So gehen Sie mit 63 in Rente: Kündigen oder Aufhebungsvertrag?

So gehen Sie mit 63 in Rente: Kündigen oder Aufhebungsvertrag?

Mit 63 Jahren in Rente gehen? Das ist möglich, doch es gibt einige Dinge zu beachten. Wer angestellt ist, muss seinen Arbeitsvertrag auflösen, um in Rente gehen zu können. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit 63 in Rente gehen möchten.

Abschläge bei vorzeitiger Rente

Entscheiden Sie sich für eine vorzeitige Rente, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nicht mehr. Der Jahrgang 1958 kann erst mit 64 und der Jahrgang 1964 sogar erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Was genau bedeuten Abschläge? Abschläge werden pro Monat früherem Rentenbeginn berechnet. Für jeden Monat fallen 0,3 Prozent Abschläge an. Zum Beispiel bedeutet dies für 1964 Geborene einen Abschlag von 14,4 Prozent, für 1955 Geborene 9,9 Prozent und so weiter. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie genau berechnen lassen, wie hoch Ihre Abschläge wären.

Rente mit oder ohne Abschläge?

Um mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können, müssen Sie 45 Wartejahre vorweisen können. Diese Zeiten werden für Renten angerechnet und entsprechen genau 540 Monaten (45 x 12). Zudem müssen Sie vor 1952 in Rente gegangen sein. Das sind die sogenannten “besonders langjährig Versicherten”. Der Geburtsjahrgang 1956 kann erst mit 63 Jahren plus 8 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, der Jahrgang 1958 mit 64 Jahren, der Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und 4 Monaten, der Jahrgang 1961 mit 64 Jahren und 6 Monaten und der Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren. Erwerbsgeminderte sind von dieser Altersgrenze ausgenommen. Auch wenn Sie die 45 Versicherungsjahre zusammen haben, müssen Sie bis zur Altersgrenze arbeiten.

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Kündigen oder Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, müssen Sie selbst aktiv werden. Die Rente gibt es nur auf Antrag. Sie haben die Wahl zwischen Kündigen oder einem Aufhebungsvertrag. Beim Kündigen müssen Sie die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen einhalten. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag genau prüfen, insbesondere in Bezug auf die Kündigungsfristen. Beachten Sie auch, dass die Rente mit 63 keine automatische “Regelaltersrente” ist und das Arbeitsverhältnis nicht automatisch endet. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag, der häufig auf Tarifverträgen basiert.

Falle vermeiden: Richtig informieren

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Kriterien für eine vorzeitige Rente erfüllen. Wenn Sie einen Antrag stellen, der nicht alle Voraussetzungen erfüllt, wandelt die Rentenversicherung diesen automatisch in eine Rente für langjährig Versicherte um, ohne Sie zu informieren. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab bei der Rentenberatung zu informieren. Klären Sie alle Fragen im Voraus, um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Schritte unternehmen.

Mit 63 vorzeitig in Rente zu gehen ist möglich, erfordert jedoch eine gute Planung und das Wissen über die individuellen Voraussetzungen. Entscheiden Sie sich für die passende Option, Kündigen oder Aufhebungsvertrag, und achten Sie auf die Abschläge bei einer vorzeitigen Rente. Informieren Sie sich vorab gründlich, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Sprechen Sie gegebenenfalls mit der Rentenberatung, um Ihre Fragen zu klären.