? Stimmen die Freibeträge (z.B. Kinderfreibetrag) und deine Religionszugehörigkeit?
  • Urlaubsgeld: Wenn du im letzten Monat Urlaub hattest, ist das Urlaubsgeld korrekt aufgeführt?
  • Kirchensteuer: Wurde die Kirchensteuer korrekt berechnet?
  • Abgaben zur Sozialversicherung: Stimmen die Abgaben zur Sozialversicherung mit den Beitragssätzen überein?
  • Vermögenswirksame Leistungen: Sind eventuelle vermögenswirksame Leistungen berücksichtigt?
  • Bankverbindung: Stimmt deine Bankverbindung?

Was du tun kannst, wenn deine Gehaltsabrechnung nicht stimmt

Wenn du bei der Prüfung deiner Gehaltsabrechnung feststellst, dass Fehler enthalten sind, handelt es sich in den meisten Fällen um versehentliche Fehler. Am besten beanstandest du die Gehaltsabrechnung schriftlich und bittest um eine erneute Prüfung und Korrektur. Du musst dabei keine besondere Form wahren – teile einfach mit, was an deiner Lohnabrechnung falsch ist.

Du kannst eine fehlerhafte Gehaltsabrechnung grundsätzlich innerhalb von drei Jahren bemängeln. Nach dieser Frist gilt die Gehaltsabrechnung jedoch als verjährt. In der Praxis tritt diese Frist jedoch so gut wie nie in Kraft. Einerseits möchtest du nicht drei Jahre auf dein Geld warten, wenn dir zu wenig ausgezahlt wurde, andererseits enthalten viele Arbeitsverträge Ausschlussfristen, die die Frist verkürzen.

Gib deinem Arbeitgeber rund 14 Tage Zeit, um eine Korrektur durchzuführen.